Wie bewerbe ich mich für die Physiotherapie-Ausbildung?

Die Bewerbung geht direkt an die Schule, auf dem Weg, den sie vorgibt, bei manchen Schulen über ein Online-Portal. Zu den Unterlagen gehören Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse, je nach Schule auch ein ärztliches Attest, ein Praktikumsnachweis oder ein Führungszeugnis. Manche Schulen laden danach zum Vorstellungsgespräch ein, teils ergänzt um einen Eignungstest. Mit der Zusage kommt der Schulvertrag, der vor der Unterschrift in Ruhe gelesen werden sollte.

Schritte der Bewerbung für die Physiotherapie-Ausbildung Das Schaubild zeigt die Bewerbung in sechs Schritten untereinander. Zuerst wird die Schule gewählt und Starttermin und Frist geprüft, dann gehen Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse an die Schule. Je nach Schule folgt ein Auswahlverfahren mit Gespräch oder Eignungstest, danach die Zusage. Erst mit der Zusage kommt der Schulvertrag, der vor der Unterschrift geprüft werden sollte, danach beginnt die Ausbildung. Schule wählen Starttermin und Frist prüfen Unterlagen einreichen Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse Auswahlverfahren je nach Schule Gespräch oder Test Zusage Schulvertrag kommt erst mit der Zusage vor der Unterschrift prüfen Ausbildungsbeginn
Schaubild: Die Bewerbung führt in festen Schritten zum Ausbildungsplatz, den Schulvertrag gibt es erst nach der Zusage. Quelle: Angaben der Schulen in ihren Profilen auf physiotherapie.net; Zugang nach § 10 MPhG. Stand September 2026.

Das Schaubild zeigt die Bewerbung in sechs Schritten untereinander. Zuerst wird die Schule gewählt und Starttermin und Frist geprüft, dann gehen Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse an die Schule. Je nach Schule folgt ein Auswahlverfahren mit Gespräch oder Eignungstest, danach die Zusage. Erst mit der Zusage kommt der Schulvertrag, der vor der Unterschrift geprüft werden sollte, danach beginnt die Ausbildung.

Welche Unterlagen in die Bewerbung gehören

Die folgende Liste bündelt, was Schulen in ihren Profilen auf physiotherapie.net verlangen. Welche Punkte im Einzelfall gelten, steht in der Ausschreibung der jeweiligen Schule.

  • Anschreiben: warum Physiotherapie, warum diese Schule und welche Erfahrungen es schon gibt, etwa aus einem Praktikum.
  • Lebenslauf mit Schulweg und, falls vorhanden, Berufsausbildung oder Tätigkeiten.
  • Zeugnisse: das letzte Schulzeugnis und das Abschlusszeugnis, sobald es vorliegt. Wer mit Hauptschulabschluss kommt, legt den Nachweis über die abgeschlossene Berufsausbildung bei. Maßstab sind die Zugangsvoraussetzungen nach § 10 MPhG.
  • Praktikums- oder Hospitationsnachweis, wenn die Schule ein Vorpraktikum verlangt.
  • Ärztliches Attest zur gesundheitlichen Eignung, wenn die Schule es anfordert.
  • Führungszeugnis und Nachweis über Masernschutz, wenn gefordert.

Den Masernschutz regelt das Infektionsschutzgesetz. Wer nach 1970 geboren ist und in einem Krankenhaus, einer Arztpraxis, einer Praxis anderer Heilberufe oder vergleichbaren Einrichtungen tätig wird, muss dort nach § 20 IfSG vorher eine Impfung oder Immunität nachweisen; Ausnahmen gelten bei medizinischen Gegenanzeigen (Stand September 2026). Die praktische Ausbildung findet nach § 9 MPhG in Krankenhäusern oder anderen medizinischen Einrichtungen statt. Mehrere Schulprofile führen den Nachweis schon unter den Bewerbungsunterlagen auf.

Wann bewerben und wie die Auswahl abläuft

Der passende Zeitpunkt hängt vom Starttermin ab. Im Verzeichnis beginnen die meisten Schulen im Spätsommer oder Herbst, manche zusätzlich im Frühjahr. Einige setzen Fristen, die Monate vor dem Start enden, andere nehmen laufend Bewerbungen an. Einzelheiten stehen im Beitrag zum Ausbildungsbeginn.

Nach Eingang der Unterlagen folgt je nach Schule ein Vorstellungsgespräch, ein Eignungstest, etwa zur Motorik, oder eine Hospitation im Unterricht. Parallele Bewerbungen an mehreren Schulen sind möglich. Wer eine Zusage annimmt, sagt den übrigen Schulen zeitnah ab. Einzelne Schulen führen Wartelisten, über die freie Plätze nachbesetzt werden.

Den Schulvertrag vor der Unterschrift prüfen

Mit der Zusage schickt die Schule einen Vertrag. Das Berufsgesetz regelt das Verhältnis zwischen Schule und Auszubildenden nicht im Einzelnen, maßgeblich ist daher, was im Vertrag steht. Vor der Unterschrift lohnt der Blick auf diese Punkte:

  • Kosten: ob Schulgeld anfällt, wie hoch es ist, wie lange es gezahlt wird und ob ein Landesprogramm es ganz oder teilweise übernimmt. Dazu der Beitrag zur Schulgeldfreiheit.
  • Nebenkosten: Gebühren für Anmeldung, Lernmaterial oder Prüfung.
  • Vergütung: ob die Einrichtung eine Ausbildungsvergütung zahlt und auf welcher Grundlage.
  • Ausstieg: Probezeit, Kündigungsfristen und Kosten bei vorzeitigem Ende oder Wechsel der Schule.
  • Praxis: an welchen Kliniken und Einrichtungen die praktischen Einsätze stattfinden.

Bei Fragen zu einzelnen Klauseln hilft eine rechtliche Beratung; dieser Beitrag ersetzt sie nicht. Schulen mit Starttermin, Voraussetzungen und Angaben zum Schulgeld finden sich im Schulverzeichnis. Welche Abschlüsse für den Zugang reichen, erklärt der Beitrag zu den Voraussetzungen.