Eine Physiotherapie-Ausbildung mit Kind ist möglich, braucht aber Planung: Die Regelausbildung läuft in Vollzeit, und Praxiseinsätze haben feste Dienstzeiten. Rechtlich kommt es auf drei Punkte an. Das Mutterschutzgesetz schützt auch Schülerinnen, Fehlzeiten zählen nur bis zu einer Grenze zur Ausbildungszeit, und Elternzeit gibt es nur mit einem Ausbildungsvertrag. Für die Kinderbetreuung kennen BAföG und Umschulungsförderung eigene Leistungen. Im Einzelfall entscheiden Schule, Landesbehörde oder der jeweilige Leistungsträger.
Mutterschutz gilt auch in der Schule
Nach § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 8 MuSchG gilt das Gesetz für Schülerinnen, soweit die Schule Ort, Zeit und Ablauf des Unterrichts verpflichtend vorgibt, und für Pflichtpraktika im Rahmen der schulischen Ausbildung. Wer mit Ausbildungsvertrag beschäftigt ist, kann unter die Regeln für Beschäftigte fallen; das hängt vom Vertrag ab. Die Vorschriften zu Kündigungsschutz und Leistungen (§§ 17 bis 24) gelten für Schülerinnen nicht. Die Schutzfristen nach § 3 MuSchG, Stand Oktober 2026:
- Vor der Geburt: sechs Wochen, in denen die Schwangere nur auf eigenen ausdrücklichen Wunsch teilnimmt; diese Erklärung lässt sich jederzeit widerrufen.
- Nach der Geburt: acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen, auf Antrag auch dann, wenn innerhalb der acht Wochen beim Kind eine Behinderung ärztlich festgestellt wird. Nach einer vorzeitigen Entbindung verlängert sich die Frist um die Tage, die vor der Geburt nicht genommen werden konnten. Schülerinnen dürfen nach § 3 Absatz 3 schon in dieser Zeit wieder am Unterricht teilnehmen, wenn sie es gegenüber der Schule ausdrücklich verlangen; auch das ist widerruflich.
- Gefährdung: Die Schule als Ausbildungsstelle beurteilt, welche Tätigkeiten in Unterricht und Einsätzen für Schwangere und Stillende gefährlich sein können, und klärt, ob Schutzmaßnahmen nötig sind (§ 10 MuSchG). Dafür soll die Schwangere die Schule informieren, sobald sie von der Schwangerschaft weiß (§ 15).
Fehlzeiten und Elternzeit
§ 11 MPhG rechnet Unterbrechungen durch Schwangerschaft, Krankheit und andere nicht selbst zu vertretende Gründe nur bis zu insgesamt zwölf Wochen auf die Ausbildungsdauer an. Die beiden Schutzfristen umfassen zusammen 14 Wochen oder mehr (Stand Oktober 2026), sofern die Schülerin nicht auf eigenen Wunsch teilnimmt. Krankheitstage aus der übrigen Ausbildung fallen in dieselbe Grenze. Wie Mutterschutz und Fehlzeitengrenze zusammenwirken, regelt das MPhG nicht ausdrücklich. Längere Fehlzeiten können nach § 11 Satz 2 in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Satz 2 MPhG auf Antrag angerechnet werden, wenn eine besondere Härte vorliegt und das Ausbildungsziel nicht gefährdet ist. Welche Stelle darüber entscheidet, ergibt sich aus dem Landesrecht; den Weg dorthin kennt die Schule. Mehr dazu unter Wie viele Fehlzeiten sind in der Physiotherapie-Ausbildung erlaubt?.
Elternzeit nach dem BEEG haben Beschäftigte. Wer zu seiner Berufsbildung beschäftigt ist, etwa mit einem Ausbildungsvertrag, gilt nach § 20 Absatz 1 BEEG als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer; die Elternzeit zählt dann nicht als Ausbildungszeit. Bei einem reinen Schulvertrag gibt es keine Elternzeit. Ob eine Beurlaubung möglich ist und wie die Rückkehr in einen späteren Kurs läuft, regeln Schulvertrag und Schulordnung. Eine Teilzeitform der dreijährigen Regelausbildung sieht das MPhG nicht vor, siehe Wie lange dauert die Physiotherapie-Ausbildung?.
Betreuung und Geld planen
- BAföG: Wer Schüler-BAföG erhält und mit einem eigenen Kind unter 14 Jahren im Haushalt lebt, bekommt zum Bedarf einen Kinderbetreuungszuschlag (§ 14b BAföG, Stand Oktober 2026). Die Altersgrenze des BAföG gilt nach § 10 Absatz 3 unter anderem nicht, wenn jemand bei Erreichen der Altersgrenze bis zum Ausbildungsbeginn ohne Unterbrechung ein eigenes Kind unter 14 Jahren erzieht und dabei höchstens 30 Wochenstunden erwerbstätig ist (Alleinerziehende auch mehr); die Ausbildung muss dann unverzüglich beginnen.
- Umschulung: Tragen Agentur für Arbeit oder Jobcenter die Ausbildung als Umschulung, können Kosten für die Betreuung von Kindern zu den Weiterbildungskosten gehören (§ 83 Absatz 1 Nummer 4 SGB III).
- Kinderzuschlag: Eltern mit eigenem Einkommen können bei der Familienkasse den Kinderzuschlag nach § 6a BKGG beantragen; weitere Wege nennt Welche Förderung gibt es für die Physiotherapie-Ausbildung außer BAföG?.
- Einsätze und Wege: Ob Einsätze in Kliniken im Schichtdienst liegen, wann der Dienst beginnt und wie weit die Einsatzorte entfernt sind, lässt sich vor dem Vertrag bei der Schule erfragen und mit der Kinderbetreuung abgleichen.
Schulen mit Ansprechpersonen für solche Fragen stehen im Schulverzeichnis. Über Anrechnung, Beurlaubung und Leistungen entscheiden im Einzelfall Schule, Landesbehörde, Amt für Ausbildungsförderung, Agentur für Arbeit oder Familienkasse; dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.