Thermotherapie

Auch: Wärme- und Kältetherapie, Wärmetherapie

Thermotherapie ist der Oberbegriff für therapeutische Wärme- und Kälteanwendungen. Die Heilmittel-Richtlinie regelt sie in § 24 als ergänzendes Heilmittel, das in der Regel neben einer aktiven oder manuellen Maßnahme steht.

Thermotherapie umfasst alle Anwendungen, bei denen dem Körper gezielt Wärme zugeführt oder entzogen wird. Wärme gelangt über Packungen, Strahlung, eine heiße Rolle oder Schall ins Gewebe, Kälte über Packungen, Kaltgas oder Kaltluft. In der physiotherapeutischen Versorgung begleitet sie meist eine andere Maßnahme, weil die Verordnungsregeln das so vorsehen.

Rechtlicher Rahmen

§ 24 der Heilmittel-Richtlinie des G-BA zählt die verordnungsfähigen Formen abschließend auf (Stand September 2026):

  • Kältetherapie mit Kaltpackungen, Kaltgas oder Kaltluft
  • Wärmetherapie mit Heißluft als strahlender und geleiteter Wärme
  • Wärmetherapie mit heißer Rolle
  • Wärmetherapie mittels Ultraschall
  • Warmpackungen mit Peloiden wie Fango, mit Paraffin oder mit Gemischen aus beiden
  • Voll- und Teilbäder mit Peloiden oder Paraffin

Im Heilmittelkatalog sind Wärme- und Kälteanwendungen ergänzende Heilmittel. Nach § 24 Absatz 3 dürfen sie nur zusammen mit Krankengymnastik, Manueller Therapie, Übungsbehandlung, Chirogymnastik oder Massagetherapie verordnet werden, sofern der Katalog indikationsbezogen nichts anderes bestimmt. Die Ultraschall-Wärmetherapie ist von dieser Bindung ausgenommen. Den Anspruch auf Heilmittel als solchen begründet § 32 SGB V. Wärme und Kälte können außerdem Teil einer standardisierten Heilmittelkombination nach § 25 der Richtlinie sein, bei der drei oder mehr Maßnahmen in direktem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang erbracht werden.

Bedeutung für Ausbildung und Praxis

Die PhysTh-APrV fasst Thermotherapie mit Hydro-, Balneo- und Inhalationstherapie in einem Fach zusammen, Anlage 1 sieht dafür 60 Stunden vor. Aus der Physiologie kommt das Verständnis für Temperaturregulation, Durchblutung und Hautrezeptoren, aus der Krankheitslehre die Kenntnis der Gegenanzeigen. Gegen Wärme sprechen etwa akute Entzündungen und frische Verletzungen, gegen beide Richtungen eine gestörte Temperaturempfindung im Anwendungsgebiet. Physikalisch unterscheidet der Unterricht geleitete Wärme, etwa über Packungen, von strahlender Wärme, etwa über Heißluft oder Infrarot. Praktisch üben Auszubildende das Anlegen von Packungen, das Beurteilen der Hautreaktion und das Festhalten von Dauer und Temperatur in der Dokumentation.

Im Berufsalltag entscheidet der Befund, ob Wärme oder Kälte zum Behandlungsziel passt. Wärme wird typischerweise mit dem Ziel eingesetzt, die Muskelspannung zu beeinflussen und Gewebe auf nachfolgende Bewegung vorzubereiten. Kälte kommt eher in akuten Phasen nach Verletzungen oder Operationen zum Einsatz. Eine Weiterbildungspflicht knüpft die Richtlinie an keine der sechs Formen.

Abgrenzung

Thermotherapie ist ein Teilgebiet der physikalischen Therapie. Kälteanwendungen beschreibt das Glossar unter Kryotherapie genauer, Anwendungen mit Wasser als Hauptträger unter Hydrotherapie. Sauna sowie Baden in Thermal- und Warmwasserbädern führt Anlage 1 der Heilmittel-Richtlinie ausdrücklich als nicht verordnungsfähig, weil sie der persönlichen Lebensführung zugeordnet sind.

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: September 2026

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