Ein berufsbegleitendes Studium richtet sich an Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, die ihre Ausbildung bereits abgeschlossen haben und neben der Berufstätigkeit einen Bachelor erwerben. Die Berufszulassung liegt dann schon vor, das Studium fügt einen akademischen Grad hinzu. Lehrveranstaltungen finden je nach Hochschule in Präsenzblöcken, am Wochenende oder in Onlinephasen statt.
Grundlagen
Anders als ein primärqualifizierendes Studium berührt das berufsbegleitende Modell die Berufszulassung nicht. Die Erlaubnis nach § 1 MPhG beruht auf der zuvor bestandenen staatlichen Prüfung. Das Studium unterliegt dem Hochschulrecht des Landes und der Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule. Hochschulen können Kompetenzen aus der Ausbildung auf das Studium anrechnen und legen Umfang und Verfahren selbst fest. Zugang eröffnet in der Regel eine Hochschulzugangsberechtigung; die Hochschulgesetze der Länder sehen zusätzlich Wege für beruflich Qualifizierte vor. Der Stand dieser Angaben ist September 2026, die Zugangsregeln ändern sich je Land unabhängig voneinander.
Bedeutung für den Berufsalltag
Das Studium bindet Zeit neben einer Tätigkeit in Praxis, Klinik oder Rehabilitation. Studienpläne setzen Schwerpunkte etwa bei evidenzbasierter Praxis, Forschungsmethoden, Clinical Reasoning, Pädagogik oder Management. Für die Arbeit mit Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung ändert der Bachelor allein nichts: Heilmittel werden weiterhin auf ärztliche Verordnung im Rahmen der Heilmittel-Richtlinie erbracht. Abrechnungsfähige Zertifikatspositionen wie Manuelle Therapie setzen eigene Weiterbildungen voraus, die ein Studium nicht automatisch abdeckt.
Für die Planung zählen Präsenzzeiten, Prüfungsphasen und die Abstimmung mit dem Arbeitgeber. Ob es reduzierte Arbeitszeiten oder Freistellungen gibt, ergibt sich aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder den Bildungsurlaubsgesetzen der Länder. Der Bachelor ist zugleich formale Voraussetzung für ein späteres Masterstudium, etwa in Physiotherapiewissenschaft, Pädagogik oder Management.
Bei der Finanzierung ist das Prinzip entscheidend, nicht der Betrag: Ausbildungsförderung nach dem BAföG wird nach § 2 Absatz 5 BAföG nur geleistet, wenn die Ausbildung die Arbeitskraft im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt. Ein Teilzeitstudium neben dem Beruf erfüllt diese Voraussetzung in der Regel nicht. Studiengebühren privater Hochschulen und Semesterbeiträge ändern sich laufend und werden hier nicht beziffert.
Abgrenzung
Vom dualen Studium unterscheidet sich das Modell durch die Reihenfolge: Dort laufen Ausbildung und Studium parallel, hier folgt das Studium der Ausbildung. Eine Weiterbildung mit Zertifikat ist kein Studium und führt zu keinem akademischen Grad. Umgekehrt ersetzt ein Bachelor keine staatliche Prüfung; bei diesem Modell ist die abgeschlossene Ausbildung gerade die Ausgangslage des Studiums.