Leicht ist die Ausbildung nicht, aber sie ist planbar. In drei Jahren sieht § 1 PhysTh-APrV mindestens 2.900 Stunden Unterricht und 1.600 Stunden praktische Ausbildung vor. Gefordert sind medizinisches Grundlagenwissen, körperlicher Einsatz und der Umgang mit kranken Menschen, und das oft in derselben Woche. Am Ende steht eine staatliche Prüfung mit schriftlichem, mündlichem und praktischem Teil. Die Belastung entsteht weniger aus einem einzelnen Fach als aus dieser Kombination.
Viel Stoff in den medizinischen Grundlagen
Einen großen Block der Stundentafel bilden Fächer, die an Medizin erinnern. Anatomie verlangt, Knochen, Muskeln und Nervenverläufe mit lateinischen Namen sicher zu beherrschen, Physiologie das Verständnis von Abläufen wie Muskelkontraktion, Kreislauf und Atmung. Die spezielle Krankheitslehre reicht von Innerer Medizin über Neurologie bis zur Pädiatrie. Die Tabelle zeigt einige Fächer mit ihrem Mindestumfang nach Anlage 1 der PhysTh-APrV.
| Fach | Stunden | Wo es geprüft wird |
|---|---|---|
| Anatomie | 240 | mündlich |
| Physiologie | 140 | mündlich |
| Spezielle Krankheitslehre | 360 | mündlich und schriftlich |
| Krankengymnastische Behandlungstechniken | 500 | praktisch |
| Methodische Anwendung in den medizinischen Fachgebieten | 700 | schriftlich und praktisch |
In der mündlichen Prüfung nach § 13 PhysTh-APrV dauert das Gespräch in Anatomie und in spezieller Krankheitslehre jeweils bis zu dreißig Minuten, in Physiologie bis zu fünfzehn. Geprüft wird einzeln oder in Gruppen bis zu fünf Personen. Schulwissen aus Biologie deckt einen Teil der Begriffe ab, die Stundentafel geht aber deutlich darüber hinaus.
Körperliche Arbeit und Kontakt mit Patientinnen und Patienten
Physiotherapie ist Handarbeit. Behandlungstechniken, Massage und Bewegungsübungen werden im Unterricht gegenseitig geübt, oft im Stehen und mit Kraftaufwand. Beim Lagern und Mobilisieren von Patientinnen und Patienten kommen Tragen und Stützen hinzu. Für den Zugang zur Ausbildung verlangt § 10 MPhG die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs.
Die praktische Ausbildung findet nach § 1 Absatz 3 PhysTh-APrV am Patienten statt, in Fachgebieten wie Chirurgie, Neurologie, Pädiatrie und Psychiatrie. Auszubildende arbeiten dort mit Menschen nach Operationen, mit Schmerzen oder mit schweren neurologischen Erkrankungen. Das verlangt Nähe, Geduld und klare Kommunikation und kann emotional fordern. Die Einsätze organisiert die Schule gemeinsam mit Krankenhäusern und anderen Einrichtungen.
Wie sich die Prüfung vorbereiten lässt
Die staatliche Prüfung ist nach § 7 PhysTh-APrV bestanden, wenn jeder ihrer drei Teile bestanden ist. Die praktische Prüfung nach § 14 umfasst unter anderem mindestens drei Behandlungstechniken am Probanden, eine Gruppenbehandlung mit mindestens sechs Teilnehmenden und Befund und Behandlung an zwei Patientinnen oder Patienten. Jede nicht bestandene Aufsichtsarbeit, jedes mündliche Fach und jede praktische Fächergruppe darf einmal wiederholt werden. Beim Lernen können diese Gewohnheiten helfen:
- Stoff von Beginn an regelmäßig wiederholen, statt ihn vor der Prüfung nachzuholen
- Anatomie am eigenen Körper und in der Lerngruppe ertasten, statt nur Listen auswendig zu lernen
- Fachbegriffe über ihre Wortbausteine erschließen
- Behandlungstechniken regelmäßig mit Mitschülerinnen und Mitschülern üben und sich gegenseitig Rückmeldung geben
- In den Einsätzen selbst Befunde erheben, Therapiepläne schreiben und die Anleitung um Rückmeldung bitten
- Bei einer Behinderung früh klären, wie die Prüfung die besonderen Belange berücksichtigt; das sieht § 4 Absatz 4 PhysTh-APrV vor
Wie Schulen Lernbegleitung und Probeprüfungen organisieren, unterscheidet sich. Die Frage danach gehört ins Gespräch mit der Schule, Adressen stehen im Verzeichnis der Physiotherapieschulen. Den Ablauf der Prüfung im Detail beschreibt der Beitrag Wie läuft die Abschlussprüfung in der Physiotherapie ab?, die Fächer der Beitrag Welche Fächer hat man in der Physiotherapie-Ausbildung?.