Evidenzbasierte Praxis, kurz EBP, ist eine Arbeitsweise, bei der Behandlungsentscheidungen auf drei Säulen ruhen: den Ergebnissen wissenschaftlicher Untersuchungen, der klinischen Expertise der Fachkraft und den Vorstellungen der behandelten Person. Keine der drei Säulen ersetzt die anderen. Das Konzept kommt aus der evidenzbasierten Medizin und wurde auf die Gesundheitsfachberufe übertragen.
Grundlagen
In der Lehre wird der Weg zu einer evidenzbasierten Entscheidung meist in fünf Schritten dargestellt:
- eine beantwortbare klinische Frage formulieren, oft nach dem PICO-Schema aus Patientengruppe, Intervention, Vergleich und Ergebnis
- nach Studien, systematischen Übersichtsarbeiten und Leitlinien suchen
- die gefundene Evidenz kritisch bewerten
- das Ergebnis mit Erfahrung und Patientenpräferenz abwägen und anwenden
- die Umsetzung überprüfen und reflektieren
Die Aussagekraft von Studien wird nach Evidenzstufen eingeordnet. Systematische Übersichtsarbeiten randomisierter kontrollierter Studien stehen dabei oben, Meinungen einzelner Fachleute unten. In Deutschland veröffentlicht die AWMF medizinische Leitlinien in ihrem Register. Die Klassifikation von S1 bis S3 gibt an, wie systematisch eine Leitlinie entwickelt wurde (Stand September 2026); den Gültigkeitsstatus weist das Register für jede Leitlinie aus.
Bedeutung für Ausbildung und Praxis
Der Ausdruck selbst kommt in der PhysTh-APrV nicht vor. Ihre Anlage 1 nennt im Fach Sprache und Schrifttum aber die Einführung in wissenschaftliches Arbeiten sowie die Benutzung und Auswertung deutscher und fremdsprachlicher Fachliteratur. Im Bachelorstudium ist EBP in der Regel eigener Lehrinhalt, von der Literaturrecherche über die Studienbewertung bis zur Abschlussarbeit. Die Debatte um die Akademisierung und eine neue Ausbildungsordnung greift das Thema auf; wie es künftig verankert wird, ist offen (Stand September 2026).
Im Berufsalltag zeigt sich EBP bei der Auswahl von Tests und Maßnahmen, bei der Information von Patientinnen und Patienten und in der Fortbildung. Wer Leitlinienempfehlungen kennt, kann Behandlungsentscheidungen gegenüber Ärztinnen, Ärzten und Kostenträgern nachvollziehbar begründen. Zugleich bleibt Raum für Erfahrung und individuelle Abwägung, denn Studien beschreiben Gruppen und nicht die einzelne Person in der Behandlung. EBP bildet so den Wissenshintergrund für das Clinical Reasoning.
Abgrenzung
Evidenzbasiert heißt nicht, dass nur Maßnahmen mit belastbarer Studienlage erlaubt sind. Die Studienlage zu einzelnen Verfahren kann uneinheitlich oder lückenhaft sein; EBP macht solche Unsicherheit sichtbar, statt sie zu überdecken. Welche Heilmittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können, regelt unabhängig davon die Heilmittel-Richtlinie des G-BA.