Master Physiotherapie (M. Sc.)

Auch: Master of Science Physiotherapie, Masterstudium Physiotherapie, M. Sc. Physiotherapie

Der Master of Science in der Physiotherapie ist ein weiterer berufsqualifizierender Hochschulabschluss nach dem Bachelor. Er vertieft Fachgebiete oder Forschung, ist aber keine Berufszulassung; diese setzt die Erlaubnis nach dem MPhG voraus.

Master Physiotherapie ist die gängige Kurzform für Masterstudiengänge mit physiotherapeutischem Schwerpunkt. Sie enden mit dem Grad Master of Science, abgekürzt M. Sc., oder je nach Ausrichtung mit einem Master of Arts. Der Abschluss baut auf einem ersten Hochschulabschluss auf und vertieft fachliche, wissenschaftliche oder organisatorische Kompetenzen. An der rechtlichen Stellung in der Behandlung ändert er nichts.

Einordnung

Den Rahmen setzen die Länder. Die Musterrechtsverordnung der Kultusministerkonferenz vom 7. Dezember 2017 zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag beschreibt den Master als weiteren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss. Zugangsvoraussetzung ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss, meist ein Bachelor. Die Regelstudienzeit beträgt im Vollzeitstudium zwei, drei oder vier Semester. Zusammen mit dem vorangehenden Studium sind 300 ECTS-Punkte vorgesehen, auf die Masterarbeit entfallen 15 bis 30 ECTS-Punkte.

Masterstudiengänge sind konsekutiv, also inhaltlich auf einen Bachelor aufbauend, oder weiterbildend. Weiterbildende Studiengänge setzen in der Regel mindestens ein Jahr qualifizierte Berufspraxis voraus und vermitteln dieselben Berechtigungen. Weitere Zugangsvoraussetzungen, etwa eine Mindestnote, Berufserfahrung oder die Erlaubnis als Physiotherapeutin oder Physiotherapeut, können Landesrecht und Hochschule festlegen.

Verhältnis zur Berufserlaubnis

Die Berufsbezeichnung ist nach § 1 MPhG geschützt. Die Erlaubnis setzt nach § 2 MPhG unter anderem voraus, dass die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden ist. Ein Mastergrad ersetzt diese Prüfung nicht. Grundständige Studiengänge, die unmittelbar mit einem Master abschließen, schließt die Musterrechtsverordnung aus. Der Weg in den Beruf verläuft über die Berufsfachschule oder ein primärqualifizierendes Studium mit Bachelor nach § 18a MPhG.

In der Versorgung gesetzlich Versicherter gelten mit Master dieselben Regeln: Heilmittel werden auf ärztliche Verordnung nach der Heilmittel-Richtlinie erbracht, gleich welcher akademische Grad vorliegt. Ob eine Reform des Berufsrechts akademische Abschlüsse mit erweiterten Befugnissen verbindet, etwa beim Direktzugang, ist offen (Stand Oktober 2026).

Studienrichtungen und Berufswege

Die Studiengänge setzen unterschiedliche Schwerpunkte und können nach der Musterrechtsverordnung als anwendungsorientiert oder forschungsorientiert ausgewiesen sein. Typische Richtungen sind:

  • fachliche Vertiefung, etwa muskuloskelettale Physiotherapie und Manuelle Therapie
  • Therapiewissenschaften, die Physiotherapie gemeinsam mit Ergotherapie und Logopädie betrachten
  • Gesundheitsförderung und Prävention
  • Pädagogik für die Lehre an Schulen und Hochschulen sowie Management

Welche Abschlüsse zur Promotion berechtigen, regeln die Hochschulgesetze der Länder und die Promotionsordnungen der Hochschulen. Die Akademisierung des Berufs hat das Angebot erweitert. Welche Studiengänge es gibt, mit welchen Zugangsvoraussetzungen und in welcher Studienform, lässt sich im Hochschulkompass vergleichen. Verbindlich ist die Studien- und Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule.

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: Oktober 2026

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