Staatlich anerkannt ist eine Schule für Physiotherapie, wenn die zuständige Behörde ihres Bundeslandes sie als Ausbildungsstätte anerkannt hat. Nach § 9 MPhG vermitteln solche Schulen die dreijährige Ausbildung, die mit der staatlichen Prüfung abschließt. Diese Prüfung ist Voraussetzung für die Berufserlaubnis. Erkennen lässt sich die Anerkennung am Bescheid der Behörde, den die Schule benennen kann, und in einigen Ländern an einer amtlichen Schulliste. Mit dem Träger hat sie nichts zu tun: Auch private Schulen können staatlich anerkannt sein.
Drei nummerierte Schritte klären die Anerkennung: bei der Schule nach Bescheid, Behörde und Datum fragen, eine amtliche Schulliste des Landes ansehen, wo es sie gibt, etwa in Berlin und Brandenburg, und bei Zweifeln die Landesbehörde fragen. Ist die Schule anerkannt, folgt die staatliche Prüfung an dieser Schule und danach der Antrag auf die Erlaubnis zur Berufsbezeichnung nach § 2 MPhG. Ein rotes Feld hält fest, dass eine AZAV-Zulassung oder ein Qualitätssiegel keine Anerkennung ist.
Was „staatlich anerkannt“ bedeutet und was nicht
Die Anerkennung ist Sache der Länder. Das Masseur- und Physiotherapeutengesetz verlangt sie, regelt aber weder Verfahren noch Behörde. Vier Begriffe werden dabei leicht verwechselt:
| Begriff | Was er besagt | Grundlage |
|---|---|---|
| staatlich anerkannte Schule | Die Landesbehörde hat die Berufsfachschule als Ausbildungsstätte für Physiotherapie anerkannt, gleich wer sie trägt. | § 9 MPhG, Landesrecht |
| staatliche Schule | Der Träger ist öffentlich, etwa ein Land, eine Kommune oder ein Universitätsklinikum. Das Wort beschreibt nur den Träger. | Trägerschaft |
| genehmigte Ersatzschule | Private Schule, die als Ersatz für eine öffentliche Schule genehmigt ist. Ob eine Physiotherapieschule darunter fällt, hängt vom Schulrecht des Landes ab. | Art. 7 Abs. 4 GG, Privatschulgesetz des Landes |
| Zulassung nach AZAV | Eine fachkundige Stelle lässt Träger und Maßnahmen zu, damit Agentur für Arbeit oder Jobcenter sie fördern können, etwa eine Umschulung mit Bildungsgutschein. | §§ 176 ff. SGB III |
Für den Weg in den Beruf zählt die Anerkennung nach § 9 MPhG (Rechtsstand Oktober 2026). Eine AZAV-Zulassung oder ein Qualitätssiegel ersetzt sie nicht. Ob eine Schule zusätzlich der Schulaufsicht nach dem Schulgesetz untersteht, ist von Land zu Land verschieden; für diesen Fall sieht § 3 PhysTh-APrV eine Vertretung der Schulverwaltung im Prüfungsausschuss vor.
Staatlich anerkannt, aber unterschiedlich getragen
Öffentliche Träger sind etwa Länder, Kommunen und Universitätskliniken, freigemeinnützige Träger kirchliche Einrichtungen und Wohlfahrtsverbände, dazu kommen private Unternehmen. Bei allen gleich sind die Stundentafel der PhysTh-APrV, die staatliche Prüfung unter einem von der Behörde bestellten Vorsitz und die Erlaubnis nach § 2 MPhG. Unterschiede liegen bei Geld und Förderung:
- Schulgeld oder Vergütung: Ob Schulgeld anfällt oder der Träger eine Vergütung zahlt, hängt von Träger und Land ab. Einen Überblick geben die Beiträge zu den Kosten und zur Vergütung.
- Landesprogramme: Ob und wie ein Land das Schulgeld übernimmt, zeigt der Beitrag zur Schulgeldfreiheit. Ob eine Schule an einem Landesprogramm teilnimmt, lässt sich bei ihr erfragen.
- Schüler-BAföG: Gefördert wird nach § 2 Abs. 1 BAföG die Ausbildung an einer öffentlichen Einrichtung oder einer genehmigten Ersatzschule. Bei einer Ergänzungsschule muss die Landesbehörde die Gleichwertigkeit anerkennen (§ 2 Abs. 2 BAföG). Mehr dazu im Beitrag zum BAföG.
- Steuer: Zahlen Eltern mit Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag Schulgeld an eine Schule in freier Trägerschaft oder eine überwiegend privat finanzierte Schule, kommt ein Abzug als Sonderausgabe nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG in Betracht. Ob er greift, entscheidet das Finanzamt; Näheres im Beitrag zur Steuer.
Anerkennung prüfen in drei Schritten
- Bei der Schule fragen: Welche Behörde hat die Schule anerkannt, mit welchem Bescheid und seit wann? Dazu gehört die Frage, wo geprüft wird. Nach § 2 Abs. 2 PhysTh-APrV legen Prüflinge die Prüfung an der Schule ab, an der sie die Ausbildung abschließen.
- Amtliche Liste ansehen: Einige Länder veröffentlichen Übersichten. In Berlin führt das Landesamt für Gesundheit und Soziales ein Verzeichnis der staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für Physiotherapie. In Brandenburg stellt das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit eine Schulübersicht der Gesundheitsfachberufe bereit (Stand Mai 2026).
- Behörde fragen: Bleiben Zweifel, gibt die Landesbehörde Auskunft, die im jeweiligen Land für die Gesundheitsfachberufe zuständig ist.
Aufmerksamkeit verdienen Angebote, die die Ausbildung ganz als Fernkurs beschreiben, keine Einsätze in Kliniken nennen oder statt der staatlichen Prüfung ein eigenes Zertifikat in Aussicht stellen. Fernunterricht erlaubt § 1 PhysTh-APrV nur für den theoretischen Unterricht der verkürzten Ausbildung. In der regulären Ausbildung sind E-Learning-Anteile nur in angemessenem Umfang vorgesehen, und die praktische Ausbildung findet am Patienten statt.
Schulen nach Bundesland stehen im Verzeichnis der Schulen; eine Auskunft der Behörde ersetzt es nicht. Weitere Fragen für den Vergleich enthält der Beitrag Wie finde ich die richtige Physiotherapieschule?.