Selbstständigkeit in der Physiotherapie hat mehrere Formen: die Gründung oder Übernahme einer Praxis, die Beteiligung an einer Gemeinschaftspraxis und die freie Mitarbeit auf Honorarbasis. Gemeinsam ist ihnen, dass die Fachkraft auf eigene Rechnung und eigenes wirtschaftliches Risiko arbeitet. Grundvoraussetzung bleibt stets die staatliche Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Rechtlicher Rahmen
Wer gesetzlich Versicherte auf ärztliche Verordnung behandeln und mit den Kassen abrechnen will, braucht eine GKV-Zulassung nach § 124 SGB V. Geprüft werden dabei Berufserlaubnis, Räume und Ausstattung sowie die Anerkennung des bundesweiten Vertrags nach § 125 SGB V. Bei freier Mitarbeit in einer fremden Praxis kann die Deutsche Rentenversicherung auf Antrag klären, ob tatsächlich eine selbstständige Tätigkeit vorliegt; das Verfahren regelt § 7a SGB IV. Selbstständige ohne versicherungspflichtige Angestellte können nach § 2 SGB VI in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein.
Praxiswerbung fällt unter das Heilmittelwerbegesetz (HWG), soweit sie sich auf die Erkennung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten bezieht; den Anwendungsbereich bestimmt § 1 HWG. Wer ohne ärztliche Verordnung eigenständig Beschwerden behandeln will, braucht nach geltendem Recht eine Heilpraktikererlaubnis, für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten meist als sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie. Ein allgemeiner Direktzugang ist Stand September 2026 nicht eingeführt, er wird diskutiert und in Teilen erprobt.
Wirtschaftliche Grundfragen
Eine Praxisgründung verlangt Planung jenseits der Therapie. Typische Themen sind:
- Standortwahl, Räume und Ausstattung nach den Zulassungsvorgaben,
- Finanzierung von Einrichtung, Geräten und Anlaufphase,
- Personalplanung, auch mit Blick auf Zertifikatspositionen,
- Abrechnung mit gesetzlichen Kassen, privat Versicherten, Beihilfeberechtigten und Selbstzahlenden,
- Versicherungen, darunter eine Berufshaftpflichtversicherung,
- steuerliche Fragen, die in die Steuerberatung gehören.
Konkrete Zahlen zu Investitionen oder Einnahmen nennt dieser Eintrag bewusst nicht, weil sie von Region, Praxisgröße und Vergütungsstand abhängen. Bei der Übernahme einer bestehenden Praxis kommen Fragen zu Kaufpreis, Mietvertrag, Personal und laufenden Behandlungen hinzu. Die Kassenzulassung ist an den Leistungserbringer gebunden und wird bei einem Inhaberwechsel in der Regel neu beantragt.
Bedeutung für Ausbildung und Beruf
Die Ausbildung nach PhysTh-APrV bereitet fachlich auf die Behandlung vor, betriebswirtschaftliche Inhalte bleiben dort knapp. Der Schritt in die Selbstständigkeit kann direkt nach dem Examen oder nach Jahren in Anstellung erfolgen. Wer eine Praxis führt, übernimmt oder bestimmt die fachliche Leitung und trägt damit die Verantwortung für Qualität, Dokumentation und Fortbildung. Betriebswirtschaftliches Wissen vermitteln Gründungsseminare der Berufsverbände und Studiengänge mit Managementanteil. Rechtliche und steuerliche Fragen des Einzelfalls gehören in die Beratung durch Fachleute.