Heilmittelpreise 2027: Veränderungsrate von 3,42 Prozent als Grenze
Das BMG hat die Veränderungsrate für 2027 mit 3,42 Prozent bekannt gegeben. Seit Juli 2026 begrenzt § 71 SGB V auch Preisanhebungen für Heilmittel.
Das BMG hat die Veränderungsrate für 2027 mit 3,42 Prozent bekannt gegeben. Seit Juli 2026 begrenzt § 71 SGB V auch Preisanhebungen für Heilmittel.
Das BMG legt die GKV-Finanzzahlen für das erste Halbjahr 2026 vor. Die Heilmittelausgaben stiegen um 9,9 Prozent, bei der Blankoverordnung um 443 Mio. Euro.
Die Blanko-Pauschale darf seit 30. Juli 2026 nicht mehr vereinbart werden, mit Übergang für begonnene Fälle. Sechs Verbände bitten das BMG um Klarstellung.