Ausbildungsdauer bezeichnet den Zeitraum vom Beginn der Ausbildung bis zur staatlichen Prüfung. In der Physiotherapie ist er gesetzlich festgelegt und nicht Sache der einzelnen Schule. Die Dauer ist mit einem Mindestumfang an Stunden verbunden: Wer drei Jahre an einer Schule verbringt, muss in dieser Zeit auch die vorgeschriebenen Unterrichts- und Praxisstunden absolvieren.
Rechtlicher Rahmen
§ 9 MPhG lautet in der geltenden Fassung: Die Ausbildung dauert drei Jahre und besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung (Stand September 2026). Den Stundenrahmen dazu enthält § 1 der PhysTh-APrV: mindestens 2.900 Stunden Unterricht und 1.600 Stunden praktische Ausbildung, insgesamt 4.500 Stunden. Eine eigene Höchstdauer für eine Ausbildung in Teilzeit nennt § 9 MPhG in dieser Fassung nicht. Der Begriff Teilzeitform taucht im Gesetz bei den Verkürzungsregeln des § 12 auf. Ob eine Schule Teilzeit anbietet, ist bei der Schule und der zuständigen Landesbehörde zu klären.
Fehlzeiten, Verkürzung, Verlängerung
| Regel | Inhalt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Anrechnung | Ferien sowie Unterbrechungen durch Schwangerschaft, Krankheit oder andere nicht zu vertretende Gründe bis insgesamt zwölf Wochen | § 11 MPhG |
| Verkürzung | auf 18 Monate für Personen mit staatlicher Prüfung als Masseur und medizinischer Bademeister | § 12 Abs. 1 MPhG |
| Weitere Verkürzung | auf zwölf Monate bei mindestens fünfjähriger Tätigkeit in diesem Beruf | § 12 Abs. 1 MPhG |
| Anrechnung | sechs Monate für abgeschlossene Ausbildungen als Turn- und Sportlehrer oder Gymnastiklehrer | § 12 Abs. 2 MPhG |
| Verlängerung | weitere Ausbildung vor Wiederholung des praktischen Prüfungsteils, höchstens ein Jahr | § 7 Abs. 4 PhysTh-APrV |
Für eine verkürzte Ausbildung nach § 12 gilt bei den Unterbrechungen eine engere Grenze von höchstens vier Wochen je Ausbildungsjahr. Über diese Grenzen hinaus können nach § 11 Satz 2 in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Satz 2 MPhG auf Antrag auch längere Fehlzeiten angerechnet werden, soweit eine besondere Härte vorliegt und das Ausbildungsziel dadurch nicht gefährdet wird. Nach § 12 Absatz 3 MPhG kann zudem eine andere Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit angerechnet werden, sofern das Ausbildungsziel nicht gefährdet ist. Einzelheiten zur Ergänzungsprüfung und zu den Voraussetzungen stehen im Eintrag Verkürzte Ausbildung.
Bedeutung für die Planung
Für Auszubildende heißt das: Krankheitstage und Ferien sind bis zur gesetzlichen Grenze eingerechnet, darüber hinaus fehlende Zeit kann den Abschluss verschieben. Über Verkürzungen und Anrechnungen entscheidet nach § 14 Absatz 2 MPhG die Behörde des Landes, in dem die Ausbildung stattfindet, und zwar auf Antrag. Wer einen Teil der praktischen staatlichen Prüfung wiederholen muss, durchläuft vorher eine zusätzliche Ausbildungsphase, deren Dauer und Inhalt der Prüfungsvorsitz im Benehmen mit den Fachprüfern festlegt.
Abgrenzung zum Studium
Für Studiengänge nach § 18a MPhG legen die Länder Dauer und Ausgestaltung selbst fest. Die Regelstudienzeit eines Bachelorstudiums Physiotherapie richtet sich daher nach dem jeweiligen Studiengang und kann von der dreijährigen Schulausbildung abweichen.
Ausführlich beantwortet: Wie lange dauert die Physiotherapie-Ausbildung?