Wie ist die Ausbildungsvergütung geregelt?

Die Ausbildung zum Physiotherapeuten erfolgt über eine schulische Einrichtung. Der Besuch der Schule wird hierbei nicht vergütet (bis Anfang 2019) 

Jedoch können Kosten für Lehrgangsgebühren oder auch Schulgeld anfallen. Ebenso werden an staatlichen sowie auch privaten Bildungseinrichtungen Aufnahme- und Prüfungsgebühren fällig.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Schüler als finanzielle Unterstützung während der Ausbildung eine Förderung nach dem Bundesausbildungsfördergesetz beantragen.

Ab 2019 wird die Physiotherapieausbildung erstmals vergütet – geplant sind die folgenden Ausbildungsgehälter:

Update zur Ausbildungsvergütung in 2019.

Im ersten Ausbildungsjahr: 965€

Im zweiten Ausbildungsjahr: 1.025€

Im dritten Ausbildungsjahr: 1.122€