Wer sich jetzt bewirbt, wird nach geltendem Recht ausgebildet und geprüft: nach dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten. Ein Entwurf für ein neues Berufsgesetz ist mit Stand Oktober 2026 weder beim Bundesgesundheitsministerium noch im Bundestag veröffentlicht. Nach einer Antwort der Bundesregierung vom 10. Juli 2026 bereitet das Bundesministerium für Gesundheit die Reform vor; ihre Umsetzung hängt von der Klärung der Finanzierung ab. Einen Zeitplan nennt die Antwort nicht.
Was mit Stand Oktober 2026 feststeht
- Geltendes Recht: Die Ausbildung dauert nach § 9 MPhG drei Jahre an staatlich anerkannten Schulen und endet mit der staatlichen Prüfung. Das MPhG wurde zuletzt im Dezember 2023 geändert.
- Amtlicher Reformstand: Auf eine schriftliche Frage zum Zeitplan antwortete die Bundesregierung, das Ministerium bereite die Reform des Berufsgesetzes vor; die Realisierung hänge maßgeblich von der Klärung der Refinanzierung der Mehrkosten ab (Bundestagsdrucksache 21/7052, Frage 227). In der Übersicht der Gesetze und Verordnungen des Ministeriums ist kein Entwurf zur Physiotherapie aufgeführt (Abruf 2. Oktober 2026).
- Bereits geltend: Die Modellklausel ist nach § 19 MPhG am 31. Dezember 2024 außer Kraft getreten. Seitdem können die Länder die Ausbildung nach § 18a MPhG an Hochschulen verlegen, etwa als primärqualifizierendes Studium. Wer vorher in einem Modellstudiengang begonnen hat, schließt nach der alten Regel ab.
- Offen: Inhalt des neuen Gesetzes, Zeitpunkt, Übergangsregeln für laufende Ausbildungen und die Finanzierung. Was dazu diskutiert wird, ordnet der Glossareintrag Reform der Physiotherapieausbildung ein; beschlossen ist davon nichts.
Wie andere Berufsreformen laufende Ausbildungen behandelt haben
Wie ein neues Gesetz mit begonnenen Ausbildungen umgeht, legt erst dieses Gesetz fest. Zwei Reformen anderer Gesundheitsberufe zeigen mit Rechtsstand Oktober 2026, wie solche Regeln aussehen können; einen Rückschluss auf die Physiotherapie erlauben sie nicht:
- Pflege: Ausbildungen nach dem früheren Krankenpflegegesetz, die vor Ablauf des 31. Dezember 2019 begonnen wurden, konnten bis zum 31. Dezember 2024 nach altem Recht abgeschlossen werden (§ 66 Abs. 1 PflBG).
- Hebammen: Fachschulische Ausbildungen, die vor dem 31. Dezember 2022 begonnen wurden, können bis zum 31. Dezember 2027 nach dem alten Hebammengesetz abgeschlossen werden (§ 77 Abs. 1 HebG).
Im eigenen Gesetz zeigt § 19 MPhG dasselbe Muster für die Modellstudiengänge. Ob eine Reform der Physiotherapie vergleichbare Fristen vorsieht, ist offen.
Was das für die eigene Planung heißt
Bewerbung, Schulwahl und Ausbildungsbeginn richten sich nach dem Recht, das heute gilt. Aus dem amtlichen Stand lässt sich weder ableiten, mit der Bewerbung zu warten, noch, sie vorzuziehen. Aussagen über künftige Regeln, etwa in Werbung oder Gesprächen, beruhen bis zur Verkündung eines Gesetzes auf Annahmen. Über eine Verkürzung oder die Anrechnung einer Vorbildung entscheidet die Behörde des Landes, in dem die Ausbildung stattfinden soll (§ 14 Abs. 2 MPhG).
Den Reformstand selbst verfolgen lässt sich an zwei Stellen: Referentenentwürfe veröffentlicht das Bundesministerium für Gesundheit in seiner Gesetzesübersicht, Drucksachen und Beratungen von Bundestag und Bundesrat verzeichnet das Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestags. Welche Wege es heute gibt, beschreiben die Beiträge Physiotherapie: Ausbildung oder Studium? und Wie lange dauert die Physiotherapie-Ausbildung?; Schulen stehen im Verzeichnis der Schulen.