Physiotherapiepraxis gründen: Welche Schritte gelten nach dem Examen?

Eine eigene Praxis ist rechtlich direkt nach dem Examen möglich. Voraussetzung ist die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung, die nach bestandener Prüfung beantragt wird, siehe den Beitrag zur Berufserlaubnis. Eine Mindestzeit an Berufserfahrung nennen weder § 124 SGB V noch die Zulassungsvoraussetzungen des Vertrags mit den Krankenkassen (Stand Oktober 2026). Danach geht es um vier Stellen: die Krankenkassen, wenn gesetzlich Versicherte behandelt werden sollen, die Unfallversicherung, das Finanzamt und die Rentenversicherung.

Physiotherapie-Praxis gründen: Stationen und MeldefristenFünf Stationen führen von oben nach unten zur ersten Kassenabrechnung: die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung, Räume mit mindestens 23 Quadratmetern Therapiefläche, das Institutionskennzeichen nach § 293 SGB V, die Zulassung durch die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen nach § 124 SGB V und die Abrechnung unter dem Kennzeichen. Ein gestrichelter Kasten zeigt den Nebenstrang ab Praxisbeginn: Meldung an die Berufsgenossenschaft binnen einer Woche, an das Finanzamt binnen eines Monats und an die Rentenversicherung binnen drei Monaten, nur bei Versicherungspflicht.Fünf Stationen bis zur erstenKassenabrechnungErlaubnisBerufsbezeichnung, § 1 MPhGRäumeab 23 m² TherapieflächeInstitutionskennzeichen§ 293 SGB VZulassungArbeitsgemeinschaft, § 124Erste Abrechnungmit dem KennzeichenParallel ab Praxisbeginn meldenBerufsgenossenschaft1 WocheFinanzamt1 MonatRentenversicherung*3 Monate* nur bei Versicherungspflicht
Schaubild: Vom Examen bis zur ersten Kassenabrechnung führen Erlaubnis, Räume, Institutionskennzeichen und Zulassung; parallel laufen ab Praxisbeginn gesetzliche Meldefristen bei Berufsgenossenschaft, Finanzamt und, bei Versicherungspflicht, Rentenversicherung. Quelle: §§ 124, 125, 293 SGB V; Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V Physiotherapie (§§ 11, 17, Anlage 5); § 192 SGB VII; § 138 AO; §§ 2, 190a SGB VI, Stand Oktober 2026.

Fünf Stationen führen von oben nach unten zur ersten Kassenabrechnung: die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung, Räume mit mindestens 23 Quadratmetern Therapiefläche, das Institutionskennzeichen nach § 293 SGB V, die Zulassung durch die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen nach § 124 SGB V und die Abrechnung unter dem Kennzeichen. Ein gestrichelter Kasten zeigt den Nebenstrang ab Praxisbeginn: Meldung an die Berufsgenossenschaft binnen einer Woche, an das Finanzamt binnen eines Monats und an die Rentenversicherung binnen drei Monaten, nur bei Versicherungspflicht.

Zulassung bei den Krankenkassen

Über die GKV-Zulassung entscheidet nach § 124 Absatz 2 SGB V eine Arbeitsgemeinschaft, die die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen gemeinsam bilden; ihre Entscheidung gilt für alle Kassen. Absatz 1 verlangt Ausbildung und Erlaubnis, eine Ausstattung für eine zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung sowie die Anerkennung der Verträge nach § 125. Was das konkret bedeutet, regeln der Rahmenvertrag Physiotherapie und seine Anlagen, hier mit Stand Oktober 2026:

  • Räume: mindestens 23 Quadratmeter Therapiefläche, darunter ein Bereich mit 15 und einer mit 8 Quadratmetern; für jede weitere gleichzeitig tätige Fachkraft ein zusätzlicher Bereich von 8 Quadratmetern; lichte Höhe mindestens 2,40 Meter (Anlage 5).
  • Ausstattung: unter anderem zwei höhenverstellbare Behandlungsliegen, Übungsgeräte, Möglichkeiten für Kälte- und Wärmeanwendungen und eine Notrufanlage dort, wo Behandlungen ohne ständige Anwesenheit der Fachkraft laufen (Anlage 5).
  • Antrag: Urkunde über die Erlaubnis, Nachweis über die Nutzung der Räume wie der Mietvertrag, Raumskizze mit Flächen und Deckenhöhen, Geräteliste (§ 11 Absatz 6).
  • Institutionskennzeichen: nach § 293 SGB V vorgeschrieben und bei der Sammel- und Verteilungsstelle der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen zu beantragen; es wird der Zulassungsstelle mitgeteilt und bei jeder Abrechnung verwendet (§ 17 des Vertrags).
  • Öffnungszeiten: mindestens drei Tage und 25 Stunden pro Woche für gesetzlich Versicherte (§ 12 des Vertrags).

Stand: Vertrag in der Lesefassung vom 04.04.2022, Anlage 5 in der Fassung vom 21.07.2021, beide abgerufen am 02.10.2026 beim GKV-Spitzenverband. Zulassungsrelevante Änderungen, etwa ein Wechsel der fachlichen Leitung, sind mindestens zwei Wochen vorher anzuzeigen (§ 11 Absatz 4). Bei Verlegung oder Verkauf der Praxis endet die Zulassung; neu geprüft werden bei einer Verlegung die Räume, bei einem Verkauf die persönlichen Voraussetzungen der neuen Inhaberin oder des neuen Inhabers und die Pflichtausstattung (§ 11 Absatz 7). Die fachliche Leitung trägt außerdem die Fortbildungspflicht des Vertrags.

Meldungen außerhalb der Krankenkassen

StelleGrundlageFrist
Zuständige Berufsgenossenschaft (Unfallversicherungsträger)§ 192 Absatz 1 SGB VII; versichert sind auch Selbstständige im Gesundheitswesen (§ 2 Absatz 1 Nr. 9 SGB VII)binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens
Finanzamt, bei einem Gewerbebetrieb über die Gemeinde§ 138 Abgabenordnunginnerhalb eines Monats
Rentenversicherung, wenn Versicherungspflicht besteht§ 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI und § 190a SGB VIinnerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit
Gesetzestexte, Stand Oktober 2026

Nach § 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI sind selbstständige Pflegepersonen in der Krankenpflege rentenversicherungspflichtig, wenn sie regelmäßig keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Die Deutsche Rentenversicherung nennt Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten als Beispiel, wenn sie überwiegend auf ärztliche Anordnung arbeiten; ob die Pflicht im Einzelfall besteht, entscheidet sie (Stand: Angaben der Rentenversicherung, abgerufen am 02.10.2026). Wie das Finanzamt die Tätigkeit steuerlich einordnet, klärt sich bei der steuerlichen Erfassung; Einzelfragen gehören in die Steuerberatung. Wie Schäden aus Behandlungen abgesichert werden, erklärt der Eintrag Berufshaftpflichtversicherung.

Andere Formen der Selbstständigkeit

Eine Privatpraxis ohne Kassenzulassung behandelt Privatversicherte und Selbstzahlende, ebenfalls auf ärztliche Verordnung. Ohne Verordnung darf nur behandeln, wer zusätzlich eine Heilpraktikererlaubnis besitzt, für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten meist auf ihr Fachgebiet beschränkt. Auch freie Mitarbeit in einer fremden Praxis ist eine Form der Selbstständigkeit. Ob dabei tatsächlich keine Beschäftigung vorliegt, stellt die Deutsche Rentenversicherung Bund auf Antrag fest (§ 7a SGB IV).

Welche Zertifikate eine Praxis später abrechnen kann und wann sie erworben werden können, zeigt der Beitrag Welche Weiterbildung kommt nach der Physiotherapie-Ausbildung zuerst?. Zum Vergleich mit einer Anstellung nennt der Beitrag Was verdient man nach der Physiotherapie-Ausbildung? Tarif- und Medianwerte. Schulen für die Ausbildung selbst stehen im Schulverzeichnis.

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