Ausbildung und Studium führen in denselben Beruf. Die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung zu führen, erhält nach § 2 MPhG, wer die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden hat. Ein akademischer Grad ist dafür keine Bedingung. Der Unterschied liegt im Weg: Die Berufsfachschule endet mit Prüfung und Erlaubnis, ein Studium verbindet die Prüfung mit einem Bachelor oder hängt ihn an die abgeschlossene Ausbildung an. Welcher Weg passt, hängt von Schulabschluss, Lernort, Kosten und dem Angebot in der Region ab.
Das Schaubild zeigt vier Wege in den Beruf untereinander, die über eine gemeinsame Linie zur selben Berufserlaubnis führen. An der Berufsfachschule wird nach drei Jahren an der Schule geprüft, ein akademischer Grad kommt nicht dazu; im dualen Studium wird ebenfalls an der Schule geprüft, parallel kommt ein Bachelor hinzu. Im primärqualifizierenden Studium prüft die Hochschule, auch hier mit Bachelor; beim berufsbegleitenden Studium liegt die Prüfung vorher in der Ausbildung, der Bachelor folgt danach. Grundlage aller vier Wege sind die staatliche Prüfung und die Erlaubnis nach §§ 1 und 2 MPhG.
Vier Wege in den Beruf nebeneinander
Neben der klassischen Schule gibt es drei Studienformen. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wo die staatliche Prüfung stattfindet und ob der Bachelor gleichzeitig oder später dazukommt.
| Weg | Wo geprüft wird | Was am Ende steht |
|---|---|---|
| Ausbildung an der Berufsfachschule | an der Schule | Erlaubnis, kein akademischer Grad |
| Duales Studium (ausbildungsintegrierend) | an der Schule, parallel dazu Module an einer kooperierenden Hochschule | Erlaubnis und Bachelor |
| Primärqualifizierendes Studium | an der Hochschule, Teile auch als Modulprüfungen | Erlaubnis und Bachelor |
| Berufsbegleitendes Studium | vorher, in der abgeschlossenen Ausbildung | Bachelor zusätzlich zur vorhandenen Erlaubnis |
Rechtsgrundlage für das primärqualifizierende Studium ist § 18a MPhG. Danach können die Länder bestimmen, dass die Ausbildung an Hochschulen stattfindet. Die frühere Modellklausel in § 9 Absatz 2 bis 4 MPhG ist nach § 19 MPhG am 31. Dezember 2024 außer Kraft getreten; wer vorher in einem Modellstudiengang begonnen hat, schließt nach der alten Regel ab. Ob ein bestimmter Studiengang zur staatlichen Prüfung führt oder nur den Grad Bachelor of Science verleiht, legt seine Prüfungsordnung fest.
Zugang, Dauer und Kosten im Einzelnen
- Zugang zur Schule: Nach § 10 MPhG sind die gesundheitliche Eignung und ein Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung nötig. Alternativ genügt ein Hauptschulabschluss mit einer abgeschlossenen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung.
- Zugang zum Studium: Hinzu kommen die Zugangsregeln des Hochschulrechts im jeweiligen Land. Für Studiengänge nach § 18a MPhG legen die Länder die Teilnahmebedingungen fest, die Hochschule nennt sie in ihrer Zulassungsordnung.
- Dauer: Die Schulausbildung dauert nach § 9 MPhG drei Jahre. Beim Studium bestimmen Land und Studienordnung die Dauer; beim dualen Modell kann nach der staatlichen Prüfung noch eine Phase bis zur Bachelorarbeit folgen.
- Praxis: Die 1.600 Stunden praktische Ausbildung der Stundentafel gelten auch im Studium, weil § 18a MPhG Abweichungen nur beim Unterricht nach Anlage 1 Teil A zulässt.
- Kosten: Schulen in freier Trägerschaft können Schulgeld verlangen, manche Träger zahlen eine Vergütung. An Hochschulen fallen Semesterbeiträge an, an privaten Hochschulen zusätzlich Studiengebühren. Einzelheiten stehen im Beitrag Was kostet die Physiotherapie-Ausbildung?.
Woran sich die Entscheidung festmachen lässt
Für die Schule spricht der gesetzlich festgelegte Weg von drei Jahren mit einem festen Lernort. Ein Studium kommt für Bewerberinnen und Bewerber mit Hochschulzugang infrage, die wissenschaftliches Arbeiten und Forschungsmethoden einbeziehen wollen oder später einen Master anstreben; ein Masterstudium setzt in der Regel einen ersten Hochschulabschluss voraus. Die Entscheidung ist nicht endgültig: Wer zuerst die Schule abschließt, kann den Bachelor berufsbegleitend nachholen.
Wie sich die Hochschulausbildung weiterentwickelt, ist Teil der Debatte um die Akademisierung der Physiotherapie. Eine Reform des Berufsgesetzes wird vorbereitet; Inhalt und Zeitpunkt sind mit Stand September 2026 offen.
Studiengänge lassen sich im Hochschulkompass suchen, Berufsfachschulen und ihre Studienkooperationen im Verzeichnis der Anbieter. Welche Fragen beim Vergleich von Schulen helfen, zeigt der Beitrag Wie finde ich die richtige Physiotherapieschule?.
