Ist ein Vorpraktikum für die Physiotherapie-Ausbildung Pflicht?

Gesetzlich nicht. Die Zugangsvoraussetzungen nach § 10 MPhG umfassen die gesundheitliche Eignung und einen Bildungsabschluss, ein Praktikum gehört nicht dazu. Pflicht wird ein Vorpraktikum erst, wenn die gewählte Schule es verlangt. Mit der praktischen Ausbildung in Kliniken, die später Teil der drei Jahre ist, hat es nichts zu tun: Es findet vorher statt und zählt nicht zu deren Stunden.

Was Schulen verlangen und empfehlen

Von den rund 150 Ausbildungsprofilen auf physiotherapie.net machen neun Schulen das Praktikum zur Bedingung, 20 raten dazu, die übrigen nennen es nicht (Auszählung aller veröffentlichten Profile, Stand Oktober 2026).

Haltung der SchuleSchulenDauer und Bereich laut Profil
verlangt9zwei bis sechs Wochen, soweit angegeben; meist in der Pflege, einzeln in der Physiotherapie oder wahlweise in beiden
empfohlen oder erwünscht20eine Woche bis drei Monate, in Physiotherapie, Pflege oder sozialen Einrichtungen
keine Angabeübrige ProfileNachfrage bei der Schule
Auszählung der Ausbildungsprofile auf physiotherapie.net, Stand Oktober 2026.

Bei einzelnen Schulen genügt für die Bewerbung ein fest geplantes Praktikum, andere wollen die Bescheinigung erst vor Ausbildungsbeginn sehen. Auch Hochschulen mit Physiotherapie-Studium verlangen in ihren Profilen teils ein Vorpraktikum, etwa von mindestens drei Wochen vor der Einschreibung (Stand Oktober 2026).

Wo das Praktikum stattfindet und was man dort tut

Infrage kommen Physiotherapiepraxen, Krankenhäuser, Rehakliniken und Pflegeeinrichtungen, also die Arbeitsfelder, in denen der Beruf später ausgeübt wird. Ein Platz lässt sich über eine direkte Anfrage bei der Einrichtung finden, mit kurzem Anschreiben, gewünschtem Zeitraum, Hinweis auf die geplante Ausbildung und Lebenslauf. Verlangt die Schule einen bestimmten Bereich wie die Pflege, gehört das vorab geklärt.

Im Praktikum geht es um Beobachten und Mithelfen. Praktikantinnen und Praktikanten schauen bei Behandlungen zu, sofern die Patientinnen und Patienten einverstanden sind, bereiten Räume und Geräte vor und begleiten Übungen unter Anleitung. Behandeln bleibt Sache der Fachkräfte. Wer dabei Befund, Anleitung und Dokumentation erlebt, gewinnt ein realistisches Bild vom Beruf, über das sich im Auswahlgespräch konkret sprechen lässt.

Formalien von Masernschutz bis Mindestlohn

  • Masernschutz: Wer nach 1970 geboren ist und in Krankenhäusern oder Praxen tätig wird, muss nach § 20 IfSG vorher Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachweisen, das gilt auch im Praktikum. Einzelheiten und Ausnahmen im Beitrag zur Bewerbung.
  • Schweigepflicht: Was über Patientinnen und Patienten bekannt wird, bleibt vertraulich. § 203 StGB erlaubt Praxen, Personen in der Vorbereitung auf den Beruf Einblick zu geben, und stellt das unbefugte Weitergeben solcher Geheimnisse unter Strafe. Eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu Beginn hält diese Pflicht fest.
  • Mindestlohn: Ein Praktikum von bis zu drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung ist nach § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 MiLoG vom Mindestlohn ausgenommen (Stand Oktober 2026). Für Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt das Gesetz nach Abs. 2 ohnehin nicht. Ob es trotzdem eine Vergütung gibt, vereinbaren Einrichtung und Praktikant.
  • Minderjährige: Für Praktikantinnen und Praktikanten unter 18 setzt das Jugendarbeitsschutzgesetz Grenzen, etwa bei Arbeitszeit und Pausen.
  • Bescheinigung: Zum Abschluss eine Bescheinigung mit Einrichtung, Bereich und Zeitraum ausstellen lassen. Sie gehört in die Bewerbung.

Ob eine Schule ein Praktikum verlangt und wie lange, steht in ihrem Profil im Schulverzeichnis unter Voraussetzung. Wie das Praktikum im Gespräch mit der Schule zur Sprache kommt, beschreibt der Beitrag zu Auswahlgespräch und Eignungstest, was es über die eigene Eignung zeigen kann, der Beitrag zu den Eigenschaften für den Beruf. Alle übrigen Bedingungen nennt der Beitrag zu den Voraussetzungen.

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