Prävention setzt an, bevor eine Krankheit entsteht oder bevor sich eine bestehende Einschränkung verschlechtert. Für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ist sie ein eigenes Arbeitsfeld neben der Behandlung auf Verordnung. Rückenkurse, Bewegungsprogramme für ältere Menschen und Angebote in Betrieben gehören dazu; sie richten sich an Menschen ohne ärztliche Verordnung.
Stufen der Prävention
- Primärprävention: Angebote für Gesunde, die dem Entstehen einer Erkrankung vorbeugen sollen, etwa Bewegungskurse.
- Sekundärprävention: frühes Erkennen von Risiken und frühes Eingreifen, etwa durch Tests zur Sturzgefahr als Teil der Sturzprophylaxe.
- Tertiärprävention: Maßnahmen bei bestehender Erkrankung, die Folgeschäden und Rückfällen vorbeugen sollen; hier überschneidet sie sich mit der Rehabilitation.
Rechtlicher Rahmen
§ 20 SGB V verpflichtet die Krankenkassen, in ihren Satzungen Leistungen zur primären Prävention und zur Gesundheitsförderung vorzusehen. Handlungsfelder und Qualitätskriterien legt der GKV-Spitzenverband im Leitfaden Prävention fest; dort stehen auch die Anforderungen an Kursleitungen und Kurskonzepte. Damit Krankenkassen einen Kurs bezuschussen können, muss er zertifiziert sein. Kurse mit Kassenzuschuss folgen Vorgaben zu Gruppengröße, Kursumfang und Inhalten, die der Leitfaden beschreibt. Ob und in welcher Höhe eine Kasse einen Kurs unterstützt, regelt ihre Satzung. Die Gesundheitsförderung in Betrieben ist in § 20b SGB V geregelt. Die Angaben entsprechen dem Stand September 2026.
Abgrenzung zur Heilmittelbehandlung
Ein Präventionskurs ist kein Heilmittel. Heilmittel wie Krankengymnastik werden nach der Heilmittel-Richtlinie bei medizinischer Notwendigkeit ärztlich verordnet und nach den Regeln des Vertrags mit den Krankenkassen abgerechnet. Präventionsangebote laufen außerhalb dieses Systems: Die Teilnehmenden zahlen selbst und reichen ihre Teilnahmebescheinigung gegebenenfalls bei ihrer Kasse ein. Für die Praxis bedeutet das eine getrennte Abrechnung und eine klare Kommunikation, damit ein Kurs nicht als Behandlung missverstanden wird. Kursankündigungen, die Aussagen zur Verhütung von Krankheiten enthalten, sind am Heilmittelwerbegesetz zu messen.
Bedeutung für Ausbildung und Beruf
Die Ausbildung legt mit Bewegungslehre, Trainingslehre und Sturzprophylaxe die fachlichen Grundlagen für präventive Angebote. Wer Kurse nach § 20 SGB V leiten will, gleicht die eigene Qualifikation mit den Anforderungen des Leitfadens an Grundberuf und kursbezogene Zusatzqualifikation ab. Tätigkeitsfelder sind Praxen mit Kursangebot, Gesundheitszentren, betriebliche Gesundheitsförderung, Sportvereine und Einrichtungen für ältere Menschen. Präventive Arbeit unterscheidet sich im Ton von der Einzelbehandlung: Im Vordergrund stehen Gruppenführung, Anleitung zur Eigenständigkeit und die Vermittlung von Bewegungswissen.