Ja, auf mehreren Wegen. Die Fachhochschulreife genügt für Studiengänge an Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Ganz ohne schulische Hochschulreife öffnet eine berufliche Qualifikation die Tür: Nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. März 2009 führen eine Aufstiegsfortbildung wie die Meisterprüfung zum allgemeinen Hochschulzugang, eine mindestens zweijährige Berufsausbildung mit Berufspraxis, beides in einem fachlich passenden Bereich, und bestandener Eignungsprüfung zum fachgebundenen. Umgesetzt wird das im Hochschulgesetz jedes Landes (Stand Oktober 2026).
Links stehen die Ausgangslagen, rechts der Zugang zum Studium. Die Fachhochschulreife führt an Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Meisterprüfung, gleichgestellte Fortbildung oder Fachschulabschluss eröffnen nach dem KMK-Beschluss 2009 den allgemeinen Zugang. Mit mittlerem Abschluss führt der Weg zuerst in die Berufsfachschule; ein Pfeil verbindet sie mit der letzten Zeile: Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren, danach drei Jahre Berufspraxis, beides zum Studium passend, ergeben den fachgebundenen Zugang nach Eignungsprüfung oder Probestudium. Für primärqualifizierende Studiengänge legt das Land die Bedingungen fest.
Stufen vom Schulabschluss zum Hochschulzugang
| Ausgangslage | Zugang zum Studium | Grundlage |
|---|---|---|
| Fachhochschulreife | Studium an Hochschulen für angewandte Wissenschaften | Hochschulgesetz des Landes, etwa Art. 88 Abs. 2 BayHIG |
| Meisterprüfung, gleichgestellte Fortbildung oder Fachschulabschluss | allgemeiner Hochschulzugang | KMK-Beschluss 2009, Ziffer 1 |
| mindestens zweijährige Berufsausbildung und mindestens drei Jahre Berufspraxis, jeweils in einem zum Studium passenden Bereich | fachgebundener Zugang nach Eignungsprüfung oder einem Probestudium von mindestens einem Jahr | KMK-Beschluss 2009, Ziffer 2 |
| mittlerer Abschluss ohne Berufsausbildung | kein Hochschulzugang, aber Ausbildung an der Berufsfachschule | § 10 MPhG |
Der KMK-Beschluss setzt einen Mindeststandard; die Länder dürfen weitergehen und regeln das Verfahren selbst. Ein Beispiel für die Umsetzung ist Bayern: Nach Art. 88 Abs. 6 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes öffnet sich der fachgebundene Zugang, wenn eine mindestens zweijährige Berufsausbildung und in der Regel drei Jahre hauptberufliche Praxis in einem fachlich verwandten Bereich vorliegen und die Hochschule die Studieneignung in einem Prüfungsverfahren oder über ein Probestudium von mindestens einem Jahr festgestellt hat. Vorher findet ein Beratungsgespräch statt (Fassung gültig ab 16. Mai 2026). Im Profil der Technischen Hochschule Rosenheim auf physiotherapie.net steht dieser Weg für den Bachelor: Gesellenbrief, drei Jahre einschlägige Berufserfahrung, Beratungsgespräch (Stand Oktober 2026). Andere Länder setzen eigene Fristen und Verfahren.
Primärqualifizierendes und duales Studium
Führt ein Studium selbst zur staatlichen Prüfung, ist es ein primärqualifizierendes Studium. Für solche Studiengänge legen nach § 18a MPhG die Länder Ziele, Dauer und die Bedingungen für die Teilnahme fest; welche Abschlüsse genügen, steht in der Zulassungsordnung der Hochschule.
Anders beim dualen Studium: Die Ausbildung an der Schule setzt nur die Zugangsvoraussetzungen nach § 10 MPhG voraus, für den Hochschulteil gilt das Hochschulrecht. Die Schulprofile auf physiotherapie.net, die dazu Angaben machen, nennen für den Bachelor mindestens die Fachhochschulreife (Stand Oktober 2026). Ohne sie bleibt in diesem Modell die Ausbildung möglich, der akademische Teil nicht.
Mit mittlerem Abschluss: erst Ausbildung, dann Bachelor
Wer einen Realschulabschluss hat, aber keine Hochschulreife, kommt über die Berufsfachschule in den Beruf; ein Abitur verlangt das MPhG dort nicht. Die dreijährige Ausbildung ist selbst eine bundesrechtlich geregelte Berufsausbildung. Mit anschließender Berufspraxis kann sie nach den Regeln des Landes den Zugang zum Studium eröffnen, etwa zu einem berufsbegleitenden Studium. Was aus der Ausbildung angerechnet wird, entscheidet die Hochschule. Der Bachelor ist dabei ein zusätzlicher Grad; die Berufserlaubnis beruht weiter auf der staatlichen Prüfung.
Studiengänge und ihre Zugangsbedingungen lassen sich im Hochschulkompass suchen, Schulen mit Studienkooperation im Schulverzeichnis. Einen Vergleich aller Wege gibt der Beitrag Ausbildung oder Studium, die Bedingungen für die Schule der Beitrag zu den Voraussetzungen.