Zertifikatspositionen sind Heilmittel, die über die Grundausbildung hinaus eine besondere Qualifikation voraussetzen. Die Leistung steht wie jede andere Position im Heilmittelkatalog, abrechnen darf sie aber nur, wer das passende Zertifikat vorlegen kann. Der Ausdruck stammt aus dem Vertragsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung und ist im Praxisalltag die gängige Kurzform für diese Leistungen.
Das Schaubild zeigt untereinander die Zertifikatspositionen MT (Manuelle Therapie), MLD (Manuelle Lymphdrainage), KG-ZNS (Krankengymnastik nach Neuro-Konzepten) und KGG (gerätegestützte Krankengymnastik). Ein Pfeil führt von allen Positionen gemeinsam zur Aussage, dass sie nur mit der jeweils passenden Zusatzqualifikation abgerechnet werden dürfen.
Rechtlicher Rahmen
Welche Positionen ein Zertifikat verlangen und welchen Umfang die zugehörige Weiterbildung haben muss, legt der bundesweite Vertrag nach § 125 SGB V in seinen Anlagen fest. Die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses bestimmt, welche Heilmittel bei welcher Diagnosegruppe verordnungsfähig sind; die Qualifikationsanforderungen an Praxis und Personal stehen dagegen im Vertrag. Die Angaben beziehen sich auf den Stand September 2026. Stundenumfänge einzelner Weiterbildungen nennt dieser Eintrag nicht, weil sie sich mit einer Neufassung des Vertrags ändern können.
Typische Zertifikatspositionen
- Manuelle Therapie (MT),
- Manuelle Lymphdrainage (MLD) in mehreren Zeitstufen,
- Krankengymnastik zur Behandlung zentraler Bewegungsstörungen (KG-ZNS) nach anerkannten Konzepten wie Bobath, Vojta oder PNF, mit eigenen Anforderungen für die Behandlung von Kindern,
- Gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät).
Weitere Positionen können hinzukommen oder entfallen, wenn die Vertragspartner den Vertrag neu fassen.
Bedeutung für Ausbildung und Beruf
Die Ausbildung nach PhysTh-APrV vermittelt Grundlagen in mehreren dieser Verfahren, eine Abrechnungsberechtigung entsteht daraus aber nicht. Nach dem Examen erwerben Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten die Zertifikate in berufsbegleitenden Lehrgängen anerkannter Weiterbildungsstätten. Das Zertifikat ist an die Person gebunden: Wechselt eine Fachkraft die Stelle, nimmt sie die Qualifikation mit, und die neue Praxis belegt sie gegenüber den Kassen erneut. Ein Bachelorabschluss ersetzt das Zertifikat nicht automatisch; einzelne Studiengänge integrieren anerkannte Weiterbildungsinhalte, was im Einzelfall zu prüfen ist. Für Praxen entscheidet die Zahl zertifizierter Fachkräfte mit darüber, welche Verordnungen sie annehmen können: Eine Verordnung über Manuelle Lymphdrainage kann nur eine Praxis erfüllen, in der eine entsprechend qualifizierte Kraft arbeitet. In Stellenausschreibungen erscheinen die Kürzel MT, MLD oder KG-ZNS deshalb regelmäßig als gewünschte Qualifikation.
Abgrenzung
Nicht jede Weiterbildung führt zu einer Zertifikatsposition. Sportphysiotherapie, Osteopathie oder das McKenzie-Konzept sind verbreitete Spezialisierungen, begründen aber keine eigene Abrechnungsposition gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen. Die Zertifikatsposition ist außerdem von der Fortbildungspflicht zu trennen: Das Zertifikat berechtigt zur Abrechnung einer Leistung, die Fortbildungspflicht verlangt laufende Nachweise der fachlichen Leitung.