Heilmittelkatalog

Auch: Heilmittelkatalog Physiotherapie, Indikationskatalog

Der Heilmittelkatalog ist der Zweite Teil der Heilmittel-Richtlinie. Er ordnet Diagnosegruppen und Leitsymptomatik die verordnungsfähigen Heilmittel zu und nennt je Gruppe orientierende Behandlungsmenge, Höchstmenge je Verordnung und Frequenzempfehlung.

Der Heilmittelkatalog ist eine Zuordnungstabelle: Er verbindet Gruppen von Erkrankungen mit den Heilmitteln, die dafür zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden dürfen. Formal ist er der Zweite Teil der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Wer eine Verordnung ausstellt oder prüft, schlägt dort nach, ob Diagnose, Symptomatik und Heilmittel zusammenpassen.

Rechtlicher Rahmen

Nach § 92 SGB V muss die Richtlinie des G-BA einen Katalog verordnungsfähiger Heilmittel und deren Zuordnung zu Indikationen enthalten. Der Katalog ist damit Teil einer verbindlichen Richtlinie und keine unverbindliche Empfehlung. Änderungen beschließt der G-BA; dieser Eintrag gibt den Stand September 2026 wieder. Maßgeblich für die einzelne Verordnung ist die aktuell veröffentlichte Fassung.

Aufbau eines Katalogeintrags

  • Diagnosegruppe: Kürzel wie WS oder EX mit typischen Erkrankungen als Beispiel.
  • Leitsymptomatik: die im Vordergrund stehende Schädigung von Körperfunktionen oder -strukturen, im Katalog mit Buchstaben gekennzeichnet; alternativ patientenindividuell formuliert.
  • Heilmittel: unterschieden in vorrangige, optionale und ergänzende Heilmittel sowie, wo vorgesehen, standardisierte Heilmittelkombinationen.
  • Mengen: die orientierende Behandlungsmenge je Verordnungsfall und die Höchstmenge je Verordnung.
  • Frequenzempfehlung: eine Spanne von Behandlungen pro Woche, an der sich die Verordnung orientiert.

Bedeutung für Ausbildung und Praxis

Für Auszubildende ist der Katalog die Brücke zwischen Krankheitslehre und Berufsalltag. Er zeigt, dass etwa Krankengymnastik, Manuelle Therapie oder Manuelle Lymphdrainage an bestimmte Diagnosegruppen gebunden sind. Einige dieser Heilmittel sind Zertifikatspositionen: Der Katalog erlaubt ihre Verordnung, erbringen darf sie in der Praxis aber nur, wer die vertraglich geforderte Weiterbildung nachweist.

Wie der Katalog gelesen wird, zeigt ein Beispiel aus der Gruppe WS. Die verordnende Praxis wählt zunächst die passende Diagnosegruppe, dann die Leitsymptomatik. Daraus ergeben sich die vorrangigen Heilmittel, etwa Krankengymnastik oder Manuelle Therapie, und je nach Symptomatik ergänzende Heilmittel wie Wärme- oder Kältetherapie. Eine standardisierte Heilmittelkombination fasst mehrere Maßnahmen in einer Behandlungseinheit zusammen; welche Maßnahmen sie im Einzelnen enthält, entscheidet die Praxis im Rahmen der Vorgaben.

Im Praxisalltag dient der Katalog als Prüfwerkzeug. Passt ein verordnetes Heilmittel nicht zur angegebenen Diagnosegruppe, ist Rücksprache mit der verordnenden Praxis nötig, bevor die Behandlung beginnt.

Abgrenzung

Der Katalog regelt, was verordnet werden darf. Wie lange eine Behandlungseinheit dauert und wie sie vergütet wird, steht in der Leistungsbeschreibung und der Vergütungsvereinbarung des Rahmenvertrags nach § 125 SGB V. Mit der ICD-10-Klassifikation ist der Katalog ebenfalls nicht identisch: Die Verordnung nennt beides, den ICD-10-Code für die Diagnose und die Diagnosegruppe aus dem Katalog.

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: September 2026

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