Der sektorale Heilpraktiker Physiotherapie ist eine auf das Gebiet der Physiotherapie beschränkte Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde. Mit ihr dürfen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Menschen ohne ärztliche Verordnung eigenverantwortlich physiotherapeutisch untersuchen und behandeln. Heilkundliche Tätigkeiten außerhalb dieses Fachgebiets deckt die Erlaubnis nicht ab.
Das Schaubild zeigt drei Stufen zur sektoralen Heilpraktikererlaubnis. Auf den Physiotherapie-Abschluss folgt eine Zusatzprüfung beim Gesundheitsamt. Am Ende steht die sektorale Heilpraktikererlaubnis, die auf physiotherapeutische Leistungen beschränkt ist.
Rechtlicher Rahmen
Ausgangspunkt ist § 1 HeilprG: Wer Heilkunde ausüben will, ohne als Arzt bestallt zu sein, benötigt eine Erlaubnis. Als Heilkunde gilt dort jede berufs- oder gewerbsmäßige Tätigkeit, mit der Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen. Die Erlaubnis nach dem MPhG schützt die Berufsbezeichnung, umfasst aber keine eigenständige Heilkunde. Dass eine Heilpraktikererlaubnis auf die Physiotherapie beschränkt werden kann, hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 26. August 2009 (Az. 3 C 19.08) entschieden. Ausgebildete Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten müssen sich danach einer eingeschränkten Überprüfung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten unterziehen, keiner vollständigen.
Die Erteilungsvoraussetzungen stehen in § 2 der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz, darunter ein Mindestalter von 25 Jahren, Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung. Über den Antrag entscheidet nach § 3 der Verordnung die untere Verwaltungsbehörde im Benehmen mit dem Gesundheitsamt. Die Darstellung entspricht der Rechtslage im September 2026.
Wege zur Erteilung
Wie die eingeschränkte Überprüfung ausgestaltet wird, regeln die Länder und ihre Behörden unterschiedlich. Die Spanne umfasst:
- eine Prüfung anhand eingereichter Nachweise zur Ausbildung und zu Fortbildungen
- eine schriftliche oder mündliche Kenntnisüberprüfung beim Gesundheitsamt, etwa zu Berufs- und Gesetzeskunde, Abgrenzung zur ärztlichen Tätigkeit und Erkennen von Warnzeichen
Grundlage ist stets die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach dem MPhG. Welche Unterlagen im konkreten Fall verlangt werden, gibt die örtlich zuständige Behörde vor.
Bedeutung für die Praxis
Die Erlaubnis ermöglicht Behandlungen im Direktzugang außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie werden privat abgerechnet, denn Heilmittel für gesetzlich Versicherte setzen weiterhin eine ärztliche Verordnung nach der Heilmittel-Richtlinie voraus; an der Zulassung nach § 124 SGB V ändert die Erlaubnis nichts. Wer als sektoraler Heilpraktiker Physiotherapie tätig ist, trägt die Verantwortung für Befund, Abgrenzung und rechtzeitige Weiterleitung selbst, weshalb das Erkennen von Red Flags zum Kern gehört. Werbung für die Tätigkeit unterliegt dem Heilmittelwerbegesetz.
Abgrenzung
Die sektorale Erlaubnis ist keine uneingeschränkte Heilpraktikererlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz und berechtigt nicht zu Verfahren außerhalb der Physiotherapie. Sie ist auch keine Zertifikatsposition und keine Weiterbildung im Sinne der Heilmittelverträge.