Heilmittelpreise 2027: Veränderungsrate von 3,42 Prozent als Grenze

Meldung · Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, 04.09.2026

Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen je Mitglied für 2027 mit 3,42 Prozent bekannt gegeben (Bekanntmachung vom 4. September 2026 nach § 71 Absatz 3 SGB V). Seit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz betrifft dieser Wert, oft Grundlohnrate genannt, auch Heilmittelpreise: Seit 30. Juli 2026 gilt § 71 Absatz 1 bis 3 für die Heilmittelverträge nach § 125 SGB V, in der Physiotherapie den Rahmenvertrag.

§ 71 Absatz 1 verpflichtet die Vertragspartner, Vergütungen so zu vereinbaren, dass Beitragserhöhungen ausgeschlossen werden (Grundsatz der Beitragssatzstabilität). Als Ausnahme nennt Halbsatz 2 den Fall, dass die notwendige medizinische Versorgung auch nach Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven nicht zu gewährleisten ist. Um den Grundsatz einzuhalten, darf die vereinbarte Veränderung einer Vergütung nach Absatz 2 die Veränderung nicht überschreiten, die sich aus der Veränderungsrate ergibt; für 2027 sind das 3,42 Prozent. Die Regel in § 71 Absatz 2, nach der Mehrausgaben mit Einsparungen in anderen Leistungsbereichen verrechnet werden konnten, hat das Gesetz gestrichen. In der Begründung des Regierungsentwurfs heißt es zu § 125: „In jedem Fall greift § 71 mit der Folge, dass Preisanhebungen oberhalb der nach § 71 Absatz 3 festgestellten Veränderungsrate den Grundsatz der Beitragssatzstabilität verletzen und damit ausgeschlossen sind.“

Die Preise verhandelt der GKV-Spitzenverband mit den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer auf Bundesebene. Nach § 125 Absatz 3 sind dabei weiterhin unter anderem die Entwicklung der Personal- und Sachkosten sowie die durchschnittlichen laufenden Kosten einer wirtschaftlich zu führenden Heilmittelpraxis zu berücksichtigen.

Für 2027 bis 2029 wird das ermittelte Ergebnis nach § 71 Absatz 3 jeweils um einen Prozentpunkt verringert. In der Bekanntmachung steht nur der Wert; laut Physio Deutschland (Meldung vom 16. September 2026) hat das Ministerium auf Nachfrage bestätigt, dass der Abschlag in den 3,42 Prozent bereits berücksichtigt ist. Die Physiotherapieverbände bereiten nach Verbandsangaben die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband vor.

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