Angesichts der demografischen Entwicklungen stellen alle nichtärztlichen und therapeutischen Gesundheitsberufe, insbesondere die Physiotherapie, eine immer wichtigere Säule im Gesundheitssystem dar. Funktionalität und Lebensqualität rücken verstärkt in den Mittelpunkt der Therapie. In den Bereichen der Rehabilitation und der Prävention wird die interdisziplinäre Therapie eine immer größere Bedeutung erfahren. Durch die Verringerung der „Liegezeiten“ muss mit einer Verlagerung von der stationären hin zur ambulanten Therapie und zur Physiotherapie gerechnet werden.
Physiotherapie allein genügt nicht mehr: Die Themen Funktionalität, Lebenskontext und Therapiekontext werden im Mittelpunkt der Ausbildung und Arbeit stehen.
- Arbeitsfelder in der Physiotherapie
- Krankenhäuser
- Therapiezentren
- Praxen
- Kurative Einrichtungen
- Sonstige Therapieeinrichtungen: Pflegeheime, Kinderbetreuungsstätten, Betriebspraxen, Behörden, Ämter, etc.
- Forschung
- Lehre
Folgende Interessen sind wichtig und hilfreich, um diesen Beruf erlernen und ausüben zu können:Interesse an sozial-beratenden Tätigkeiten
- Interesse an sozial-beratenden Tätigkeiten
- Interesse an praktisch-konkreten Tätigkeiten
- Interesse an theoretisch-abstrakten Tätigkeiten
Ausbildungsvoraussetzungen
Die Ausbildung richtet sich nach dem „Gesetz über die Berufe der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz)“ vom 26.05.1994 sowie der „Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten“ in der jeweils gültigen Fassung.
Nach diesem Gesetz sind Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung:
- die gesundheitliche und charakterliche Eignung zur Ausübung des Berufes
- Realschulabschluss / Mittlere Reife oder
- eine andere abgeschlossene 10-jährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert oder
- eine nach dem Hauptschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.
Notwendige Anmeldeunterlagen
Anschreiben mit folgenden Unterlagen:
- Bewerbungsbogen
- Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild
- Beglaubigte Zeugnisse (auch Berufsabschlusszeugnisse)
- Falls vorhanden: Arbeitszeugnisse
- Ärztliches Zeugnis
- Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate; kann nachgereicht werden)
- beglaubigter Personalausweis/Reisepass
Falls vorhanden: Bestätigung über ein Praktikum oder Hospitation
Die Bewerbungen werden jederzeit entgegen genommen.