Eine bundesweite Schulgeldfreiheit gibt es nicht. Stand September 2026 fördern zehn Länder die Schulen, damit diese kein Schulgeld erheben. In Bremen und im Saarland sind die Schulen nach Angaben der Landesstellen an Kliniken angebunden und verlangen kein Schulgeld. Baden-Württemberg und Thüringen zahlen nur Zuschüsse, Sachsen-Anhalt hat keine Regelung, für Brandenburg fehlt eine amtliche Aussage. Die Förderung beantragt die Schule, nicht die Auszubildenden. Weil die Teilnahme in fast allen Ländern freiwillig ist, gibt nur die Schule selbst verbindlich Auskunft.
Die Regelungen der 16 Länder
Die Tabelle nennt nur, was amtliche Landesquellen belegen. Wo nur Zweitquellen oder ältere Meldungen vorliegen, steht das in der Spalte zum Stand. Gefördert werden fast überall Schulen in freier Trägerschaft; Schulen an Krankenhäusern sind in mehreren Ländern ausdrücklich ausgenommen.
| Land | Regelung (kurz) | seit | Befristung | Stand/Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Zuschuss, Schulgeld möglich: Das Land zahlt privaten Schulen einen Zuschuss, um den sie ihr Schulgeld senken müssen | 2022 | 31.12.2026, Nachfolge amtlich nicht belegt | Verwaltungsvorschrift Schulgeldreduzierung 2023, Fassung vom 03.07.2023 |
| Bayern | Förderprogramm, Teilnahme freiwillig: Gesundheitsbonus für private Schulen, die auf Schulgeld verzichten | Schuljahr 2018/19 | keine genannt, freiwillige Leistung des Landes | BayernPortal, Stand 23.08.2026 |
| Berlin | Schulgeldfreiheit über Landesförderung: Pauschale an freie Schulen, die vollständig auf Schulgeld verzichten | 01.01.2022 | keine in der Gesetzesfassung von 2023 | Gesundheitsfachberufeförderungsgesetz 2023, Haushaltsplan 2026/2027 |
| Brandenburg | amtlich nicht belegt: keine Landesregelung und keine amtliche Aussage gefunden; Verband und Fachpresse beschreiben die Schulen als klinikfinanziert und ohne Schulgeld | – | – | nur Zweitquellen, Stand Februar 2024 und August 2026 |
| Bremen | kein Schulgeld laut Senat: Beide Schulen sind an Krankenhäuser angebunden, Auszubildende erhalten eine Vergütung | 01.07.2020 | keine | Senatorin für Gesundheit (Seite ohne Datum), Senatsmeldung vom 17.06.2020 |
| Hamburg | Schulgeldfreiheit über Landesförderung: private Schulen ohne Krankenhausfinanzierung | 01.04.2019 | Ausbildungsbeginn bis 31.12.2026; neue Richtlinie für Beginn bis 31.12.2028 unter Haushaltsvorbehalt, jeweils bis Ausbildungsende | Förderrichtlinie vom 22.05.2026 |
| Hessen | Schulgeldfreiheit über Landesförderung: Das Land übernimmt das Schulgeld an Schulen außerhalb von Krankenhäusern | 01.08.2020 | 31.12.2027, Nachfolge amtlich nicht belegt | Verordnung vom 15.07.2020 |
| Mecklenburg-Vorpommern | Schulgeldfreiheit über Landesförderung: Ersatzschulen in freier Trägerschaft, auch Gebühren und Sachmittel | 01.01.2024 | 31.12.2027, Nachfolge amtlich nicht belegt | Förderrichtlinie vom 10.12.2025 |
| Niedersachsen | Schulgeldfreiheit über Landesförderung: gesetzliche Förderung freier Schulen, die entfällt, sobald die Schule Schulgeld verlangt | 01.08.2019 | keine | § 8 NGesFBG, Fassung ab 01.08.2023 |
| Nordrhein-Westfalen | Schulgeldfreiheit über Landesförderung: Das Land übernimmt das Schulgeld staatlich anerkannter Schulen, seit 2021 vollständig | 01.09.2018, zunächst anteilig | laut Ministerium bis Ende 2031 verlängert; Text der neuen Richtlinie nicht auffindbar | Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, abgerufen 23.09.2026 |
| Rheinland-Pfalz | Schulgeldfreiheit über Landesförderung: Pauschale an private Schulen ohne Krankenhausfinanzierung | 01.07.2022 | keine feste Frist, endet mit einer Bundesregelung | Förderrichtlinie, in Kraft seit 01.10.2023 |
| Saarland | kein Schulgeld laut Ministerium: Die drei Schulen sind an Kliniken angebunden | 2024 | – | Ministeriumsmeldung vom 30.08.2024; neuere amtliche Bestätigung fehlt |
| Sachsen | Förderprogramm, Teilnahme freiwillig: Zuweisung an freie Schulen, die von niemandem im Bildungsgang Schulgeld verlangen | 01.08.2021 | keine | Ausbildungszuweisungsverordnung, Landesrecht abgerufen 23.09.2026 |
| Sachsen-Anhalt | keine Landesregelung: Eine Beschlussempfehlung im Landtag von 2024 ist nicht umgesetzt, schulgeldfrei ist bisher nur die Podologie | – | – | Landtag, Stand Mai 2025; neuere amtliche Aussage fehlt |
| Schleswig-Holstein | Schulgeldfreiheit über Landesförderung: geförderte Plätze an Schulen ohne Krankenhausfinanzierung | 01.01.2019 | 31.12.2027; Verlängerung angekündigt, neue Richtlinie liegt nicht vor | Richtlinie vom 04.04.2022, Landtagsdrucksache vom 03.03.2026 |
| Thüringen | Zuschuss, Schulgeld möglich: erhöhte Finanzhilfe für freie Schulen ohne Pflicht zum Verzicht | 01.01.2022 | keine | ThürSchfTG, zuletzt geändert 15.12.2025 |
Den Antrag stellt in allen Ländern mit Programm der Schulträger bei einer Landesbehörde, in Hessen etwa beim Landesamt für Gesundheit und Pflege, in Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung. Auszubildende beantragen nichts. In Hessen übernimmt das Land kein Schulgeld, das schon ein anderer Kostenträger erstattet, etwa über einen Bildungsgutschein; für Umschülerinnen und Umschüler zählt dann diese Förderung.
Wo Fristen enden und Kosten bleiben
Eine Ausbildung, die im Herbst 2026 beginnt, endet 2029. In Baden-Württemberg läuft die Verwaltungsvorschrift am 31.12.2026 aus, in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein die Förderung am 31.12.2027. Für die Zeit danach ist in diesen Ländern keine Nachfolgeregelung amtlich belegt (Stand September 2026); Schleswig-Holstein hat eine Verlängerung angekündigt, aber noch nicht erlassen. Hamburg fördert Ausbildungen, die bis 31.12.2026 beginnen, bis zu ihrem Ende; für Beginne ab 2027 gilt die neue Richtlinie nur, wenn die Bürgerschaft den Haushalt 2027/2028 beschließt. Nordrhein-Westfalen hat seine Förderung laut Ministerium bis Ende 2031 verlängert. Mehrere Richtlinien enden vorzeitig, sobald eine Bundesregelung in Kraft tritt; dazu gibt es mit der Reform der Physiotherapieausbildung bislang keinen Beschluss.
Schulgeldfrei heißt nicht immer kostenlos. In Hamburg dürfen geförderte Schulen nach der ab 01.01.2027 geltenden Richtlinie (Stand: Fassung vom 22.05.2026) eine Materialpauschale von höchstens 30 Euro im Monat und Gebühren für Wiederholungsprüfungen verlangen. In Rheinland-Pfalz sind Lehr- und Lernmittel bis 35 Euro im Monat erlaubt sowie einmalig die Verwaltungsgebühr für die Erlaubnis zur Berufsbezeichnung (Stand Richtlinie seit 01.10.2023). Beide Beträge können sich ändern. Weitere Beispiele:
- Bayern: Beteiligung an Kopierkosten, Verbrauchsmaterial und Prüfungsgebühren in üblichem Rahmen bleibt möglich.
- Hessen: Anlassbezogene Gebühren gelten nicht als Schulgeld und werden nicht übernommen.
- Mecklenburg-Vorpommern: Geförderte Schulen dürfen auch keine Anmelde- und Prüfungsgebühren oder Sachmittelbeträge erheben.
- Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein: Die gelesenen Quellen regeln Nebenkosten nicht.
Schulen an Krankenhäusern
Schulen, die ein Krankenhaus trägt oder mitträgt, haben einen bundesrechtlichen Finanzierungsweg. Nach § 17a KHG werden die Kosten dieser Ausbildungsstätten und die Ausbildungsvergütungen über Zuschläge und ein Ausbildungsbudget der Klinik finanziert. Länder wie Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein nehmen solche Schulen von ihren Programmen aus. Einen Anspruch auf Schulgeldfreiheit gibt die Norm den Auszubildenden nicht; was eine Krankenhausschule verlangt und ob sie eine Ausbildungsvergütung zahlt, steht im Ausbildungs- oder Schulvertrag.
Landesprogramme ändern sich mit Haushalten, neuen Richtlinien und Regierungswechseln. Diese Übersicht wird deshalb jährlich überprüft; maßgeblich ist bis dahin der jeweils genannte Stand. Vor dem Vertrag lohnt die Frage an die Berufsfachschule, ob sie am Landesprogramm teilnimmt, bis wann und welche Kosten bleiben. Weitere Kostenpunkte ordnet der Beitrag Was kostet die Physiotherapie-Ausbildung? ein, Schulen nach Bundesland zeigt das Schulverzeichnis.