Ja. Das Masseur- und Physiotherapeutengesetz sieht dafür einen eigenen Weg vor. Wer die staatliche Prüfung als Masseurin und medizinische Bademeisterin oder Masseur und medizinischer Bademeister bestanden hat oder diese Berufsbezeichnung führen darf, kann die Physiotherapie-Ausbildung auf Antrag auf 18 Monate verkürzen. Nach mindestens fünf Jahren Tätigkeit im Beruf sind zwölf Monate möglich (§ 12 Abs. 1 MPhG). Am Ende dieser verkürzten Ausbildung steht eine Ergänzungsprüfung, danach dieselbe Erlaubnis wie nach drei Jahren.
Fünf nummerierte Schritte führen von oben nach unten. Erstens die bestandene Prüfung oder die Erlaubnis als Masseur und medizinischer Bademeister. Zweitens der Antrag auf Verkürzung bei der Landesbehörde. Drittens der Lehrgang an der Schule: 18 Monate nach der Stundentafel in Anlage 2 oder, nach fünf Jahren im Beruf, 12 Monate nach Anlage 3. Viertens die Ergänzungsprüfung, auf Wunsch in zwei Abschnitten. Fünftens die Erlaubnis als Physiotherapeutin oder Physiotherapeut auf Antrag nach § 2 MPhG.
Der Weg in fünf Schritten
- Voraussetzung klären: bestandene Prüfung nach § 4 Abs. 2 MPhG oder Erlaubnis im Beruf Masseur und medizinischer Bademeister. Für den Zwölfmonatsweg verlangt das Gesetz die Erlaubnis und mindestens fünf Jahre Tätigkeit in diesem Beruf.
- Schule finden: Nicht jede Schule führt den verkürzten Lehrgang. Unter den 169 veröffentlichten Schulprofilen im Schulverzeichnis nennen acht eine verkürzte Form, sieben davon ausdrücklich für Masseurinnen und Masseure (Stand 2. Oktober 2026). Die dort angegebenen Dauern weichen teils von den 18 Monaten des Gesetzes ab; welche Dauer gilt, klärt die Schule auf Nachfrage.
- Antrag auf Verkürzung: Darüber entscheidet die Behörde des Landes, in dem die Ausbildung stattfinden soll oder stattfindet (§ 14 Abs. 2 MPhG). Wer den Zwölfmonatsweg geht, kann zusätzlich Fort- oder Weiterbildungen anrechnen lassen, im Umfang ihrer Gleichwertigkeit und begrenzt auf drei Monate oder 350 Stunden.
- Lehrgang: Unterricht und praktische Ausbildung folgen der Stundentafel in Anlage 2 oder 3 der PhysTh-APrV. Den theoretischen Unterricht darf die Schule teilweise als Fernunterricht anbieten, wenn er unter ihrer Verantwortung steht (§ 1 Abs. 2).
- Ergänzungsprüfung und Erlaubnis: Die Prüfung kann in zwei Abschnitten abgelegt werden, der erste nicht vor dem Ende des Unterrichts, der zweite nach der praktischen Ausbildung (§ 4 Abs. 1 PhysTh-APrV). Danach folgt der Antrag auf die Berufserlaubnis, siehe Berufserlaubnis beantragen.
Was die beiden Stundentafeln vorsehen
| Merkmal | Anlage 2: Weg über 18 Monate | Anlage 3: Weg über zwölf Monate |
|---|---|---|
| Unterricht | 1.400 Stunden | 1.000 Stunden |
| Größte Unterrichtsblöcke | Krankengymnastische Behandlungstechniken und methodische Anwendung in den Fachgebieten, je 500 Stunden | methodische Anwendung einschließlich Spezieller Krankheitslehre 500 Stunden, Behandlungstechniken 400 Stunden |
| Praktische Ausbildung | 700 Stunden, davon je 160 in Chirurgie, Innerer Medizin und Orthopädie | 400 Stunden, davon je 80 in Chirurgie, Innerer Medizin, Orthopädie und im gemeinsamen Fachgebiet Neurologie/Psychiatrie |
| Ergänzungsprüfung | §§ 15 bis 17 PhysTh-APrV | §§ 18 und 19 PhysTh-APrV |
Massagetherapie sowie Elektro- und Hydrotherapie sind in keiner der beiden Tafeln ein eigenes Fach. Im praktischen Teil der Ergänzungsprüfung entfällt entsprechend die Fächergruppe mit diesen Verfahren; geprüft werden Behandlungstechniken mit Bewegungserziehung und die methodische Anwendung am Patienten (§ 17 PhysTh-APrV). Schriftlich sind es auf dem längeren Weg zwei Klausuren mit 90 und 180 Minuten, auf dem kürzeren eine mit 180 Minuten. Mündlich wird je nach Vorbildung nur Physiologie oder Anatomie, Physiologie und Spezielle Krankheitslehre geprüft (§ 16).
Finanzierung und Schulsuche
Für die Finanzierung gelten die allgemeinen Wege. Ob es für den verkürzten Weg BAföG gibt, hängt von drei Fragen ab: wie das Amt den Lehrgang nach § 2 BAföG einordnet, ob nach der Masseurausbildung noch Förderung nach § 7 Abs. 1 BAföG offen ist, der zumindest drei Schul- oder Studienjahre berufsbildender Ausbildung vorsieht, und ob ein Fall des § 7 Abs. 2 BAföG vorliegt. Das entscheidet das Amt für Ausbildungsförderung; Grundlagen stehen im Beitrag BAföG für die Physiotherapie-Ausbildung. Förderung über Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Rentenversicherung erklärt der Beitrag Umschulung zum Physiotherapeuten.
Worin sich die Berufe im Alltag unterscheiden, zeigt der Beitrag zum Unterschied zwischen Physiotherapeut, Masseur und Ergotherapeut, die reguläre Dauer und alle Verkürzungsfälle der Beitrag zur Ausbildungsdauer. Schulen mit verkürztem Angebot lassen sich über ihre Profile im Schulverzeichnis finden; ob und wann ein Kurs startet, sagt die Schule.