Schüler-BAföG

Auch: BAföG für Schüler, Ausbildungsförderung für Berufsfachschüler

Schüler-BAföG ist die staatliche Ausbildungsförderung nach dem BAföG für Schülerinnen und Schüler, unter anderem an Berufsfachschulen. Für die Physiotherapieausbildung kommt sie nach § 2 BAföG in Betracht und wird als Zuschuss geleistet.

Schüler-BAföG ist die gebräuchliche Bezeichnung für Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), die nicht an Studierende, sondern an Schülerinnen und Schüler gehen. Für angehende Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ist es von Bedeutung, weil die Ausbildung an einer Berufsfachschule stattfindet und nicht zwingend vergütet wird. Das BAföG soll dann den Lebensunterhalt während der Ausbildung sichern.

Rechtlicher Rahmen

Nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BAföG wird der Besuch von Berufsfachschulklassen gefördert, die keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen und in einem mindestens zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln. Die Physiotherapieausbildung dauert nach § 9 MPhG drei Jahre und endet mit der staatlichen Prüfung. Maßgebend für die Einordnung sind nach § 2 Absatz 1 Satz 2 BAföG Art und Inhalt der Ausbildung. Anders als beim Besuch allgemeinbildender Schulen ist für diese Schulform keine auswärtige Unterbringung Voraussetzung. Dieser Eintrag folgt dem Gesetzestext mit Stand September 2026.

Weitere Bedingungen aus § 2 BAföG:

  • Die Schule ist eine öffentliche Einrichtung oder eine genehmigte Ersatzschule; bei Ergänzungsschulen muss die zuständige Landesbehörde die Gleichwertigkeit anerkennen.
  • Die Ausbildung nimmt die Arbeitskraft im Allgemeinen voll in Anspruch, eine Teilzeitausbildung neben dem Beruf reicht dafür in der Regel nicht.
  • Wer Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung bezieht, erhält daneben kein BAföG (§ 2 Absatz 6 BAföG).

Zuschuss statt Darlehen

Für Schülerinnen und Schüler wird die Förderung nach § 17 Absatz 1 BAföG als Zuschuss geleistet und muss nicht zurückgezahlt werden. Die hälftige Darlehensregel des § 17 Absatz 2 BAföG gilt für Höhere Fachschulen, Akademien und Hochschulen, also etwa für einen Bachelor in Physiotherapie. Die Höhe ergibt sich aus gesetzlichen Bedarfssätzen, die danach unterscheiden, ob jemand bei den Eltern wohnt, sowie aus dem eigenen Einkommen und dem der Eltern. Die Sätze werden regelmäßig angepasst, deshalb nennt das Glossar keine Beträge.

Bedeutung für die Ausbildung

Gezahlt wird nach § 15 Absatz 1 BAföG frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird; ein Antrag erst Wochen nach Ausbildungsbeginn kostet daher Fördermonate. Eine Ausbildungsvergütung wird nach § 23 Absatz 3 BAföG voll als eigenes Einkommen angerechnet; der Freibetrag, der für anderes eigenes Einkommen gilt, entfällt dafür. Die Bedarfssätze nach § 12 BAföG sind Pauschalen; ob Schulgeld einer privaten Schule zusätzlich berücksichtigt werden kann, klärt das zuständige Amt im Einzelfall. Für Menschen, die später im Leben umsteigen, setzt § 10 Absatz 3 BAföG eine Altersgrenze beim Beginn des Ausbildungsabschnitts, mit Ausnahmen etwa bei Kindererziehung. Wer bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss hat, erhält für eine weitere Ausbildung nach § 7 Absatz 2 BAföG nur in eng gefassten Fällen Förderung; ob ein solcher Fall vorliegt, entscheidet das Amt für Ausbildungsförderung.

Abgrenzung

Das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz richtet sich an Fortbildungen auf einer abgeschlossenen Berufsausbildung, nicht an die Erstausbildung in der Physiotherapie. Wer über die Agentur für Arbeit umschult, wird in der Regel nach dem SGB III gefördert, siehe Umschulung zum Physiotherapeuten. Anträge auf Schüler-BAföG bearbeiten die Ämter für Ausbildungsförderung der Kreise und kreisfreien Städte.

Ausführlich beantwortet: Gibt es BAföG für die Physiotherapie-Ausbildung?

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: September 2026

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