Masseur und medizinischer Bademeister, in weiblicher Form Masseurin und medizinische Bademeisterin, ist neben der Physiotherapie der zweite Beruf, den das Masseur- und Physiotherapeutengesetz regelt. Er konzentriert sich auf Massagetechniken, Hydro- und Balneotherapie, Wärme- und Kälteanwendungen sowie Elektrotherapie. Die Berufsbezeichnung ist geschützt und darf nur mit staatlicher Erlaubnis nach § 1 MPhG geführt werden.
Rechtlicher Rahmen und Ausbildung
Nach § 3 MPhG soll die Ausbildung dazu befähigen, mit Verfahren der physikalischen Therapie in Prävention, kurativer Medizin, Rehabilitation und Kurwesen zu arbeiten. § 4 MPhG gliedert sie in zwei Abschnitte: einen zweijährigen Lehrgang an einer staatlich anerkannten Schule, der mit der staatlichen Prüfung endet, und eine anschließende sechsmonatige praktische Tätigkeit unter Aufsicht, etwa in einem Krankenhaus (§ 7 MPhG). Erst wenn beides abgeschlossen ist, wird die Erlaubnis erteilt. Den Zugang eröffnen nach § 5 MPhG die gesundheitliche Eignung und ein Hauptschulabschluss, eine gleichwertige Schulbildung oder eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung. Unterricht und Prüfung regelt eine eigene Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister (MB-APrV). Maßgeblich ist der Stand September 2026.
Abgrenzung zur Physiotherapie
| Merkmal | Masseur und med. Bademeister | Physiotherapie |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | §§ 3 bis 7 MPhG, MB-APrV | §§ 8 bis 12 MPhG, PhysTh-APrV |
| Dauer | zwei Jahre Lehrgang und sechs Monate praktische Tätigkeit | drei Jahre |
| Schulischer Zugang | Hauptschulabschluss oder gleichwertig | Realschulabschluss oder gleichwertig, alternativ Hauptschulabschluss mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung |
| Schwerpunkt | Massage, physikalische Therapie, Bäder | Krankengymnastik und Bewegungstherapie, dazu physikalische Therapie |
Im Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung zeigt sich der Unterschied bei den Heilmitteln. Die Zulassung nach § 124 SGB V und der Vertrag nach § 125 SGB V ordnen die einzelnen Leistungspositionen den berechtigten Berufsgruppen zu. Krankengymnastische Positionen setzen die Qualifikation als Physiotherapeutin oder Physiotherapeut voraus, Massagen und viele Anwendungen der physikalischen Therapie stehen beiden Berufen offen.
Bedeutung für den Weg in die Physiotherapie
Wer als Masseurin oder Masseur und medizinische Bademeisterin oder Bademeister arbeitet oder die Prüfung bestanden hat, kann nach § 12 MPhG eine verkürzte Ausbildung zur Physiotherapie absolvieren. In der Ausbildung zur Physiotherapie begegnet das Fachgebiet als klassische Massagetherapie und in den Fächern der physikalischen Therapie. Die kürzere Bezeichnung „Masseur“ ohne Zusatz stammt aus dem Recht vor 1994. Nach § 16 Absatz 3 MPhG dürfen sie nur noch Personen führen, die eine solche Erlaubnis nach dem früheren Recht besitzen.