IFK – Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten

Auch: IFK, Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten, Interessengemeinschaft freiberuflicher Krankengymnasten

Der IFK ist ein Berufsverband mit Sitz in Bochum, der vor allem selbstständige Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten mit eigener Praxis vertritt. Das Kürzel stammt vom früheren Namen Interessengemeinschaft freiberuflicher Krankengymnasten.

IFK steht heute für den Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e. V. mit Sitz in Bochum. Das Kürzel geht auf die Interessengemeinschaft freiberuflicher Krankengymnasten zurück, aus der der Verband entstanden ist. Sein Profil ist klar umrissen: Er vertritt vor allem Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, die eine eigene Praxis führen oder freiberuflich tätig sind.

Einordnung

Nach eigener Darstellung ist der IFK seit 1981 als Berufsverband tätig. Sein Vorstand setzt sich aus selbstständigen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten zusammen, die in eigener Praxis arbeiten (Angaben des Verbands, Stand September 2026). Der Verband beschreibt als Kernaufgabe, die Interessen der Selbstständigen bei den bundesweiten Vertragsverhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen zu vertreten; über die Verträge stimmt seine Vertreterversammlung ab.

Den rechtlichen Rahmen für diese Verhandlungen setzt § 125 SGB V. Der GKV-Spitzenverband vereinbart für jeden Heilmittelbereich einen Vertrag mit den maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene. Für die Physiotherapie ist das der Rahmenvertrag Physiotherapie, den die beteiligten Verbände gemeinsam abschließen. Er regelt unter anderem Preise, Abrechnung, Inhalt und Regelleistungszeit der einzelnen Maßnahmen sowie die Weiterbildungen für besondere Maßnahmen.

Bedeutung für Berufseinstieg und Praxisgründung

Während der Ausbildung spielt der IFK meist eine Nebenrolle. Interessant wird er, sobald der Schritt in die Selbstständigkeit näher rückt. Wer gesetzlich Versicherte behandeln will, braucht eine Zulassung nach § 124 SGB V. Die Vorschrift verlangt die erforderliche Ausbildung mit Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung oder einen vergleichbaren akademischen Abschluss, eine zweckmäßige Praxisausstattung und die Anerkennung der Verträge nach § 125 SGB V. Die Verträge, die ein Verband wie der IFK mitverhandelt, gelten damit für jede zugelassene Praxis, weil die Zulassung ihre Anerkennung voraussetzt, und zwar unabhängig von einer Mitgliedschaft.

Der Verband bietet seinen Mitgliedern nach eigenen Angaben Beratung zu Praxisführung, Recht und Abrechnung, Programme zur Praxisgründung und zur Praxisübergabe, Fortbildungen und eine Fachzeitschrift. Ob und zu welchen Bedingungen Angestellte, Auszubildende oder Studierende aufgenommen werden, regelt die Satzung des Verbands.

Abgrenzung

  • Der IFK entscheidet nicht über Zulassungen. Das übernehmen nach § 124 SGB V Arbeitsgemeinschaften, die die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen gemeinsam bilden.
  • Der IFK erteilt keine Berufserlaubnis. Sie kommt von der zuständigen Landesbehörde nach bestandener staatlicher Prüfung.
  • Andere Berufsverbände haben einen breiteren Zuschnitt, etwa Physio Deutschland für angestellte und selbstständige Fachkräfte oder der VPT, der zusätzlich Masseurinnen, Masseure sowie medizinische Bademeisterinnen und Bademeister aufnimmt.

Für die Berufswahl ist die Verbandslandschaft kein Kriterium. Sie zeigt aber, dass Selbstständige und Angestellte in der Physiotherapie teils unterschiedliche Interessen haben, die getrennt vertreten werden.

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: September 2026

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