Außer BAföG kommen für die Physiotherapie-Ausbildung vor allem vier Leistungen in Frage: Kindergeld, Waisenrente, der Bildungskredit des Bundes und für Auszubildende mit eigenem Kind der Kinderzuschlag. Ergänzend kann das Jobcenter Grundsicherungsgeld zahlen, wenn Schüler-BAföG bezogen oder beantragt ist oder nur wegen anzurechnenden Einkommens oder Vermögens entfällt. Berufsausbildungsbeihilfe gibt es für diese Ausbildung dagegen nicht, und Wohngeld entfällt in der Regel, weil die Ausbildung dem Grunde nach mit BAföG gefördert werden kann. Über jede Leistung entscheidet die zuständige Stelle.
Was zusätzlich in Frage kommt
Eigene Beiträge gibt es zu den großen Wegen: Ausbildungsvergütung und Kosten unter Was kostet die Physiotherapie-Ausbildung?, das Schüler-BAföG unter Gibt es BAföG für die Physiotherapie-Ausbildung?, der Bildungsgutschein unter Umschulung zum Physiotherapeuten: Wer zahlt?. Daneben gibt es:
- Kindergeld: Für ein Kind, das für einen Beruf ausgebildet wird, zahlt die Familienkasse den Eltern das Kindergeld bis zum 25. Geburtstag weiter (§ 32 Absatz 4 EStG). Nach § 66 EStG beträgt es 259 Euro im Monat je Kind, Stand Oktober 2026.
- Waisenrente: Ist ein Elternteil gestorben, läuft eine Halb- oder Vollwaisenrente während einer Schul- oder Berufsausbildung bis zum 27. Geburtstag weiter, sofern die Ausbildung wöchentlich mehr als 20 Stunden beansprucht (§ 48 Absatz 4 SGB VI, Stand Oktober 2026). Zuständig ist die Rentenversicherung.
- Bildungskredit: Diesen Kredit des Bundes bewilligt das Bundesverwaltungsamt unabhängig vom eigenen Einkommen und dem der Eltern. Er setzt Volljährigkeit, eine BAföG-fähige schulische Ausbildung in Vollzeit und die letzten 24 Monate dieser Ausbildung voraus; möglich ist er bis zu dem Monat, in dem man 36 Jahre alt wird. Für die Physiotherapie nennt das Amt den 13. Ausbildungsmonat als frühesten Beginn (Voraussetzungen beim Bundesverwaltungsamt). Gezahlt werden bis zu 24 Monatsraten von 100, 200 oder 300 Euro, zusammen höchstens 7.200 Euro (Stand: Angaben des Amtes, abgerufen am 2. Oktober 2026). Der Kredit ist verzinst und wird später an die KfW zurückgezahlt.
- Kinderzuschlag: Wer mit eigenem Kind im Haushalt lebt und für dieses Kind Anspruch auf Kindergeld hat, kann bei der Familienkasse den Kinderzuschlag nach § 6a BKGG beantragen. Voraussetzung sind unter anderem ein Mindesteinkommen und dass mit dem Zuschlag keine Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II besteht; beides prüft die Familienkasse.
Grundsicherungsgeld: Nach § 7 Absatz 5 SGB II erhalten Auszubildende in einer BAföG-fähigen Ausbildung über die Leistungen nach § 27 SGB II hinaus keine Leistungen zum Lebensunterhalt vom Jobcenter. Für Schülerinnen und Schüler einer Berufsfachschule, deren Bedarf sich nach § 12 BAföG richtet, gilt das nach Absatz 6 nicht, solange sie BAföG erhalten, es beantragt haben oder es nur wegen anzurechnenden Einkommens oder Vermögens nicht bekommen. Ob und in welcher Höhe ergänzend gezahlt wird, entscheidet das Jobcenter.
Quellen der Beträge: Gesetzestext und Bundesverwaltungsamt, abgerufen am 2. Oktober 2026 (Stand Oktober 2026). Beträge ändern sich mit Gesetzen und Förderbedingungen.
Was bei dieser Ausbildung nicht greift
- Berufsausbildungsbeihilfe: § 57 Absatz 1 SGB III erfasst nur Berufe nach Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung und Seearbeitsgesetz sowie die betriebliche Ausbildung nach Pflegeberufegesetz und Altenpflegegesetz. Die Physiotherapie nach dem MPhG gehört nicht dazu.
- Wohngeld: Es entfällt, wenn allen Haushaltsmitgliedern dem Grunde nach BAföG zustünde, auch dann, wenn wegen des Einkommens kein BAföG gezahlt würde (§ 20 Absatz 2 WoGG). Andere Haushalte prüft die Wohngeldstelle gesondert.
- Aufstiegs-BAföG: Es gilt für Fortbildungen, die eine berufliche Vorqualifikation voraussetzen (§§ 2 und 9 AFBG), nicht für die Ausbildung selbst.
- Weiterbildungsstipendium: Das Stipendium des Bundes, betreut von der Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung, setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung mit besonders gutem Ergebnis oder eine vergleichbare Leistung voraus; es kommt erst nach dem Examen in Frage.
Stipendien von Arbeitgebern und Programme der Länder
Manche Kliniken und Praxen übernehmen das Schulgeld oder zahlen einen monatlichen Betrag und verlangen dafür, nach dem Examen eine Zeit lang im Haus zu arbeiten. Vor der Unterschrift sind drei Punkte im Vertrag zu klären: wie lange die Bindung dauert, was bei einem früheren Wechsel zurückzuzahlen ist und wie die Zahlung bei anderen Leistungen angerechnet wird; beim BAföG entscheidet darüber das Amt für Ausbildungsförderung.
Das Schulgeld übernehmen einige Länder über eigene Programme; welche, zeigt der Beitrag In welchen Bundesländern ist die Physiotherapie-Ausbildung schulgeldfrei?, die Wege dorthin ordnet der Glossareintrag Schulgeldfreiheit ein. Wer neben der Ausbildung arbeiten will, findet die Grenzen unter Darf man neben der Physiotherapie-Ausbildung jobben?. Schulen mit Träger und Kontakt stehen im Schulverzeichnis.