Die Reform der Physiotherapieausbildung bezeichnet die geplante Neuordnung des Berufsrechts der Physiotherapie in Deutschland. Sie soll das Masseur- und Physiotherapeutengesetz und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ablösen oder grundlegend überarbeiten. Geltendes Recht sind mit Stand September 2026 weiterhin das MPhG und die PhysTh-APrV. Eine Neuordnung wird diskutiert, Inhalt und Zeitpunkt sind offen.
Geltender Rahmen
Nach § 9 MPhG dauert die Ausbildung drei Jahre und findet an staatlich anerkannten Schulen statt. Die PhysTh-APrV schreibt in § 1 und Anlage 1 mindestens 2.900 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht und 1.600 Stunden praktische Ausbildung vor, insgesamt 4.500 Stunden. Die staatliche Prüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil. Eine Änderung ist bereits in Kraft: Die Modellklausel in § 9 Absatz 2 bis 4 MPhG ist nach § 19 MPhG am 31. Dezember 2024 außer Kraft getreten, seither können die Länder nach § 18a MPhG die Ausbildung an Hochschulen ansiedeln. Die Gesamtreform des Berufsgesetzes steht dagegen aus.
Das MPhG regelt außerdem in den §§ 1 und 2 die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung und die Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Auch diese Teile müsste ein neues Berufsgesetz regeln; wie, ist offen.
Diskutierte Reformpunkte
Die folgenden Themen prägen die Diskussion. Keines davon ist beschlossen:
- Ausbildungsort: Hochschule, Berufsfachschule oder beides nebeneinander, siehe Akademisierung der Physiotherapie
- Finanzierung: Ausbildung ohne Schulgeld, siehe Schulgeldfreiheit
- Praxisanteile: Organisation, Anleitung und Vergütung der praktischen Ausbildung
- Prüfung: kompetenzorientierte Gestaltung der staatlichen Prüfung
- Befugnisse: erweiterte Versorgungsverantwortung bis zum Direktzugang
- Übergang: Regeln für laufende Ausbildungen, bestehende Schulen und erteilte Erlaubnisse
Welche dieser Punkte in ein Gesetz eingehen und ab wann, entscheidet erst das Gesetzgebungsverfahren. Zeitangaben aus Ankündigungen gibt dieser Eintrag bewusst nicht wieder, weil erst ein verkündetes Gesetz einen verlässlichen Zeitpunkt nennt.
Bedeutung für Ausbildung und Berufsstart
Für laufende Ausbildungen gilt bis zu einer Neuregelung das bestehende Recht. Ob und wie eine Reform Übergangsfristen vorsieht, legt erst das neue Gesetz fest. Wie solche Übergänge aussehen können, zeigt § 19 MPhG: Wer vor dem Stichtag in einem Modellstudiengang begonnen hat, beendet ihn nach der alten Regel. Für Entscheidungen über Ausbildungsort und Zeitpunkt zählen der aktuelle Normtext auf gesetze-im-internet.de sowie die Auskunft der Schule oder Hochschule. Gesetzentwürfe veröffentlicht das Bundesministerium für Gesundheit. Für Schulen und Hochschulen hängen Planungen zu Studiengängen, Lehrpersonal und Praxispartnern ebenfalls vom Ergebnis ab.