Therapiebericht

Auch: Bericht an die verordnende Praxis, Physiotherapeutischer Bericht

Der Therapiebericht ist ein schriftlicher Bericht der Physiotherapie über den Verlauf einer Behandlungsserie an die verordnende Ärztin oder den verordnenden Arzt. Nach der Heilmittel-Richtlinie kann ihn die verordnende Praxis auf der Verordnung anfordern.

Therapiebericht heißt der schriftliche Bericht, mit dem Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten die verordnende Ärztin oder den verordnenden Arzt über den Verlauf einer Behandlungsserie informieren. Er fasst zusammen, was behandelt wurde, wie sich Befund und Belastbarkeit entwickelt haben und wie die behandelnde Fachkraft das weitere Vorgehen einschätzt. Die Entscheidung über eine weitere Verordnung bleibt bei der verordnenden Praxis.

Therapiebericht zwischen Behandlungsserie und ärztlicher EntscheidungDas Schaubild zeigt den Weg des Therapieberichts zwischen Arztpraxis und Physiotherapie. Die Arztpraxis stellt eine Verordnung mit der Angabe Therapiebericht aus. In der Physiotherapie folgt die Behandlungsserie mit laufender Dokumentation. Zum Ende der Serie geht der Therapiebericht an die verordnende Arztpraxis. Dort fällt die ärztliche Entscheidung über die Fortführung der Therapie; ein gestrichelter Pfeil zeigt den Weg zu einer gegebenenfalls weiteren Verordnung.Der Weg des TherapieberichtsGrundlage für die ärztliche EntscheidungArztpraxisPhysiotherapieVerordnungmit AngabeTherapieberichtBehandlungsseriemit laufenderDokumentationTherapieberichtzum Ende der Seriean die ArztpraxisEntscheidungüber dieFortführungggf. weitereVerordnung
Schaubild: Der Therapiebericht verbindet die Behandlungsserie mit der ärztlichen Entscheidung, ob die Therapie fortgeführt wird. Quelle: Heilmittel-Richtlinie des G-BA, § 13 Abs. 2 und § 16 Abs. 7; Leistungsbeschreibung zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V für Physiotherapie, Stand Oktober 2026.

Das Schaubild zeigt den Weg des Therapieberichts zwischen Arztpraxis und Physiotherapie. Die Arztpraxis stellt eine Verordnung mit der Angabe Therapiebericht aus. In der Physiotherapie folgt die Behandlungsserie mit laufender Dokumentation. Zum Ende der Serie geht der Therapiebericht an die verordnende Arztpraxis. Dort fällt die ärztliche Entscheidung über die Fortführung der Therapie; ein gestrichelter Pfeil zeigt den Weg zu einer gegebenenfalls weiteren Verordnung.

Rechtlicher Rahmen

Für gesetzlich Versicherte regelt die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses den Therapiebericht (zuletzt geändert am 15. Mai 2025, in Kraft seit 5. August 2025, Stand Oktober 2026). Nach § 13 Absatz 2 gehört die Angabe zum Therapiebericht zu den Angaben auf der Heilmittelverordnung. § 16 Absatz 7 beschreibt den Zweck: Hält die verordnende Person für die Entscheidung über die Fortführung der Therapie einen schriftlichen Bericht über den Therapieverlauf nach Ende der Behandlungsserie für notwendig, kann sie ihn auf dem Verordnungsvordruck anfordern.

Die Leistungsbeschreibung zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Physiotherapie greift das auf: Ist es auf der Verordnung kenntlich gemacht, unterrichtet die Therapeutin oder der Therapeut die verordnende Praxis gegen Ende der Behandlungsserie über den Stand der Therapie. Davon unterscheidet die Vergütungsvereinbarung einen physiotherapeutischen Bericht auf schriftliche Anforderung der Krankenkasse, der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes oder des Medizinischen Dienstes; ein Kreuz auf der Verordnung reicht dafür nicht aus (Lesefassung gültig ab 1. Januar 2026).

Inhalt und Aufbau

Eine verbindliche Gliederung schreibt die Richtlinie nicht vor. Inhaltlich richtet sich der Bericht nach der Frage, über die die verordnende Praxis entscheiden muss. Dazu gehören in der Regel:

  • Angaben zur Person, zur Verordnung und zum Behandlungszeitraum
  • Ausgangsbefund und vereinbarte Therapieziele
  • durchgeführte Maßnahmen und Zahl der Behandlungseinheiten
  • Verlauf mit überprüfbaren Befunden, etwa Bewegungsausmaß, Kraft oder Gehstrecke
  • Einschätzung zum weiteren Vorgehen, etwa Fortführung, Wechsel des Heilmittels oder Übungsprogramm für zu Hause

Bedeutung für Ausbildung und Praxis

Die PhysTh-APrV nennt im Fach Sprache und Schrifttum die mündliche und schriftliche Berichterstattung, die Dokumentation und die fachbezogene Terminologie. Im Fach Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken folgen Dokumentation, Synthese der Befunderhebung und Erstellung des Behandlungsplans. In der praktischen Prüfung nach § 14 PhysTh-APrV werden Befund, Bewertung, Dokumentation und Therapieplan am Patienten verlangt, also die Bausteine, aus denen ein Bericht entsteht.

Grundlage jedes Berichts ist die laufende Dokumentation. Wer Befunde zu Beginn und am Ende einer Serie mit denselben Messverfahren erhebt, kann Veränderungen nachvollziehbar darstellen. Ein nachvollziehbarer Bericht trennt, was beobachtet und gemessen wurde, von der eigenen Einschätzung und nutzt die Fachsprache, die auch in Arztbriefen üblich ist.

Abgrenzung

Vom Therapiebericht zu unterscheiden ist die Mitteilung während der laufenden Behandlung. Zeigt sich, dass das Therapieziel mit dem verordneten Heilmittel voraussichtlich nicht erreicht wird oder dass die Person in vorab nicht einschätzbarer Weise reagiert, informiert die Therapeutin oder der Therapeut nach § 16 Absatz 5 der Heilmittel-Richtlinie unverzüglich die verordnende Praxis und unterbricht die Behandlung. Der Bericht auf gesonderte schriftliche Anforderung der Krankenkasse, der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes oder des Medizinischen Dienstes ist ebenfalls ein eigener Vorgang.

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: Oktober 2026

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