Physiotherapie, Masseur und medizinischer Bademeister und Ergotherapie sind drei Gesundheitsfachberufe mit eigener Ausbildung, eigener staatlicher Prüfung und eigener Erlaubnis. Die beiden ersten regelt das Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG), die Ergotherapie das Ergotherapeutengesetz (ErgThG). Physiotherapie und Ergotherapie dauern drei Jahre und setzen einen mittleren Abschluss oder nach dem Hauptschulabschluss eine mindestens zweijährige Berufsausbildung voraus. Für den Masseurberuf genügt der Hauptschulabschluss; auf zwei Jahre Lehrgang folgen sechs Monate praktische Tätigkeit.
Drei Balken vergleichen die Ausbildungsdauer. Masseur und medizinischer Bademeister nach dem MPhG: zwei Jahre Lehrgang und sechs Monate Praxis, Zugang ab Hauptschulabschluss. Physiotherapie nach dem MPhG und Ergotherapie nach dem ErgThG: je drei Jahre, Zugang ab mittlerem Abschluss oder gleichwertig. Pfeile zeigen die Wechsel: Vom Masseurberuf aus verkürzt sich die Physiotherapie-Ausbildung auf Antrag auf 18 Monate, beim Wechsel von der Physiotherapie in die Ergotherapie wird mindestens ein Jahr angerechnet.
Die drei Ausbildungen nebeneinander
Die Tabelle stellt Rechtsgrundlage, Dauer, Zugang und die berufsspezifischen Fächer mit den meisten Stunden gegenüber. Die Stunden stammen aus § 1 und Anlage 1 der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, Rechtsstand Oktober 2026.
| Merkmal | Physiotherapie | Masseur und medizinischer Bademeister | Ergotherapie |
|---|---|---|---|
| Gesetz und Verordnung | MPhG §§ 8 bis 12, PhysTh-APrV | MPhG §§ 3 bis 7, MB-APrV | ErgThG, ErgThAPrV |
| Dauer | drei Jahre | zwei Jahre Lehrgang, danach sechs Monate praktische Tätigkeit | drei Jahre |
| Unterricht und praktische Ausbildung | 2.900 und 1.600 Stunden | 2.230 und 800 Stunden im Lehrgang | 2.700 und 1.700 Stunden |
| Schulischer Zugang | Realschulabschluss oder gleichwertig, alternativ Hauptschulabschluss und mindestens zweijährige Berufsausbildung (§ 10 MPhG) | Hauptschulabschluss, gleichwertige Schulbildung oder mindestens einjährige Berufsausbildung (§ 5 MPhG) | Realschulbildung oder gleichwertig, alternativ Hauptschulabschluss und mindestens zweijährige Berufsausbildung (§ 4 Abs. 2 ErgThG) |
| Berufsspezifische Fächer mit den meisten Stunden | Methodische Anwendung der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten (700), Krankengymnastische Behandlungstechniken (500) | Klassische Massagetherapie (300), Sonderformen der Massagetherapie (200) | Handwerkliche und gestalterische Techniken mit verschiedenen Materialien (500), Spiele, Hilfsmittel, Schienen und technische Medien (200) |
Die Ausbildungsziele zeigen die Richtung. Nach § 8 MPhG soll die Physiotherapie-Ausbildung dazu befähigen, Verfahren der Physiotherapie in Prävention, kurativer Medizin, Rehabilitation und Kurwesen anzuwenden; beim Masseurberuf nennt § 3 MPhG Verfahren der physikalischen Therapie. Das Ergotherapeutengesetz enthält keine solche Zielbeschreibung. Die Stundentafel der ErgThAPrV nennt daneben Fächer wie Arbeitstherapeutische Verfahren oder Psychosoziale Behandlungsverfahren. Beim Masseurberuf schließt der Lehrgang mit der staatlichen Prüfung ab; die Erlaubnis gibt es erst nach der praktischen Tätigkeit in einem dafür ermächtigten Krankenhaus oder einer anderen geeigneten Einrichtung (§§ 4 und 7 MPhG).
Was die Berufe in der Versorgung unterscheidet
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Physiotherapie und Ergotherapie getrennte Heilmittelbereiche. Heilmittel dürfen an gesetzlich Versicherte nach § 124 Abs. 1 SGB V nur zugelassene Leistungserbringer abgeben, die unter anderem die erforderliche Ausbildung und Erlaubnis besitzen. Welche Leistungspositionen welche Berufsgruppe erbringt, regeln die Verträge, die der GKV-Spitzenverband nach § 125 SGB V für jeden Heilmittelbereich schließt. Was das für den Beruf Masseur und medizinischer Bademeister bedeutet, beschreibt der Glossareintrag.
Wechsel zwischen den Berufen
- Vom Masseurberuf in die Physiotherapie: Nach bestandener Prüfung verkürzt sich die Physiotherapie-Ausbildung auf Antrag auf 18 Monate, nach mindestens fünf Jahren im Beruf der Lehrgang auf zwölf Monate (§ 12 Abs. 1 MPhG). Sie endet mit einer Ergänzungsprüfung. Einzelheiten stehen im Beitrag zur verkürzten Ausbildung.
- Von der Physiotherapie in die Ergotherapie: Eine abgeschlossene Physiotherapie-Ausbildung ist nach § 4 Abs. 4 ErgThG mit mindestens einem Jahr anzurechnen. Über den Antrag entscheidet die Behörde des Landes, in dem die Ergotherapie-Ausbildung stattfinden soll (§ 6 Abs. 2 ErgThG).
- Von der Ergotherapie in die Physiotherapie: Eine feste Verkürzung gibt es nicht. Nach § 12 Abs. 3 MPhG kann eine andere Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit angerechnet werden. Darüber entscheidet nach § 14 Abs. 2 MPhG die Behörde des Landes, in dem die Ausbildung stattfinden soll.
Welche Eigenschaften für die Physiotherapie hilfreich sind, beschreibt der Beitrag zur Eignung, ob statt der Schule ein Studium infrage kommt, der Beitrag Physiotherapie: Ausbildung oder Studium?. Den Berufsalltag schildert das Berufsbild Physiotherapeut. Schulen stehen im Verzeichnis der Physiotherapieschulen.