Krankengymnastik am Gerät, auf Verordnungen meist als KGG oder KG-Gerät abgekürzt, ist gerätegestütztes Training als Heilmittel der gesetzlichen Krankenversicherung. Geübt wird an Seilzug- und Sequenztrainingsgeräten, geplant nach den Grundsätzen der Trainingslehre. Eine Therapeutin oder ein Therapeut betreut dabei mehrere Personen parallel, jede mit eigenem Trainingsplan.
Verordnungsrahmen und Zertifikat
Die Heilmittel-Richtlinie des G-BA führt die gerätegestützte Krankengymnastik als Maßnahme der Bewegungstherapie. Die Leistungsbeschreibung zum Vertrag nach § 125 SGB V beschreibt sie in der Fassung von 2021 als parallele Einzelbehandlung von bis zu drei Patientinnen und Patienten, die nicht gleichzeitig beginnen müssen. Abrechnen kann die Position nur, wer eine anerkannte Fortbildung in KG-Gerät nachweist und von den Landesorganisationen der Krankenkassen eine Abrechnungserlaubnis erhalten hat. KGG gehört damit zu den Zertifikatspositionen. Ohne entsprechende Trainingsgeräte in der Praxis lässt sich die Leistung außerdem nicht erbringen.
Als Therapieziele nennt die Leistungsbeschreibung Muskelkraft, Kraftausdauer, funktionelle Bewegungsabläufe und die Belastbarkeit im Alltag. Ob KGG angezeigt ist, entscheidet die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt.
Bedeutung für Ausbildung und Praxis
Das Handwerkszeug entsteht bereits in der Ausbildung. Anlage 1 der PhysTh-APrV sieht ein eigenes Fach Trainingslehre vor, mit Beanspruchungsformen, Aufbau und Prinzipien des Trainings sowie dem Transfer in Prävention und medizinische Rehabilitation. Die Fortbildung für die Kassenposition folgt nach dem Examen und gehört zu den kürzeren Zusatzqualifikationen im Beruf.
Laut Leistungsbeschreibung umfasst eine KGG-Einheit diese Schritte:
- kurzes Auf- und Abwärmprogramm
- Auswahl und Einübung der Bewegungsabläufe am Trainingsgerät
- Festlegung von Belastung, Wiederholungen und Serien
- Anleitung und laufende Aufsicht mit Korrektur der Ausführung
- Kontrolle des individuellen Trainingsplans
- ein begleitendes Übungsprogramm zur Eigenmobilisation und Eigenstabilisation
Für Berufstätige bedeutet das: Die Arbeit verlagert sich von der Hands-on-Behandlung zur Trainingssteuerung. Wer mehrere Personen gleichzeitig betreut, braucht einen klaren Überblick über Pläne, Belastungsgrenzen und Kontraindikationen.
Abgrenzung
Auch in der normalen Krankengymnastik dürfen Geräte zum Einsatz kommen. Die eigene Position KGG mit paralleler Betreuung setzt aber die Zertifikatsposition voraus. Häufig verwechselt wird KGG mit der Medizinischen Trainingstherapie. MTT ist ein trainingswissenschaftliches Konzept, das vor allem in der Rehabilitation und außerhalb der Kassenversorgung angeboten wird. Im Heilmittelkatalog steht es nicht als eigene Position. KGG ist die abrechenbare Kassenleistung mit festgelegtem Rahmen.