Ob Auszubildende in der Physiotherapie eine Ausbildungsvergütung erhalten, entscheidet der Vertrag mit dem Träger, nicht das Gesetz. Das Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) sieht keine Zahlung vor. Geld fließt vor allem dort, wo ein Krankenhaus die Schule trägt und einen Tarifvertrag anwendet; kommunale Kliniken zahlen nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD). Schulen ohne Klinikträger schließen in der Regel einen Schulvertrag ohne Vergütung, teils verbunden mit Schulgeld.
Das Schaubild zeigt oben, dass das Berufsgesetz MPhG keine Vergütung regelt; es entscheidet der Träger der Schule. An einer Schule am Krankenhaus gibt es bei einer kommunalen Klinik mit TVöD ein Ausbildungsentgelt nach TVAöD, bei anderen Klinikträgern richtet sich die Vergütung nach deren Tarifvertrag, Arbeitsvertragsrichtlinien oder Einzelvertrag; die Klinik refinanziert sie über § 17a KHG. Gegenüber steht die Schule ohne Klinikträger: Dort gibt es in der Regel keine Vergütung, Schulgeld ist möglich.
Warum das Gesetz keinen Anspruch kennt
Die Physiotherapie gehört nicht zu den dualen Ausbildungsberufen des Berufsbildungsgesetzes mit ihrer Mindestvergütung. Grundlage ist das MPhG: Die dreijährige Ausbildung vermitteln staatlich anerkannte Schulen. Im gesamten Gesetzestext kommt eine Vergütung nicht vor, auch keine Höhe oder Zahlungspflicht (Gesetzesstand September 2026). Eine Pflicht zur Zahlung entsteht also erst durch einen Tarifvertrag, durch Arbeitsvertragsrichtlinien kirchlicher Träger oder durch den Ausbildungsvertrag selbst.
Krankenhäuser haben einen eigenen Finanzierungsweg. § 17a Krankenhausfinanzierungsgesetz zählt die Ausbildungsvergütungen für die Physiotherapie zu den Ausbildungskosten, die das Haus über Zuschläge refinanziert. Die Norm regelt, wie die Klinik ihr Geld bekommt; einen Zahlungsanspruch für die Schülerin oder den Schüler begründet sie nicht.
Welcher Ausbildungsort was zahlt
| Ausbildungsort | Vergütung | Schulgeld |
|---|---|---|
| Schule an einem kommunalen Krankenhaus, das den TVöD anwendet | Ausbildungsentgelt nach TVAöD | Schulkosten können über das Ausbildungsbudget der Klinik laufen; Schulvertrag prüfen |
| Schule an einem Krankenhaus eines kirchlichen, privaten oder landeseigenen Trägers | nach dessen Tarifvertrag, Arbeitsvertragsrichtlinien oder Einzelvertrag | je nach Vertrag |
| Schule in freier Trägerschaft ohne Klinikträger | keine, außer eine Klinik oder Praxis zahlt freiwillig, teils gegen Bindung nach dem Examen | möglich; einige Länder übernehmen es ganz oder teilweise |
| Studium an einer Hochschule nach § 18a MPhG | nur, wenn der Vertrag mit einem Praxispartner es vorsieht | Semesterbeitrag, an privaten Hochschulen Studiengebühren |
Welche Länder das Schulgeld übernehmen, ordnet der Beitrag In welchen Bundesländern ist die Physiotherapie-Ausbildung schulgeldfrei? ein; die Wege dorthin erklärt der Glossareintrag Schulgeldfreiheit.
Was der Tarifvertrag im öffentlichen Dienst zahlt
Der TVAöD nennt in § 1 Absatz 1 Buchstabe c Nummer 5 ausdrücklich Auszubildende zur Physiotherapeutin und zum Physiotherapeuten, sofern der Ausbildungsbetrieb unter den TVöD fällt, etwa ein kommunales Krankenhaus. Die Beträge regelt § 8 Absatz 2 des Besonderen Teils Pflege. Stand: Lesefassung der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) mit Stand 1. Juli 2025, Werte gültig ab 1. Mai 2026, abgerufen am 23.09.2026. Tarifbeträge ändern sich mit jeder Tarifrunde.
| Ausbildungsjahr | Ausbildungsentgelt brutto im Monat, Stand 1. Mai 2026 |
|---|---|
| erstes Jahr | 1.365,24 Euro |
| zweites Jahr | 1.425,30 Euro |
| drittes Jahr | 1.522,03 Euro |
Hinzu kommt nach § 14 des Besonderen Teils eine Jahressonderzahlung für alle, die am 1. Dezember in der Ausbildung stehen. Andere Träger zahlen nach eigenen Regeln; deren Beträge nennt dieser Beitrag nicht. Wichtig für die Finanzplanung: Beim Schüler-BAföG zählt eine Vergütung aus einem Ausbildungsverhältnis nach § 23 Absatz 3 BAföG voll als Einkommen. Wie das wirkt, zeigt der Beitrag Gibt es BAföG für die Physiotherapie-Ausbildung?.
Vor der Zusage lohnt ein genauer Blick in den Ausbildungs- oder Schulvertrag: Wer ist Vertragspartner, wird eine Vergütung gezahlt und ab wann, gibt es eine Bindung nach dem Examen, was gilt bei Abbruch? Die Schulen nach Bundesland listet das Schulverzeichnis, mehr zum Schultyp erklärt der Eintrag Berufsfachschule für Physiotherapie.