Wie läuft die Physiotherapie-Ausbildung ab?

Die Ausbildung besteht aus zwei Teilen, die sich über drei Jahre verteilen: mindestens 2.900 Stunden Unterricht an der Schule und mindestens 1.600 Stunden praktische Ausbildung am Patienten. Beides legt die PhysTh-APrV fest, ebenso die Unterrichtsfächer und die Fachgebiete der Einsätze. Einen Plan für die einzelnen Ausbildungsjahre enthält sie nicht. Den Rhythmus bestimmt jede Schule selbst. Für alle gleich ist das Ende: Bescheinigung, Zulassung, staatliche Prüfung.

Ablauf der Physiotherapie-Ausbildung bis zur Berufserlaubnis Das Schaubild zeigt oben die drei Ausbildungsjahre, in denen Unterricht an der Schule mit mindestens 2.900 Stunden und Einsätze am Patienten mit mindestens 1.600 Stunden wechseln; den Plan dafür legt die Schule fest. Pfeile führen danach über die Bescheinigung der Schule über die Teilnahme, die Zulassung auf Antrag und die staatliche Prüfung mit schriftlichem, mündlichem und praktischem Teil. Am Ende steht die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung, die auf Antrag bei der Landesbehörde erteilt wird. Drei Jahre im Wechsel Unterricht an der Schule 2.900 Stunden Einsätze am Patienten 1.600 Stunden jeweils mindestens, Plan der Schule Bescheinigung der Schule über die Teilnahme Zulassung auf Antrag zur Prüfung Staatliche Prüfung schriftlich, mündlich, praktisch Berufserlaubnis auf Antrag bei der Landesbehörde
Schaubild: Unterricht und Einsätze wechseln drei Jahre lang, danach führen Bescheinigung, Zulassung und Prüfung zur Berufserlaubnis. Quelle: §§ 1, 2 und 4 PhysTh-APrV, §§ 2 und 9 MPhG. Stand September 2026.

Das Schaubild zeigt oben die drei Ausbildungsjahre, in denen Unterricht an der Schule mit mindestens 2.900 Stunden und Einsätze am Patienten mit mindestens 1.600 Stunden wechseln; den Plan dafür legt die Schule fest. Pfeile führen danach über die Bescheinigung der Schule über die Teilnahme, die Zulassung auf Antrag und die staatliche Prüfung mit schriftlichem, mündlichem und praktischem Teil. Am Ende steht die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung, die auf Antrag bei der Landesbehörde erteilt wird.

Was für alle Schulen gleich ist

  • Lernort Schule: Die Ausbildung vermitteln staatlich anerkannte Schulen (§ 9 MPhG). Die Berufsfachschule plant Unterricht und Einsätze und bescheinigt am Ende die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (§ 1 Abs. 4 PhysTh-APrV).
  • Lernort Einrichtung: Die praktische Ausbildung findet in Krankenhäusern oder anderen geeigneten medizinischen Einrichtungen statt. Schulen ohne eigenes Krankenhaus sichern die Einsätze über eine Regelung mit solchen Einrichtungen.
  • Praxis auch im Klassenraum: Der Unterricht muss nach § 1 Abs. 3 PhysTh-APrV genug Gelegenheit geben, praktische Fertigkeiten zu entwickeln und einzuüben. Diese Übungsstunden zählen zum Unterricht, nicht zur praktischen Ausbildung.
  • Prüfung vor Ort: Geprüft wird an der Schule, an der die Ausbildung endet (§ 2 Abs. 2 PhysTh-APrV). Den Vorsitz im Prüfungsausschuss führt eine Vertretung der zuständigen Behörde oder eine von ihr betraute Person (§ 3).

Wie Schulen die drei Jahre aufteilen

Weil die Verordnung keinen Jahresplan kennt, unterscheiden sich die Modelle. Die Schulprofile auf physiotherapie.net beschreiben unter anderem diese Varianten (Stand September 2026):

  • Blockmodell: Mehrwöchige Unterrichtsblöcke an der Schule wechseln mit Einsatzblöcken in Kliniken oder Praxen.
  • Späterer Einstieg in die Einsätze: Die ersten Monate oder das erste Jahr finden überwiegend an der Schule statt. Je nach Schule beginnen die Einsätze im zweiten Halbjahr, im dritten Halbjahr oder im zweiten Ausbildungsjahr.
  • Geteilte Woche oder geteilter Tag: Unterrichtstage und Einsatztage wechseln innerhalb der Woche, in einem Profil teilt sich sogar der einzelne Ausbildungstag.

Mehrere der beschriebenen Modelle beginnen mit einem hohen Unterrichtsanteil, später nehmen die Einsätze mehr Raum ein. Verpflichtend ist diese Reihenfolge nicht. Wer Schulen vergleicht, fragt am besten nach dem Einsatzplan für alle drei Jahre und danach, in welchen Fachgebieten die Einsätze liegen. Im Studium nach § 18a MPhG tritt die Hochschule an die Stelle der Schule; die praktische Ausbildung bleibt auch dort Pflicht.

Vom letzten Einsatz bis zur Berufserlaubnis

  1. Bescheinigung: Die Schule bestätigt die Teilnahme an Unterricht und praktischer Ausbildung nach dem Muster der Anlage 4.
  2. Zulassung: Über sie entscheidet der Vorsitz des Prüfungsausschusses auf Antrag. Dazu gehören die Bescheinigung und eine amtlich beglaubigte Abschrift von Personalausweis oder Reisepass (§ 4 PhysTh-APrV). Zulassung und Termine sollen spätestens zwei Wochen vor Prüfungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden.
  3. Prüfung: Sie soll frühestens zwei Monate vor dem Ende der Ausbildung beginnen und hat einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil. Mehr zur staatlichen Prüfung steht im Glossar, den Ablauf aus Sicht der Prüflinge beschreibt der Beitrag Abschlussprüfung in der Physiotherapie.
  4. Erlaubnis: Nach bestandener Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung bei der zuständigen Behörde des Landes beantragt (§ 2 MPhG). Erst dann darf die Berufsbezeichnung geführt werden.

Welche Fächer im Unterricht auf dem Plan stehen, erklärt der Beitrag Fächer in der Physiotherapie-Ausbildung, wie die Einsätze aussehen, der Beitrag Praxis in der Ausbildung. Schulen mit ihren Ausbildungsmodellen und Praxispartnern finden sich im Schulverzeichnis.