Rehabilitation zielt darauf ab, dass Menschen nach einer Erkrankung, einem Unfall oder bei einer Behinderung möglichst selbstbestimmt am Alltag, am Arbeitsleben und am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Sie ist mehr als eine Serie von Einzelbehandlungen: Medizin, Therapie, Pflege, Psychologie und Sozialarbeit planen die Leistungen gemeinsam. Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten übernehmen in diesem Team den Bereich Bewegung und körperliche Funktion.
Rechtlicher Rahmen
Das Recht der Rehabilitation ist im SGB IX gebündelt. § 42 SGB IX beschreibt die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und nennt ausdrücklich Heilmittel einschließlich physikalischer Therapie. Wer die Kosten trägt, hängt vom Anlass ab: Rehabilitationsträger nach § 6 SGB IX sind unter anderem die gesetzlichen Krankenkassen, die Rentenversicherung und die Unfallversicherung. Für die Krankenkassen konkretisiert § 40 SGB V die ambulante und stationäre medizinische Rehabilitation. Dargestellt ist die Rechtslage mit Stand September 2026; ob eine Reha bewilligt wird, entscheidet der zuständige Träger auf Antrag.
Formen der Reha
- Stationär: Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik über mehrere Wochen mit täglichen Therapieeinheiten.
- Ambulant: Behandlung in einem wohnortnahen Zentrum tagsüber, die Nacht verbringen die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden zu Hause.
- Anschlussrehabilitation: Reha, die sich unmittelbar an einen Krankenhausaufenthalt anschließt, etwa nach Einsetzen einer Endoprothese.
- Ergänzende Leistungen: Rehabilitationssport und Funktionstraining nach § 64 SGB IX, die über die eigentliche Reha hinaus fortgeführt werden können.
Welche Form in Frage kommt, hängt von medizinischer Notwendigkeit, Belastbarkeit und Wohnort ab; die Entscheidung trifft der Reha-Träger.
Bedeutung für Ausbildung und Praxis
Reha-Einrichtungen gehören zu den Orten, an denen praktische Einsätze der Ausbildung stattfinden können. Fachlich prägt die Reha den Blick über das einzelne Symptom hinaus: Therapieziele richten sich an Aktivität und Teilhabe aus, wie es das Modell der ICF beschreibt. Im Berufsalltag arbeiten Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten in Reha-Kliniken, ambulanten Zentren und Praxen mit Nachsorgeangeboten. Typische Aufgaben sind die Befunderhebung zu Beginn, Einzel- und Gruppentherapie, Medizinische Trainingstherapie und Beiträge zum Entlassungsbericht. Die Arbeit im Reha-Team verlangt Absprachen mit anderen Berufsgruppen, etwa zu Belastungsgrenzen, Hilfsmitteln oder der Rückkehr an den Arbeitsplatz.
Abgrenzung
Rehabilitation ist von der Heilmittelversorgung auf ärztliche Verordnung zu unterscheiden. Eine Verordnung von Krankengymnastik nach der Heilmittel-Richtlinie ist eine Einzelleistung in der ambulanten Versorgung, eine Reha dagegen eine Komplexleistung mit Antrag, Bewilligung und festem Therapieplan. Von der Prävention grenzt sie sich dadurch ab, dass bereits eine gesundheitliche Beeinträchtigung besteht.