Hydrotherapie nutzt die physikalischen Eigenschaften des Wassers: Temperatur, Auftrieb, hydrostatischen Druck und Reibungswiderstand. Klassische Formen sind Güsse, Wickel sowie Teil- und Vollbäder. In der Physiotherapie tritt die Bewegungstherapie im Wasser hinzu. Eng verwandt ist die Balneotherapie, die mit Zusätzen wie Kohlensäure oder Peloiden arbeitet.
Was die Heilmittel-Richtlinie erfasst
Einen Paragrafen mit der Überschrift Hydrotherapie enthält die Heilmittel-Richtlinie des G-BA nicht. Wasseranwendungen verteilen sich dort auf mehrere Maßnahmen (Stand September 2026):
- Übungsbehandlung und Krankengymnastik im Bewegungsbad nach § 19, die Wärme, Auftrieb und Reibungswiderstand des Wassers nutzen
- hydroelektrisches Teil- oder Vollbad, das Stangerbad, als Form der Elektrotherapie nach § 21
- Kohlensäurebäder und Kohlensäuregasbäder nach § 22
- Voll- und Teilbäder mit Peloiden oder Paraffin als Wärmetherapie nach § 24
Anlage 1 der Richtlinie schließt einige Wasseranwendungen ausdrücklich aus, weil sie der persönlichen Lebensführung zugerechnet werden. Dazu zählen Unterwassermassage mit automatischen Düsen, Sauna sowie Schwimmen und Baden in Thermal- und Warmwasserbädern. Teil- und Wannenbäder bleiben nur dort verordnungsfähig, wo der Heilmittelkatalog sie vorsieht. Der Leistungsanspruch gegenüber der Krankenkasse folgt aus § 32 SGB V.
Bedeutung für Ausbildung und Praxis
Die PhysTh-APrV nennt in Anlage 1 das Fach Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie. Zusätzlich steht unter den Krankengymnastischen Behandlungstechniken die Behandlung im Bewegungsbad als eigener Unterpunkt. Auszubildende lernen, wie der Auftrieb das Körpergewicht teilweise aufhebt, wie sich Wasserwiderstand als Trainingsreiz dosieren lässt und welche Gegenanzeigen gegen den Aufenthalt im Wasser sprechen, etwa offene Wunden oder bestimmte Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Dazu gehören auch Hygiene und Sicherheit am Becken.
Ob Wasseranwendungen zum Arbeitsalltag gehören, hängt davon ab, ob die Einrichtung über ein Bewegungsbad verfügt. Anzutreffen sind Bewegungsbäder etwa in Einrichtungen der Rehabilitation und in Kurbetrieben. Bäder gehören außerdem traditionell zum Berufsbild Masseur und medizinischer Bademeister, das ebenso wie die Physiotherapie im MPhG geregelt ist.
Abgrenzung
Wärme über Bäder mit Peloiden oder Paraffin zählt fachlich zur Thermotherapie, die Richtlinie ordnet sie auch dort ein. Kurse im Wasser ohne Verordnung, etwa Aquafitness, sind kein Heilmittel. Sie gehören zur Prävention oder zum Freizeitsport, und Anlage 1 der Richtlinie nimmt reines Fitnesstraining ausdrücklich von der Verordnung aus.