Ultraschalltherapie

Auch: Ultraschallbehandlung, Ultraschall-Wärmetherapie

Ultraschalltherapie überträgt hochfrequente Schallwellen über einen Schallkopf und ein Koppelmedium in das Gewebe. Die Heilmittel-Richtlinie führt sie als Wärmetherapie mittels Ultraschall, gelehrt wird sie im Fach Elektrotherapie.

Ultraschalltherapie nutzt mechanische Schwingungen oberhalb der menschlichen Hörgrenze. Ein Schallkopf gibt sie über Gel oder Wasser an die Haut ab, von dort breiten sie sich in tiefere Gewebeschichten aus. Die Behandlung zielt darauf ab, Gewebe lokal zu erwärmen und mechanische Reize zu setzen.

Physikalische Grundlagen in der Ausbildung

Anlage 1 der PhysTh-APrV ordnet die Ultraschallbehandlung dem Fach Elektro-, Licht- und Strahlentherapie zu, obwohl dabei kein Strom durch den Körper fließt. Die Physik dahinter kommt aus dem Fach Angewandte Physik und Biomechanik. Auszubildende unterscheiden zwei Anteile: Der thermische entsteht, wenn Gewebe Schallenergie aufnimmt und in Wärme umwandelt. Der mechanische beschreibt die Schwingung selbst, die im Gewebe Druckwechsel erzeugt. Im Dauerschall überwiegt die Erwärmung, im Impulsschall mit Pausen tritt sie zurück. Die Eindringtiefe hängt von der Frequenz ab: Je höher sie ist, desto oberflächlicher wird die Energie aufgenommen.

Ebenfalls Lernstoff sind Grenzflächen. Knochen reflektiert Schall stark, an solchen Übergängen kann sich Wärme konzentrieren. Deshalb bleibt der Schallkopf während der Anwendung in Bewegung, und Luft zwischen Kopf und Haut wird durch das Koppelmedium vermieden. Dosiert wird über Intensität, Schallart, Behandlungsdauer und Größe des behandelten Areals; diese Werte gehören in die Dokumentation.

Abgrenzung

Mit der Ultraschalldiagnostik hat die Therapie nur die Schallwellen gemeinsam. In der Diagnostik entsteht ein Bild, und die Untersuchung liegt in ärztlicher Hand. In der Therapie dient der Schall der Energieübertragung ins Gewebe. Auch Stoßwellen sind ein eigenes Verfahren mit anderen physikalischen Eigenschaften, das § 24 der Richtlinie nicht nennt.

Verordnung und Berufspraxis

§ 24 der Heilmittel-Richtlinie des G-BA nennt die Wärmetherapie mittels Ultraschall unter der Thermotherapie, mit der Erwärmung tiefer gelegener Gewebsschichten als einem der dort beschriebenen Ziele (Stand September 2026). Als einzige Wärmeanwendung ist sie nach § 24 Absatz 3 nicht an die Kombination mit Krankengymnastik oder Massage gebunden. Allein verordnet werden darf sie, wenn der Heilmittelkatalog sie indikationsbezogen als ergänzendes Heilmittel vorsieht.

Eine Weiterbildung ist für die Abrechnung nicht nötig, die Technik gehört zum Handwerkszeug aus der Ausbildung. In der Befunderhebung klären Therapeutinnen und Therapeuten vorab Gegenanzeigen, etwa Areale mit gestörter Temperaturempfindung. Anwendungsparameter und Gerätetypen beschreibt ein ausführlicher Beitrag.

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: September 2026

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