Gut ein Drittel der Mindeststunden verbringen Auszubildende außerhalb der Schule: 1.600 Stunden praktische Ausbildung stehen neben 2.900 Stunden Unterricht (§ 1 PhysTh-APrV). Diese Einsätze finden am Patienten statt. Praxis gibt es aber auch im Klassenraum, denn der Unterricht muss genug Gelegenheit bieten, Handgriffe und Techniken einzuüben. Zusammen ergeben beide Teile den praktischen Kern der Ausbildung.
Das Schaubild zeigt, wie sich die mindestens 1.600 Stunden praktischer Ausbildung am Patienten nach Anlage 1 Teil B der PhysTh-APrV verteilen. Chirurgie, Innere Medizin, Orthopädie und Neurologie haben je 240 Stunden, Pädiatrie 160 Stunden, Psychiatrie und Gynäkologie je 80 Stunden. Weitere 240 Stunden sind frei auf diese sieben Fachgebiete verteilbar, 80 Stunden entfallen auf sonstige Einrichtungen und Exkursionen. Balken zeigen jeweils den Anteil an den 1.600 Stunden.
Wo die Einsätze stattfinden
Nach § 9 MPhG liegt die praktische Ausbildung in Krankenhäusern oder anderen geeigneten medizinischen Einrichtungen. Schulen, die nicht an einem Krankenhaus eingerichtet sind, sichern die Plätze über eine Regelung mit solchen Einrichtungen. Anlage 1 Teil B der PhysTh-APrV legt fest, wie viele Stunden mindestens auf welches Fachgebiet entfallen (Stand September 2026):
| Einsatzbereich | Mindeststunden |
|---|---|
| Chirurgie | 240 |
| Innere Medizin | 240 |
| Orthopädie | 240 |
| Neurologie | 240 |
| Pädiatrie | 160 |
| Psychiatrie | 80 |
| Gynäkologie | 80 |
| frei auf diese sieben Fachgebiete verteilbar | 240 |
| sonstige Einrichtungen, Exkursionen | 80 |
| zusammen | 1.600 |
Welche Häuser eine Schule nutzt, hängt von ihren Kooperationen ab. Die Schulprofile auf physiotherapie.net nennen neben Kliniken auch Reha-Einrichtungen und Praxen als Einsatzorte (Stand September 2026). Sie zeigen beides: Schulen am Krankenhaus mit Einsätzen in den eigenen Abteilungen und Schulen mit Partnern an mehreren Orten der Region.
Praktischer Unterricht und Einsatz: der Unterschied
- Praktischer Unterricht: Teil der 2.900 Stunden an der Schule. Nach § 1 Abs. 3 PhysTh-APrV muss er ausreichend Gelegenheit geben, praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entwickeln und einzuüben.
- Praktische Ausbildung: Teil der 1.600 Stunden, am Patienten in den Einrichtungen. Die Fachgebiete sind vorgegeben, die Reihenfolge der Einsätze nicht.
- Vorpraktikum: Manche Schulen empfehlen vor Beginn ein Praktikum. § 10 MPhG nennt es nicht als Zugangsvoraussetzung, und es zählt nicht zu den Ausbildungsstunden.
Auch im Studium nach § 18a MPhG bleiben die 1.600 Stunden bestehen. Hochschulen dürfen von der Verordnung nur beim Unterricht nach Anlage 1 Teil A abweichen, nicht bei der praktischen Ausbildung.
Was die Einsätze mit dem Examen verbindet
Im praktischen Prüfungsteil erheben Prüflinge an zwei Patientinnen oder Patienten einen Befund, bewerten und dokumentieren ihn, erstellen einen Therapieplan und behandeln auf dieser Grundlage. Einer stammt aus Chirurgie oder Orthopädie, der andere aus Innerer Medizin, Neurologie, Gynäkologie oder Pädiatrie (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 PhysTh-APrV). Mehr dazu im Eintrag Praktische Prüfung.
Eine feste Anleitungsquote oder eine bestimmte Einsatzlänge schreibt die Verordnung nicht vor. Die Profile im Verzeichnis beschreiben Einsatzblöcke von einigen Wochen ebenso wie Modelle mit wechselnden Unterrichts- und Einsatztagen. Fehltage im Einsatz gehören zu den Unterbrechungen, die § 11 MPhG bis zu zwölf Wochen auf die Ausbildung anrechnet. Am Ende bescheinigt die Schule die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme auch an der praktischen Ausbildung.
Beim Vergleich von Schulen helfen Fragen nach Einsatzorten, Einsatzlängen und Betreuung vor Ort. Schulen mit ihren Praxispartnern stehen im Schulverzeichnis, den Gesamtablauf beschreibt der Beitrag Wie läuft die Physiotherapie-Ausbildung ab?.
