Das Berufsbild Physiotherapeut umfasst die Tätigkeiten, mit denen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Bewegung und Körperfunktionen untersuchen und behandeln. Dazu zählen Befund, Therapieplanung, Behandlung, Anleitung zu Übungen und Dokumentation. Der Beruf gehört zu den Gesundheitsfachberufen und wird in Deutschland überwiegend auf ärztliche Verordnung ausgeübt.
Rechtlicher Rahmen
Grundlage ist das Masseur- und Physiotherapeutengesetz. Nach § 1 MPhG darf die Berufsbezeichnung Physiotherapeutin oder Physiotherapeut nur führen, wer eine staatliche Erlaubnis besitzt. Voraussetzung dafür ist unter anderem die bestandene staatliche Prüfung, entweder nach der Ausbildung an einer Berufsfachschule oder nach einem Studium an einer Hochschule, wenn das Land die Ausbildung nach § 18a MPhG dorthin verlegt hat (die frühere Modellklausel in § 9 MPhG ist zum 31. Dezember 2024 ausgelaufen, Stand September 2026). Das Ausbildungsziel in § 8 MPhG nennt als Einsatzbereiche Prävention, kurative Medizin, Rehabilitation und Kurwesen. Ablauf und Inhalte der Ausbildung regelt die PhysTh-APrV.
Die frühere Bezeichnung Krankengymnastin oder Krankengymnast ist überholt; das MPhG hat sie durch die heutige Berufsbezeichnung abgelöst. Beschrieben ist die Rechtslage mit Stand September 2026. Änderungen durch die Reform der Physiotherapieausbildung sind hier nicht eingearbeitet.
Aufgaben im Berufsalltag
- Befund: Anamnese, Inspektion sowie Tests zu Beweglichkeit, Kraft und Koordination, zusammengefasst in der physiotherapeutischen Befunderhebung.
- Planung: Therapieziele festlegen und Maßnahmen im Rahmen der ärztlichen Verordnung auswählen.
- Behandlung: aktive und passive Verfahren wie Krankengymnastik, Manuelle Therapie oder Atemtherapie, jeweils nach Verordnung und eigener Qualifikation.
- Anleitung: Übungsprogramme für zu Hause, Hinweise zur Belastung im Alltag, Umgang mit Gehhilfen.
- Dokumentation: Verlauf festhalten und auf Anforderung Therapieberichte an die verordnende Praxis schreiben.
In Praxen richtet sich der Tag nach Terminen im Takt der vertraglich vereinbarten Behandlungszeiten, dazu kommen Hausbesuche, Teambesprechungen und Verwaltung. In Kliniken steht die Abstimmung mit Pflege, Ärzteschaft und Ergotherapie stärker im Vordergrund. Welche Leistungen eine Fachkraft gegenüber der Krankenkasse erbringen darf, hängt auch von Weiterbildungen ab, etwa bei den Zertifikatspositionen. Einen Überblick über Einsatzorte geben die Arbeitsfelder in der Physiotherapie.
Berufspflichten und Entwicklung
Mit der Berufserlaubnis sind Pflichten verbunden. Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten unterliegen als Angehörige eines Heilberufs mit staatlich geregelter Ausbildung der Schweigepflicht nach § 203 StGB. Wer mit gesetzlich Versicherten arbeitet, muss außerdem die Vorgaben der Krankenkassenverträge zu Dokumentation und Fortbildung beachten. Nach dem Examen führen Weiterbildungen, ein Bachelor- oder Masterstudium und Leitungsaufgaben in unterschiedliche Richtungen, etwa in spezialisierte Versorgung, Lehre oder Praxisführung. Die Berufserlaubnis nach dem MPhG bleibt dabei dieselbe, ein Studienabschluss ändert an der Berufsbezeichnung nichts.
Abgrenzung zu verwandten Berufen
- Masseur und medizinischer Bademeister: ebenfalls im MPhG geregelt, kürzere Ausbildung, Schwerpunkt auf Massage, Hydro-, Balneo- und Elektrotherapie. Krankengymnastik gehört nach den Versorgungsverträgen der Krankenkassen nicht zu diesem Leistungsbereich.
- Ergotherapie: eigenes Berufsgesetz, Ausrichtung auf Handlungsfähigkeit in Alltag, Arbeit und Freizeit.
- Osteopathie: bundesrechtlich kein eigener Heilberuf. Wer ohne ärztliche Verordnung eigenständig behandelt, braucht eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
- Sporttherapie und Sportwissenschaft: keine Heilmittelberufe, eine Abrechnung von Heilmitteln mit der gesetzlichen Krankenversicherung ist darüber nicht möglich.