Umschulung zum Physiotherapeuten: Wer zahlt?

Eine Umschulung zum Physiotherapeuten bezahlen meist öffentliche Stellen: die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter über einen Bildungsgutschein, die Rentenversicherung oder die Unfallversicherung, wenn der bisherige Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Seltener übernimmt ein Arbeitgeber die Kosten. Welche Stelle zuständig ist und ob sie fördert, entscheidet sie im Einzelfall. Unterricht, Praxiseinsätze und staatliche Prüfung sind dieselben wie in der Erstausbildung.

Weg zur geförderten Umschulung in die Physiotherapie Das Schaubild zeigt den Weg zur geförderten Umschulung über Agentur für Arbeit oder Jobcenter in fünf Schritten untereinander. Am Anfang steht die Beratung vor Beginn, ohne sie gibt es keine Förderung. Liegen die Voraussetzungen vor, stellt die Agentur einen Bildungsgutschein aus; die gewählte Schule muss für die Arbeitsförderung zugelassen sein und legt den Gutschein der Agentur vor. Es folgen drei Jahre Ausbildung, deren volle Dauer nach § 180 Absatz 4 SGB III als angemessen gilt, und die staatliche Prüfung wie in der Erstausbildung. Beratung vor Beginn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ohne Beratung keine Förderung Bildungsgutschein wenn die Voraussetzungen vorliegen Zugelassene Schule wählen legt den Gutschein der Agentur vor Drei Jahre Ausbildung volle Dauer gilt als angemessen Staatliche Prüfung wie in der Erstausbildung
Schaubild: Der Weg zur geförderten Umschulung führt über Beratung, Bildungsgutschein und eine zugelassene Schule. Quelle: §§ 81 und 180 SGB III; § 9 MPhG. Stand September 2026.

Das Schaubild zeigt den Weg zur geförderten Umschulung über Agentur für Arbeit oder Jobcenter in fünf Schritten untereinander. Am Anfang steht die Beratung vor Beginn, ohne sie gibt es keine Förderung. Liegen die Voraussetzungen vor, stellt die Agentur einen Bildungsgutschein aus; die gewählte Schule muss für die Arbeitsförderung zugelassen sein und legt den Gutschein der Agentur vor. Es folgen drei Jahre Ausbildung, deren volle Dauer nach § 180 Absatz 4 SGB III als angemessen gilt, und die staatliche Prüfung wie in der Erstausbildung.

Der Weg über Agentur für Arbeit oder Jobcenter

Grundlage ist § 81 SGB III. Die Weiterbildung muss notwendig sein, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden; für Menschen ohne anerkannten Berufsabschluss gelten eigene Regeln in Absatz 2. Die Schritte:

  1. Beratung vor Beginn: Ohne ein Beratungsgespräch bei der Agentur oder dem Jobcenter gibt es keine Förderung.
  2. Bildungsgutschein: Liegen die Voraussetzungen vor, bescheinigt die Agentur das mit einem Gutschein. Er kann befristet und auf eine Region oder ein Bildungsziel beschränkt sein.
  3. Zugelassene Schule wählen: Maßnahme und Schule brauchen eine Zulassung für die Arbeitsförderung (§ 81 Absatz 1 Nummer 3, §§ 179 und 180). Die Schule legt den Gutschein vor Beginn der Agentur vor.
  4. Zugang prüfen: Die Schulabschlüsse nach dem MPhG gelten auch für Umschulende, siehe Zugangsvoraussetzungen.

Nach § 83 SGB III können Lehrgangskosten, Fahrkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie für Kinderbetreuung übernommen werden. Den Lebensunterhalt sichert, wer einen Anspruch hat, das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (§ 144). Für Arbeitslose sieht § 87a SGB III bei Weiterbildungen, die zu einem Beruf mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer führen, ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro im Monat vor (Stand: Gesetzestext September 2026, Beträge können sich ändern). Ob es im eigenen Fall gezahlt wird, klärt die Agentur im Beratungsgespräch.

Warum die volle Dauer von drei Jahren förderfähig ist

Umschulungen in Vollzeit sollen nach § 180 Absatz 4 SGB III grundsätzlich um ein Drittel kürzer sein als die reguläre Ausbildung. Satz 2 der Vorschrift macht eine Ausnahme: Lässt Bundes- oder Landesrecht keine solche Verkürzung zu, ist auch die volle Dauer angemessen. Das MPhG schreibt drei Jahre vor und erlaubt eine verkürzte Ausbildung nur für bestimmte Vorbildungen, etwa für Masseure und medizinische Bademeister (§ 12 MPhG). Für die meisten Umschulenden kann die Physiotherapie deshalb als dreijährige Maßnahme zugelassen und gefördert werden.

Renten- und Unfallversicherung bei gesundheitlichen Gründen

TrägerGrundlageWann zuständig
Rentenversicherung§ 16 SGB VI mit §§ 49 ff. SGB IXErwerbsfähigkeit im bisherigen Beruf durch Krankheit oder Behinderung gefährdet, versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt
Unfallversicherung§ 35 SGB VII mit §§ 49 ff. SGB IXFolgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit
Agentur für Arbeit oder Jobcenter§ 81 SGB IIIArbeitslosigkeit besteht oder droht; nachrangig, wenn ein anderer Träger zu gleichartigen Leistungen verpflichtet ist (§ 22 Absatz 1 SGB III)

Zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kann Übergangsgeld während der Maßnahme gehören (§ 20 SGB VI). Eine Hürde ist die Dauer: Nach § 53 Absatz 2 SGB IX sollen solche Weiterbildungen bei Berufen mit mehr als zwei Jahren Ausbildungszeit höchstens zwei Drittel davon dauern. Das Gesetz lässt längere Leistungen zu, wenn das Teilhabeziel nur so erreichbar ist; ob das für die Physiotherapie gilt, entscheidet der Träger.

Wer ohne diese Förderung umschult, kann Schüler-BAföG prüfen lassen, solange kein Arbeitslosengeld bei Weiterbildung fließt (§ 2 Absatz 6 BAföG); Einzelheiten stehen im Beitrag Gibt es BAföG für die Physiotherapie-Ausbildung?. Allgemeine Hinweise gibt die Bundesagentur unter Förderung der beruflichen Weiterbildung. Schulen nach Bundesland stehen im Schulverzeichnis; ob eine Schule für Bildungsgutscheine zugelassen ist, beantwortet die Schule.