Krankengymnastik, auf Rezepten und in der Abrechnung kurz KG, ist die klassische aktive Bewegungstherapie unter den physiotherapeutischen Heilmitteln. Therapeutinnen und Therapeuten arbeiten mit Übungen, Dehnungen, mobilisierenden und stabilisierenden Techniken an Beweglichkeit, Kraft, Koordination und Haltung. Erbracht wird KG meist als Einzelbehandlung auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung.
Einordnung als Heilmittel
Den Anspruch gesetzlich Versicherter auf Heilmittel regelt § 32 SGB V. Welche Maßnahmen verordnungsfähig sind, bestimmt die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Der zugehörige Heilmittelkatalog ordnet Krankengymnastik den Maßnahmen der Bewegungstherapie zu. Neben der Einzelbehandlung gibt es Varianten wie KG in der Gruppe oder im Bewegungsbad. Als Therapieziele nennt die Leistungsbeschreibung der Krankenkassen und Berufsverbände unter anderem aktive und passive Beweglichkeit, Muskelkraft, Ausdauer, Koordination und Gleichgewicht. Ob und welches Ziel im Einzelfall verfolgt wird, ergibt sich aus Befund und Verordnung.
Krankengymnastik und Physiotherapie
Bis zum Masseur- und Physiotherapeutengesetz von 1994 hieß der Beruf Krankengymnastin oder Krankengymnast. Diese Berufsbezeichnung gilt heute als überholt. Seither ist Physiotherapie der Oberbegriff, der die Krankengymnastik und die physikalische Therapie umfasst. Der Name Krankengymnastik blieb als Bezeichnung der Leistung erhalten. Daraus entsteht eine häufige Verwechslung im Alltag: Umgangssprachlich heißt fast jede Behandlung Physio, obwohl Massage, Elektrotherapie oder Wärmeanwendungen zur physikalischen Therapie gehören und keine Krankengymnastik sind.
Bedeutung für Ausbildung und Praxis
Anlage 1 der PhysTh-APrV verteilt die Krankengymnastik auf mehrere Unterrichtsfächer. Im Mittelpunkt stehen die Krankengymnastischen Behandlungstechniken, flankiert von Bewegungslehre, Bewegungserziehung und der Methodischen Anwendung der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten. In der praktischen Prüfung nach § 14 PhysTh-APrV führen Prüflinge mindestens drei krankengymnastische Behandlungstechniken am Probanden aus und erklären sie. Die Fächerbezeichnungen stammen aus der geltenden Verordnung; wie eine neue Ausbildungsordnung sie fasst, ist Stand September 2026 offen.
Im Praxisalltag gehört zu einer KG-Einheit mehr als die Übung selbst:
- Befund und individueller Behandlungsplan zu Beginn der Serie
- aktive, assistive und passive Übungen, Dehnung, Mobilisation und Stabilisation
- Anleitung zu einem Eigenübungsprogramm für die Zeit zwischen den Terminen
- Schulung im Gebrauch von Hilfsmitteln, falls nötig
- Dokumentation jeder einzelnen Behandlung
KG zählt zu den Leistungen, die nach bestandener staatlicher Prüfung ohne Zusatzweiterbildung abgegeben werden können. Spezialisierte Formen wie die neurophysiologische Behandlung zentraler Bewegungsstörungen oder das Training am Gerät sind dagegen als Zertifikatsposition an eine anerkannte Weiterbildung gebunden.
Ausführlich beantwortet: Wie läuft das gegenseitige Üben in der Physiotherapie-Ausbildung ab?