Ausbildungsvergütung

Auch: Ausbildungsgehalt, Vergütung in der Ausbildung

Die Ausbildungsvergütung ist ein Entgelt, das Auszubildende während der Physiotherapieausbildung vom Träger erhalten können. Das Berufsgesetz sieht dafür keinen Anspruch vor; gezahlt wird sie aufgrund von Tarifverträgen, Arbeitsvertragsrichtlinien oder Einzelverträgen.

Ausbildungsvergütung heißt das regelmäßige Entgelt, das Auszubildende für die Zeit ihrer Ausbildung vom Ausbildungsträger bekommen. In dualen Ausbildungsberufen schreibt § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) eine angemessene Vergütung vor. Die Physiotherapieausbildung ist jedoch keine duale Ausbildung, sondern eine Ausbildung an staatlich anerkannten Schulen nach dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG). Ob Geld fließt, hängt deshalb vom Einzelfall ab.

Rechtlicher Rahmen

Das MPhG regelt in § 9 MPhG Dauer und Struktur der Ausbildung und in § 10 MPhG den Zugang. Eine Vorschrift über eine Vergütung enthält es nicht (Stand September 2026). Einen Anspruch begründen deshalb erst ein Tarifvertrag, kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien oder ein Ausbildungsvertrag, der eine Zahlung ausdrücklich vorsieht. Ein Beispiel ist der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD): Nach § 1 Absatz 1 Buchstabe c Nummer 5 seines Allgemeinen Teils gilt er für Auszubildende in der Physiotherapie, wenn der Träger an den TVöD gebunden ist, etwa ein tarifgebundenes kommunales Krankenhaus. Die Höhe des Ausbildungsentgelts regelt der Besondere Teil Pflege (TVAöD-Pflege); sie ändert sich mit den Tarifrunden. Für Ausbildungsstätten an Krankenhäusern bezieht § 17a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) die Ausbildungsvergütungen der in § 2 Nummer 1a KHG genannten Berufe, zu denen die Physiotherapie gehört, in die Finanzierung über das Ausbildungsbudget ein. Das ist eine Finanzierungsregel für das Krankenhaus, kein unmittelbarer Anspruch der Auszubildenden.

Tarifliche und schulische Unterschiede

In der Praxis lassen sich vier Konstellationen unterscheiden:

  • Schule an einem Krankenhaus mit Tarifbindung: Vergütung nach Tarifvertrag oder Arbeitsvertragsrichtlinien, teils zusätzlich ohne Schulgeld.
  • Schule in freier Trägerschaft: keine Vergütung, sofern kein Kooperationsvertrag mit einer Klinik etwas anderes vorsieht; je nach Land fällt Schulgeld an.
  • Förder- oder Stipendienmodelle von Praxen und Kliniken: freiwillige Zahlungen, teils mit der Verpflichtung, nach dem Abschluss eine bestimmte Zeit im Haus zu arbeiten.
  • Duales Studium: Vergütung nach dem Vertrag mit dem Praxispartner, siehe Duales Studium Physiotherapie.

Bedeutung für Auszubildende

Höhe und Bedingungen einer Vergütung ändern sich mit Tarifrunden und unterscheiden sich zwischen Trägern; das Glossar nennt deshalb keine Beträge. Entscheidend ist, was im Ausbildungs- oder Schulvertrag steht: ob überhaupt eine Vergütung vereinbart ist, ob sie an eine spätere Beschäftigung gekoppelt ist und was bei vorzeitiger Beendigung zurückzuzahlen ist. Eine Vergütung wirkt sich auf andere Leistungen aus. Beim Schüler-BAföG wird eine Ausbildungsvergütung nach § 23 Absatz 3 BAföG voll als Einkommen angerechnet.

Abgrenzung

Die Ausbildungsvergütung ist vom späteren Gehalt nach bestandener Prüfung und erteilter Erlaubnis zu trennen. Sie ist auch kein Ersatz für eine Förderung durch die Agentur für Arbeit bei einer Umschulung; dort gelten eigene Regeln nach dem SGB III. Die Diskussion um eine Reform des Berufsgesetzes umfasst auch die Frage, ob künftig ein gesetzlicher Vergütungsanspruch eingeführt wird. Entschieden ist das nicht.

Ausführlich beantwortet: Bekommt man in der Physiotherapie-Ausbildung eine Vergütung?

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: September 2026

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