Bandscheibenvorfall

Auch: Bandscheibenprolaps, Diskusprolaps, Nucleus-pulposus-Prolaps

Beim Bandscheibenvorfall tritt Gewebe aus dem Gallertkern einer Bandscheibe durch einen Riss im Faserring aus und kann Nervenwurzeln oder Rückenmark bedrängen. Im Heilmittelkatalog gehört er zur Diagnosegruppe WS.

Ein Bandscheibenvorfall liegt vor, wenn Gewebe aus dem Gallertkern (Nucleus pulposus) einer Bandscheibe durch einen Riss im äußeren Faserring (Anulus fibrosus) austritt. Das verlagerte Gewebe kann auf Nervenwurzeln oder das Rückenmark drücken. Je nach Lage entstehen Rückenschmerzen, ins Bein oder in den Arm ausstrahlende Schmerzen, Gefühlsstörungen oder Lähmungen. Betroffen sind vor allem die Lenden- und die Halswirbelsäule. Von der Vorwölbung (Protrusion) unterscheidet sich der Vorfall dadurch, dass der Faserring durchbrochen ist.

Einordnung im Heilmittelkatalog

Der Heilmittelkatalog nennt den Bandscheibenprolaps als Beispiel der Diagnosegruppe WS (Wirbelsäulenerkrankungen). Als Leitsymptomatik beschreibt er unter anderem Schädigungen der Bewegungssegmente mit lokalem oder (pseudo-)radikulärem Schmerz sowie Störungen der Muskelfunktion. Zu den vorrangigen Heilmitteln zählen dort Krankengymnastik, Krankengymnastik am Gerät, Manuelle Therapie und Übungsbehandlung; ergänzend führt der Katalog unter anderem Wärme- und Kältetherapie, Traktion und Elektrotherapie auf (Heilmittel-Richtlinie des G-BA, Stand September 2026). Welches Heilmittel im Einzelfall verordnet wird, entscheidet die Ärztin oder der Arzt; den Rahmen der Versorgung setzt § 32 SGB V. Ob konservativ oder operativ vorgegangen wird, ist ebenfalls eine ärztliche Entscheidung.

Bedeutung in der Ausbildung

In der Ausbildung taucht der Bandscheibenvorfall in der Speziellen Krankheitslehre unter Orthopädie und Neurologie auf, dazu in der methodischen Anwendung der Physiotherapie in diesen Fachgebieten nach Anlage 1 der PhysTh-APrV. Auszubildende lernen den Aufbau des Bewegungssegments der Wirbelsäule, die Zuordnung von Ausfällen zu Dermatomen und Myotomen und die neurologische Basisuntersuchung mit Reflexen, Sensibilität und Kraftprüfung. Auf dieser Grundlage beschreiben sie im Befund, welche Wurzel betroffen sein könnte und wie sich Beschwerden bei Bewegung und Belastung verändern.

Ein fester Bestandteil ist das Erkennen von Warnzeichen. Störungen der Blasen- oder Darmentleerung, Taubheit im Reithosenbereich oder rasch zunehmende Lähmungen gelten als Red Flags, die eine umgehende ärztliche Abklärung verlangen. Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten müssen diese Zeichen kennen, auch wenn die Diagnose ärztlich gestellt wird.

Abgrenzung

Vom unspezifischen Kreuzschmerz unterscheidet sich der Bandscheibenvorfall durch einen strukturellen Befund, der zu den Beschwerden passt. Bandscheibenveränderungen finden sich in der Bildgebung allerdings auch bei Menschen ohne Beschwerden; ein Befund im MRT allein erklärt deshalb noch kein Beschwerdebild. Abzugrenzen sind außerdem die Spinalkanalstenose, bei der der Wirbelkanal eingeengt ist, und pseudoradikuläre Schmerzen, die ausstrahlen, ohne einer Nervenwurzel zu folgen.

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: September 2026

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