Krankengymnastik zur Behandlung zentraler Bewegungsstörungen (KG-ZNS)

Auch: KG-ZNS, KG-ZNS-Kinder, ZNS-Krankengymnastik

KG-ZNS ist die Heilmittelposition für Krankengymnastik bei Bewegungsstörungen mit Ursache in Gehirn oder Rückenmark. Behandelt wird nach Bobath, Vojta oder PNF; abrechenbar ist sie nur mit anerkannter Weiterbildung.

KG-ZNS steht für Krankengymnastik zur Behandlung zentraler Bewegungsstörungen. Gemeint sind Störungen von Tonus, Haltung und Bewegung, deren Ursache im zentralen Nervensystem liegt, also in Gehirn oder Rückenmark. Die Position ist an anerkannte neurophysiologische Konzepte gebunden: bei Kindern und Jugendlichen Bobath oder Vojta, bei Erwachsenen zusätzlich PNF.

Rechtlicher Rahmen

KG-ZNS ist ein Heilmittel nach der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die Leistungsbeschreibung zum Vertrag nach § 125 SGB V unterscheidet zwei Altersgruppen. Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt die Position KG-ZNS-Kinder; maßgeblich ist das Alter am Tag, an dem die Verordnung ausgestellt wird. Für Erwachsene gilt eine eigene Position. Abrechnen darf, wer eine anerkannte Weiterbildung im jeweiligen Konzept abgeschlossen hat und eine Abrechnungserlaubnis der Landesorganisationen der Krankenkassen besitzt. Die Anforderungen für die Kinderposition fallen dabei umfangreicher aus als für die Erwachsenenposition.

  • KG-ZNS-Kinder, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: nach Bobath oder Vojta
  • KG-ZNS für Erwachsene: nach Bobath, Vojta oder PNF

Als typische Schädigungen nennt die Leistungsbeschreibung unter anderem spastische und hypotone Lähmungen nach Schädigung von Gehirn oder Rückenmark, Koordinationsstörungen und angeborene oder frühkindlich erworbene zentrale Bewegungsstörungen. Verordnet wird KG-ZNS etwa nach einem Schlaganfall; ob die Position im Einzelfall passt, entscheidet die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt.

Bedeutung für Ausbildung und Berufseinstieg

Die Konzepte begegnen Auszubildenden schon im Unterricht. Anlage 1 der PhysTh-APrV nennt unter den neurophysiologischen Behandlungsverfahren die Propriozeptive neuromuskuläre Fazilitation, die Behandlung nach Bobath und die Behandlung nach Vojta. Der Unterricht vermittelt die Grundlagen, für die Kassenposition reicht er nicht. Wer nach dem Examen in Neurologie, neurologischer Rehabilitation oder Pädiatrie arbeiten möchte, braucht für die Abrechnung deshalb die passende Zusatzqualifikation.

Zur Leistung gehören eine neurophysiologische Befundung, ein darauf aufbauender Behandlungsplan, die Schulung im Umgang mit Hilfsmitteln und die Anleitung von Bezugspersonen für das Handling im Alltag. Die Regelbehandlungszeit liegt über der einer normalen KG-Einheit.

Abgrenzung

KG-ZNS ist keine eigene Methode, sondern ein Abrechnungsrahmen für mehrere Konzepte. Die konkrete Arbeitsweise unterscheidet sich stark: Das Bobath-Konzept setzt auf alltagsnahe Bewegungsangebote, die Vojta-Therapie auf Reflexlokomotion aus festgelegten Ausgangsstellungen. Auch die normale Krankengymnastik darf auf neurophysiologischer Grundlage arbeiten, allerdings ohne die längere Behandlungszeit und ohne Zertifikatsbindung.

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: September 2026

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