Schulgeld ist der Betrag, den Auszubildende oder ihre Familien an eine Berufsfachschule für Physiotherapie zahlen, um dort die Ausbildung zu absolvieren. Es betrifft vor allem Schulen in freier Trägerschaft, die sich ganz oder teilweise über diese Einnahmen finanzieren. Schulen, deren Kosten auf anderem Weg gedeckt sind, können darauf verzichten.
Warum Schulgeld entsteht
Die Physiotherapieausbildung ist bundesrechtlich im Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) geregelt, aber keine duale Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz. § 9 MPhG legt Dauer, Aufbau und die Durchführung an staatlich anerkannten Schulen fest. Eine Vorschrift zur Finanzierung dieser Schulen enthält das Gesetz nicht. Die Kosten für Lehrkräfte, Räume und Ausstattung tragen deshalb je nach Schule das Land, ein Krankenhaus, ein freier Träger oder über das Schulgeld die Auszubildenden selbst.
Einen eigenen Finanzierungsweg haben Schulen an Krankenhäusern. Nach § 2 Nummer 1a und § 17a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) werden die Kosten staatlich anerkannter Ausbildungsstätten, die mit einem Krankenhaus verbunden sind, über ein Ausbildungsbudget und Zuschläge finanziert, wenn das Krankenhaus Träger oder Mitträger ist. Die Physiotherapie ist dort ausdrücklich aufgeführt.
Unterschiede zwischen den Bundesländern
Weil die Länder für die Schulen zuständig sind, unterscheidet sich die Lage erheblich. Einige Länder übernehmen das Schulgeld an Schulen in freier Trägerschaft ganz oder anteilig, andere nicht; Programme sind teils befristet oder an Haushaltsmittel gebunden. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es mit Stand September 2026 nicht. Die Wege zur Entlastung ordnet der Eintrag Schulgeldfreiheit ein. Verbindlich für eine bestimmte Schule ist die Auskunft des zuständigen Landesministeriums und der Schule selbst.
Bedeutung für die Wahl der Schule
Für Bewerberinnen und Bewerber gehört das Schulgeld zu den Punkten, die vor dem Unterschreiben des Schulvertrags geklärt werden:
- ob überhaupt Schulgeld erhoben wird und für welchen Zeitraum
- ob Aufnahme-, Material- oder Prüfungsgebühren hinzukommen
- ob ein Landesprogramm das Schulgeld übernimmt und unter welchen Bedingungen
- was bei Abbruch oder Schulwechsel gilt
Die Beträge ändern sich laufend und unterscheiden sich von Schule zu Schule, deshalb nennt das Glossar keine Zahlen. Schulgeld und Ausbildungsvergütung schließen sich nicht gegenseitig aus: Manche Einrichtungen verlangen kein Schulgeld und zahlen zusätzlich eine Vergütung, andere verlangen Schulgeld und zahlen nichts. Welche Schulen es in den einzelnen Regionen gibt, zeigt das Verzeichnis der Anbieter.
Abgrenzung
Schulgeld deckt die Kosten des Unterrichts, nicht den Lebensunterhalt. Für den Lebensunterhalt kommt unter Umständen das Schüler-BAföG in Frage, dessen Bedarfssätze sich am Lebensunterhalt orientieren. Von Studiengebühren an privaten Hochschulen ist das Schulgeld ebenfalls zu unterscheiden, auch wenn beide ähnlich wirken.
Ausführlich beantwortet: Was kostet die Physiotherapie-Ausbildung?