Akademisierung der Physiotherapie

Auch: Vollakademisierung, Teilakademisierung

Entwicklung, bei der die Qualifikation für die Physiotherapie ganz oder teilweise an Hochschulen verlagert wird, und die berufspolitische Debatte darüber, ob die Ausbildung künftig grundsätzlich an Hochschulen stattfinden soll.

Akademisierung der Physiotherapie meint die Verlagerung der Berufsqualifikation ganz oder teilweise an Hochschulen. Dazu gehören Bachelor- und Masterstudiengänge, Forschung in der Physiotherapie und die Frage, ob die Ausbildung künftig grundsätzlich hochschulisch erfolgen soll. Der Begriff beschreibt eine Entwicklung und eine berufspolitische Debatte, keine einzelne Rechtsnorm.

Entwicklung

Lange war die Ausbildung ausschließlich schulisch organisiert: drei Jahre an einer staatlich anerkannten Schule mit abschließender staatlicher Prüfung nach § 9 MPhG. Hochschulen boten zunächst Studiengänge an, die auf einer abgeschlossenen Ausbildung aufbauten oder parallel zu ihr liefen. Mit der Modellklausel in § 9 Absatz 2 bis 4 MPhG kam die Erprobung von Studiengängen hinzu, die selbst zur Berufszulassung führen. § 19 MPhG ordnete für diese Absätze das Außerkrafttreten am 31. Dezember 2024 an; sie sind seither außer Kraft. Seitdem können die Länder nach § 18a MPhG eine Ausbildung an Hochschulen festlegen. Dieser Überblick bildet den Rechtsstand September 2026 ab.

Die berufspolitische Debatte

Die Positionen der Berufsverbände wie Physio Deutschland, IFK und VPT reichen von einer vollständigen Verlagerung an Hochschulen bis zu Modellen, in denen fachschulische und hochschulische Wege nebeneinander bestehen. In der Diskussion stehen unter anderem:

  • die Anschlussfähigkeit an Ausbildungsstandards anderer Staaten
  • die Rolle von Forschung und evidenzbasierter Praxis
  • erweiterte Befugnisse bis hin zum Direktzugang
  • Finanzierung, Schulstandorte, Zahl der Ausbildungsplätze und Qualifikation der Lehrenden

Ob Berufsfachschulen erhalten bleiben, wie Übergangsfristen aussehen und wie praktische Ausbildung und Anleitung künftig organisiert werden, ist Gegenstand der geplanten Reform der Physiotherapieausbildung. Bis zu einem Gesetzesbeschluss bleiben diese Punkte offen.

Bedeutung für Ausbildung und Beruf

Für Interessierte bestehen derzeit mehrere Wege nebeneinander: die Ausbildung an einer Berufsfachschule, das duale Studium, das primärqualifizierende Studium und ein berufsbegleitendes Studium nach der Ausbildung. Die Berufserlaubnis entsteht in allen Fällen über die staatliche Prüfung, ein akademischer Grad kommt je nach Weg hinzu. Für die Versorgung gesetzlich Versicherter macht der Abschluss keinen Unterschied: Therapeutinnen und Therapeuten mit Bachelor und solche mit Fachschulabschluss erbringen Heilmittel nach denselben Regeln der Heilmittel-Richtlinie. Ein Hochschulabschluss ist dagegen formale Voraussetzung für ein Masterstudium und eine Promotion und damit für Wege in Lehre und Forschung. Wie eine künftige Neuregelung mit bereits erteilten Erlaubnissen und laufenden Ausbildungen umgeht, ist offen. Wer die Debatte verfolgt, findet Stellungnahmen bei den Berufsverbänden und Gesetzentwürfe beim Bundesministerium für Gesundheit, sobald sie veröffentlicht sind.

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: September 2026

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