Heilmittelverordnung

Auch: Heilmittelrezept, Verordnung Physiotherapie, Muster 13

Die Heilmittelverordnung ist das ärztliche Rezept, auf dessen Grundlage gesetzlich Versicherte Physiotherapie oder andere Heilmittel erhalten. Form, Pflichtangaben und Fristen legt die Heilmittel-Richtlinie des G-BA fest.

Die Heilmittelverordnung ist die schriftliche ärztliche Anordnung, mit der eine gesetzlich versicherte Person Anspruch auf eine bestimmte Heilmittelbehandlung erhält. Sie legt fest, welches Heilmittel in welcher Menge und Frequenz zu welcher Diagnose erbracht wird. Für die Praxis ist sie zugleich Behandlungsauftrag und Abrechnungsgrundlage.

Kette der Heilmittelverordnung von der Arztpraxis bis zur Abrechnung Das Schaubild zeigt die Kette der Heilmittelverordnung in Schritten untereinander. Die Arztpraxis stellt die Heilmittelverordnung aus, sie ist die Grundlage der Behandlung in der Physiotherapiepraxis. Am Ende steht die Abrechnung mit der Krankenkasse. Arztpraxis stellt die Verordnung aus Heilmittelverordnung Grundlage der Behandlung Physiotherapiepraxis erbringt die Behandlung Abrechnung mit der Krankenkasse
Schaubild: Die Verordnung führt von der Arztpraxis über die Praxis zur Abrechnung mit der Krankenkasse. Quelle: SGB V und Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Stand September 2026.

Das Schaubild zeigt die Kette der Heilmittelverordnung in Schritten untereinander. Die Arztpraxis stellt die Heilmittelverordnung aus, sie ist die Grundlage der Behandlung in der Physiotherapiepraxis. Am Ende steht die Abrechnung mit der Krankenkasse.

Rechtlicher Rahmen

Die Verordnung von Heilmitteln gehört nach § 73 SGB V zur vertragsärztlichen Versorgung. Inhalt und Umfang regelt die Heilmittel-Richtlinie, die der Gemeinsame Bundesausschuss auf Grundlage von § 92 SGB V beschließt. Für alle Heilmittelbereiche gilt ein einheitlicher Vordruck, das Muster 13. Zahnärztliche Verordnungen folgen einer eigenen Richtlinie. Nach einem Krankenhausaufenthalt können im Rahmen des Entlassmanagements nach § 39 SGB V auch Klinikärztinnen und Klinikärzte Heilmittel verordnen.

Pflichtangaben

  • Daten der versicherten Person und der Krankenkasse
  • Diagnose als ICD-10-GM-Code und die passende Diagnosegruppe
  • Leitsymptomatik, als Buchstabe aus dem Katalog oder patientenindividuell im Freitext
  • Heilmittel mit Anzahl der Behandlungseinheiten, gegebenenfalls ergänzendes Heilmittel
  • Therapiefrequenz
  • bei Bedarf Hausbesuch, Therapiebericht und dringlicher Behandlungsbedarf
  • Ausstellungsdatum, Arztnummer und Unterschrift

Einzelne Kennzeichnungen haben praktische Folgen. Ein Hausbesuch darf nur erbracht werden, wenn er auf dem Rezept angekreuzt ist. Das Feld Therapiebericht verpflichtet die Praxis, der verordnenden Stelle am Ende der Serie schriftlich zu berichten. Ein ergänzendes Heilmittel, etwa eine Wärmeanwendung, wird zusätzlich zum vorrangigen Heilmittel abgegeben und nicht an seiner Stelle. Für Versicherte mit langfristigem Heilmittelbedarf kann die Verordnung eine größere Menge umfassen; die Voraussetzungen dafür nennt § 32 SGB V zusammen mit der Richtlinie.

Fristen

Nach der Heilmittel-Richtlinie, Stand September 2026, beginnt die Behandlung in der Regel innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung, bei vermerktem dringlichem Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Kalendertagen. Eine längere Unterbrechung der Behandlungsserie kann dazu führen, dass die Verordnung ihre Gültigkeit verliert. Ausnahmen und Einzelheiten stehen in der Richtlinie selbst; für die Beurteilung eines konkreten Rezepts ist die aktuelle Fassung heranzuziehen.

Bedeutung für Ausbildung und Praxis

Vor der ersten Behandlung prüft die Praxis, ob die Verordnung vollständig und in sich stimmig ist. Welche Angaben nach Rücksprache mit der verordnenden Praxis ergänzt oder geändert werden dürfen, regeln die Verträge nach § 125 SGB V. Formfehler können dazu führen, dass die Krankenkasse die Leistung bei der Abrechnung kürzt. Erwachsene Versicherte ohne Befreiung leisten eine Zuzahlung, die die Praxis einzieht. In der Ausbildung lernen Schülerinnen und Schüler das Formular im Fach Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde kennen, im Praktikum dann den Umgang mit echten Rezepten.

Abgrenzung

Bei der Blankoverordnung bestimmen Therapeutinnen und Therapeuten Auswahl, Dauer und Frequenz selbst; die Ärztin oder der Arzt legt nur Diagnose und Indikation fest. Ein Privatrezept für privat Versicherte ist an die Heilmittel-Richtlinie nicht gebunden, dort gelten Tarifbedingungen des Versicherers und gegebenenfalls Beihilfevorschriften.

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: September 2026

Alle Begriffe im Physiotherapie-Glossar