Das duale Studium Physiotherapie verbindet die Ausbildung an einer Berufsfachschule mit einem parallel laufenden Bachelorstudium an einer kooperierenden Hochschule. Die Berufszulassung entsteht über die staatliche Prüfung an der Schule, der akademische Grad über die Hochschule. Fachlich heißt dieses Modell ausbildungsintegrierend, weil die Berufsausbildung Teil des Studienverlaufs ist.
Das Schaubild zeigt den Ablauf des dualen Studiums Physiotherapie. Berufsfachschule und Hochschule laufen parallel, danach folgt die staatliche Prüfung. Am Ende stehen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung und der Bachelorabschluss.
Grundlagen
Einen eigenen Rechtsbegriff für das duale Studium kennt das MPhG nicht. Der berufliche Teil folgt den allgemeinen Regeln: dreijährige Ausbildung an einer staatlich anerkannten Schule nach § 9 MPhG, am Ende die staatliche Prüfung mit schriftlichem, mündlichem und praktischem Teil nach § 2 PhysTh-APrV. Die Stundentafel nach § 1 PhysTh-APrV umfasst 2.900 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht und 1.600 Stunden praktische Ausbildung. Den hochschulischen Teil regeln die Studien- und Prüfungsordnungen der Hochschule und das Hochschulrecht des Landes. Wie viele Leistungen aus der Ausbildung auf das Studium angerechnet werden, entscheidet die Hochschule. Der Rahmen ist mit Stand September 2026 beschrieben; es gelten die jeweils aktuellen Fassungen von Berufs- und Hochschulrecht.
Der Begriff dual ist hier anders zu verstehen als bei Berufen nach dem Berufsbildungsgesetz. Die Physiotherapieausbildung ist eine schulische Ausbildung nach dem Berufsgesetz; ob eine Ausbildungsvergütung gezahlt wird, hängt vom Träger und vom Vertrag ab.
Bedeutung für die Ausbildung
Dual Studierende haben zwei Lernorte mit eigenen Anforderungen: Unterricht und Praxiseinsätze der Berufsfachschule sowie Module der Hochschule, etwa an Studientagen oder in Blockphasen. Je nach Modell schließt sich an die staatliche Prüfung eine weitere Studienphase an, in der die Bachelorarbeit entsteht. Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung kann bereits nach bestandener staatlicher Prüfung beantragt werden, unabhängig vom Studienabschluss. An der Schule kann Schulgeld anfallen, an der Hochschule Studiengebühren oder Semesterbeiträge. Die Beträge ändern sich und hängen von Träger und Land ab, deshalb nennt dieser Eintrag keine Zahlen.
Abgrenzung
Drei Studienmodelle werden in der Physiotherapie häufig verwechselt:
- Duales Studium, auch ausbildungsintegrierend genannt: Berufsfachschule und Hochschule parallel, Berufszulassung über die Schule.
- Primärqualifizierend: Ausbildung und staatliche Prüfung vollständig an der Hochschule, ohne Berufsfachschule.
- Berufsbegleitend: Studium erst nach abgeschlossener Ausbildung, neben der Berufstätigkeit.
Welches Modell ein Studiengang umsetzt, ergibt sich aus dem Kooperationsvertrag zwischen Schule und Hochschule sowie aus der Prüfungsordnung. Die Bezeichnung dual allein sagt darüber wenig aus, weil Hochschulen sie unterschiedlich verwenden.