Kann man die Ausbildung verkürzen?

Die reguläre Dauer der Ausbildung beläuft sich auf drei Jahre in Vollzeit. Eine Kombination mit weiteren Abschlüssen, wie beispielsweise als Gymnastiklehrer, verlängert die Ausbildungszeit dementsprechend auf dreieinhalb bis viereinhalb Jahre.

Ebenso besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Sofern bereits vor Beginn der Ausbildung eine staatliche Prüfung zum Masseur oder zum medizinischen Bademeister erfolgreich absolviert wurde, kann die Ausbildungsdauer um 18 Monate in Vollzeit reduziert werden.

Für Personen, die zudem eine mindestens fünfjährige Tätigkeit im oben genannten Beruf absolviert haben, kann die Ausbildung zusätzlich verkürzt werden. Die Gesamtverkürzungsdauer würde sich demnach auf 24 Monate in Vollzeit belaufen.

Darüber hinaus ist auch eine Reduktion der Dauer aufgrund einer artverwandten Ausbildung möglich. So können beispielsweise Personen, die eine mindestens zweijährige Ausbildung als Turn- oder Sportlehrer oder Gymnastiklehrer geschafft haben, die Ausbildung um sechs Monate verkürzen.

Ebenso kann auch eine andere Ausbildung, die im Umfang und Inhalt als gleichwertig anerkannt wird, die Ausbildungszeit mindern. Je nachdem, welche Vorbildung absolviert wurde, entscheidet die Berufsschule über das Maß der Verkürzung.